You are at: Der Stammbaum arrow Biologie Stammbaum arrow Stammbaum basteln arrow 7 Fragen zum Mutterschaftsgeld, Teil 2
7 Fragen zum Mutterschaftsgeld, Teil 2 E-mail

7 Fragen zum Mutterschaftsgeld, Teil 2

 

Natürlich ist die Freude riesig, wenn Nachwuchs unterwegs ist. Doch zu der Freude mischen sich oft auch Sorgen. Schließlich verlaufen nicht alle Schwangerschaften und Geburten ohne Komplikationen. Außerdem ist den Eltern klar, dass der kleine Zwerg den Alltag mächtig durcheinander wirbelt. Vieles wird neu organisiert werden müssen, einiges wird sich verändern und es wird eine Herausforderung sein, die Familie und den Job unter einen Hut zu kriegen.

Steht die Mutter vor und während der Schwangerschaft in einem Arbeitsverhältnis, muss ihr zumindest das Finanzielle aber kein Kopfzerbrechen bereiten. Denn in der Zeit des Mutterschutzes bekommt sie als Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung Mutterschaftsgeld. Der Anspruch auf das Mutterschaftsgeld ist allerdings unterschiedlich geregelt.

In einem mehrteiligen Beitrag klären wir sieben Fragen zum Mutterschaftsgeld. Dabei haben wir in Teil 1 beantwortet, wann der Anspruch auf Mutterschaftsgeld besteht. Hier ist Teil 2!

 

2. Wie hoch ist das Mutterschaftsgeld?

Die Höhe des Mutterschaftsgeldes bestimmt sich nach dem durchschnittlichen Nettogehalt der letzten drei Kalendermonate, die vollständig abgerechnet wurden. Einmalige Sonderzahlungen wie zum Beispiel Urlaubs- oder Weihnachtsgeld fließen in die Berechnung nicht ein.

Wechselt die Mutter während der Mutterschutzfrist die Steuerklasse, hat das keine Auswirkungen auf den Zuschuss des Arbeitgebers. Dazu gibt es ein Urteil des Arbeitsgerichts Aachen (Az. 5 Ca 853/84). Entscheidend für die Höhe der Lohnersatzleistung ist die Lohnsteuer während des dreimonatigen Zeitraums.

 

Die Berechnung des Mutterschaftsgeldes

Die gesetzliche Krankenkasse zahlt pro Kalendertag maximal 13 Euro Mutterschaftsgeld. Hat die Mutter im Durchschnitt netto mehr als 13 Euro pro Tag und damit über 390 Euro pro Monat verdient, muss der Arbeitgeber die Differenz gemäß § 20 MuSchG (Mutterschutzgesetz) als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld übernehmen. In den meisten Fällen macht der Zuschuss des Arbeitgebers auch den größeren Anteil aus. Zusammen entsprechen die beiden Zahlungen dann dem durchschnittlichen Nettogehalt.

Ist das Nettogehalt niedriger als 390 Euro pro Monat, reduziert die Krankenkasse das Mutterschaftsgeld entsprechend.

 

Ein Beispiel: Angenommen, die Mutter hat in den drei Monaten vor der Mutterschutzfrist 1.200 Euro netto verdient. Dieser Nettolohn wird nun auf den Kalendertag umgerechnet: (1.200 Euro x 3 Monate) / 90 Tage = 3.600 Euro / 90 Tage = 40 Euro.

Während des Mutterschutzes bekommt die Mutter somit 40 Euro pro Tag. Davon bezahlt die Krankenkasse 13 Euro Mutterschaftsgeld und der Arbeitgeber einen Zuschuss von 27 Euro.

 

Hatte die Mutter schwankende Einkünfte, zum Beispiel weil sie stundenweise bezahlt wurde oder Akkordarbeit gemacht hat, wird das Mutterschaftsgeld etwas anders berechnet. Gleiches gilt in Sonderfällen, beispielsweise wenn die Mutter während der drei Monate, die für die Höhe des Mutterschaftsgeldes maßgeblich sind, eine Gehaltserhöhung bekommen hat oder aus einem Ausbildungs- in ein Arbeitsverhältnis übernommen wurde. Genaue Infos zum Mutterschaftsgeld und Details zur Berechnung mit Beispielen stellt der Spitzenverband der Krankenkassen in diesem Dokument ab Seite 35 bereit.

Und: War die Mutter in den drei Monaten vor dem Mutterschutz wegen der Corona-Pandemie in Kurzarbeit, hat das keine Auswirkungen auf das Mutterschaftsgeld. Die Regierung hat im Juni 2020 beschlossen, dass der reguläre Nettolohn die Grundlage für die Berechnung des Mutterschaftsgeldes bildet.

 

Reduziertes Mutterschaftsgeld

Ist die Mutter als Arbeitnehmerin Mitglied in der privaten Krankenversicherung oder bei einer geringfügigen Beschäftigung im Rahmen der Familienversicherung gesetzlich krankenversichert, bekommt sie vom Bundesamt für Soziale Sicherung einmalig ein reduziertes Mutterschaftsgeld von maximal 210 Euro. Zusätzlich dazu hat sie Anspruch auf einen Zuschuss vom Arbeitgeber. Der Zuschuss entspricht der Differenz zwischen dem Nettolohn der Mutter und den 13 Euro, die die gesetzliche Krankenversicherung pro Kalendertag als Mutterschaftsgeld bezahlt. Geregelt ist das in § 19 Abs. 2 MuSchG.

 

3. Wie wird das Mutterschaftsgeld beantragt?

Mutterschaftsgeld wird nicht automatisch, sondern auf Antrag gewährt. Ratsam ist, dass sich die werdende Mutter bereits vor Beginn des Mutterschutzes über die Formalitäten informiert. So muss sie in den letzten Wochen vor der Geburt nicht noch mühsam Informationen und Unterlagen zusammensuchen. Wo die Mutter ihren Anspruch auf Mutterschaftsgeld geltend macht, hängt von der Ausgangssituation ab.

 

Gesetzlich Krankenversicherte

Ist die werdende Mutter gesetzlich krankenversichert, ist ihre Krankenkasse zuständig. Für den Antrag braucht sie eine Bescheinigung über den voraussichtlichen Geburtstermin. Dieses sogenannte „Zeugnis über den mutmaßlichen Tag der Entbindung“ stellt der Arzt oder die Hebamme frühestens sieben Wochen vor dem errechneten Geburtstermin kostenfrei aus.

Der Vordruck beinhaltet eine Ausfertigung für die Krankenkasse und eine Ausfertigung zur Vorlage beim Arbeitgeber. In das Exemplar für die Krankenkasse trägt die Mutter Daten zu ihrer Person, ihre Bankverbindung und Angaben zum Arbeitsverhältnis ein. Nachdem sie das Formular unterschrieben hat, reicht sie es bei der Krankenkasse ein.

Die Krankenkasse setzt sich daraufhin mit dem Arbeitgeber in Verbindung und lässt sich von ihm eine Bescheinigung über das Arbeitsentgelt zuschicken. Sobald diese Bescheinigung vorliegt, überweist die Krankenkasse das Mutterschaftsgeld für die sechs Wochen vor der Geburt auf das angegebene Konto.

Ist das Kind geboren, legt die Mutter der Krankenkasse die Geburtsurkunde vor. Danach zahlt die Krankenkasse auch das Mutterschaftsgeld für die acht Wochen nach der Geburt aus.

 

Privat Krankenversicherte

Bei einem Anspruch auf das reduzierte Mutterschaftsgeld stellt die Mutter ihren Antrag beim Bundesamt für Soziale Sicherung. Dafür braucht sie zum einen die Bescheinigung über den voraussichtlichen Geburtstermin vom Arzt oder der Hebamme und zum anderen eine Bescheinigung über das Beschäftigungsverhältnis vom Arbeitgeber.

Die Unterlagen kann die Mutter scannen und online einreichen. Alternativ ist möglich, das Antragsformular auszudrucken und zusammen mit den Unterlagen per Post an das Bundesamt zu schicken. Bei Anträgen auf Papier dauert die Bearbeitung aber etwas länger.

 

Der Arbeitgeberzuschuss


Damit die Mutter neben dem Mutterschaftsgeld auch den Zuschuss des Arbeitgebers bekommt, muss sie ihm die entsprechende Ausfertigung des Zeugnisses über den voraussichtlichen Tag der Entbindung vorlegen. Der Arbeitgeber überweist den Zuschuss dann in aller Regel zum gleichen Termin, zu dem er sonst das monatliche Arbeitsentgelt ausgezahlt hat.

Mehr Ratgeber, Tipps und Anleitungen:

 

 
< Prev   Next >

mehr Artikel

Kultur der Kelten Die Kultur der Kelten Ganzen Artikel...

Home-Office und Kinderbetreuung - 7 Tipps Home-Office und Kinderbetreuung - 7 Tipps   Mehr Flexibilität, eigenständiges Arbeiten, keine Pendlerwege und eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie: Viele Arbeitnehmer und auch Selbstständige sind vom Konzept, im Home-Office zu arbeiten, sehr angetan. Doch so einfach und vielversprechend, wie die Arbeit vom heimischen Büro aus auf den ersten Blick erscheint, ist es in der Praxis leider nicht. Vielmehr kann es zur echten Herausforderung werden, Home-Office und Kinderbetreuung unter einen Hut zu bringen.    Ganzen Artikel...

Ritterturniere - die Idee dahinter und ihr Ablauf Ritterturniere - die Idee dahinter und ihr Ablauf Wenn von Ritterturnieren die Rede ist, haben die meisten folgendes Bild vor Augen: Ein armer, aber ehrlicher und rechtschaffener Landmann und ein wohlhabender, gemeiner Bösewicht aus dem Adelsstand buhlen um die Gunst einer Edeldame. Um die Situation zu klären, messen sie sich in einem Turnier.    Ganzen Artikel...

Die Geschichte der deutschen Flagge Die Geschichte der deutschen Flagge Wenn Sportereignisse oder hochoffizielle Anlässe anstehen, wird heutzutage ganz selbstverständlich die schwarz-rot-goldene Bundesflagge geschwenkt. Dabei hat die deutsche Flagge eine durchaus bewegte Geschichte. So war sie keineswegs immer Schwarz-Rot-Gold. Seit 1871 das Deutsche Reich gegründet wurde, gab es in Deutschland nämlich drei offizielle Nationalflaggen.   Ganzen Artikel...



Eine Ahnentafel selber machen - Infos und Tipps, 1. Teil Eine Ahnentafel selber machen - Infos und Tipps, 1. Teil Die Suche nach den eigenen Vorfahren kann sehr spannend sein. Die Ergebnisse dieser Suche können in einer Ahnentafel festgehalten werden.    Ganzen Artikel...

Translation

Themengebiete

Versöhnungsgesten in den vergangenen Jahrzehnten
Einige der beeindruckendsten Versöhnungsgesten in den vergangenen Jahrzehnten Überall auf der Welt und zu allen Zeiten gab und g...
Was kennzeichnet einen modernen Vater?
Was kennzeichnet einen modernen Vater? Der Vater geht arbeiten, bringt das Geld nach Hause und ernährt so die Familie, während...
Intelligenz - Was ist das eigentlich?
Intelligenz - Was ist das eigentlich? Im Laufe seiner Geschichte hat sich der Mensch deutlich weiterentwickelt. Erst nach und nach hat er ge...
5 Fragen zum alleinigen Sorgerecht
5 Fragen zum alleinigen Sorgerecht Wenn sich die Eltern trennen, steht bei der Frage nach dem Sorgerecht immer das Wohl des Kindes im Vo...
Studie: Warum wählen Menschen KI-Chatbots als Partner?
Studie: Warum wählen Menschen KI-Chatbots als Partner? Künstliche Intelligenz (KI) beantwortet unsere Fragen, nimmt uns Arbeit...
Anleitung - Stammbaum aus Aesten
Anleitung für einen dekorativen Stammbaum aus Ästen Familienforscher betreiben die Suche nach Vorfahren und Familienmitgliedern a...

themesclub.com cms Joomla template
Copyright © 2025 Stammbaum Vorlagen - Familie, Tipps und Ratgeber  -  All Rights Reserved.
design by themesclub.com
themesclub logo
Autoren & Betreiber Artdefects Media Verlag