You are at: Der Stammbaum
Übersicht: Die wichtigsten Leistungen für Familien, 1. Teil E-mail

Übersicht: Die wichtigsten Leistungen für Familien, 1. Teil 

Für viele steht fest, dass sie eine eigene Familie gründen möchten. Doch wenn sich der Nachwuchs ankündigt, verändern sich nicht nur der Familienstand, der Alltag und die Lebenssituation. Auch auf die beruflichen und die finanziellen Verhältnisse hat die Familiengründung Auswirkungen.

Mit der Familienpolitik macht es sich der Gesetzgeber zur Aufgabe, Familien bei der Umsetzung und Gestaltung ihres persönlichen Lebens als Familie zu unterstützen. 

 

 

Und dabei weiß der Gesetzgeber natürlich auch, dass Liebe, Geborgenheit und Zeit für die Kleinen zwar die wichtigsten Faktoren sind, alleine aber eben nicht ausreichen. Deshalb hat er nicht nur verschiedene Modelle geschaffen, die die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern und die Kinderbetreuung sicherstellen sollen. Sondern er hat auch eine Reihe von finanziellen Leistungen etabliert. Doch welche wirtschaftlichen Unterstützungen können Eltern eigentlich in Anspruch nehmen? In einer zweiteiligen Übersicht stellen wir die wichtigsten Leistungen für Familien vor.

Hier ist Teil 1.:

 

Das Mutterschaftsgeld

Das Mutterschaftsgeld ersetzt das Einkommen der Mutter in der Zeit, in der sie wegen des Mutterschutzes nicht arbeiten darf. Diese Schutzfrist beginnt sechs Wochen vor der Entbindung, schließt den Entbindungstag ein und endet acht Wochen nach der Geburt des Babys. Bezahlt wird das Mutterschaftsgeld von den gesetzlichen Krankenkassen. Einen Anspruch darauf hat die werdende oder frischgebackene Mutter, wenn sie Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung ist und in einem Arbeitsverhältnis steht.

Vereinfacht erklärt bekommt die Mutter also dann Mutterschaftsgeld, wenn sie im Krankheitsfall ab der siebten Woche Krankengeld von der Krankenkasse bekommen würde. Wie hoch das Mutterschaftsgeld ausfällt, hängt davon ab, wie hoch das Arbeitsentgelt in den drei letzten, komplett abgerechneten Monaten vor dem Mutterschutz war. Von diesem durchschnittlichen Arbeitsentgelt werden die gesetzlichen Abgaben abgezogen. Als Berechnungsgrundlage dient somit der Nettolohn.

Gleichzeitig liegt der Höchstbetrag für das Mutterschaftsgeld von der gesetzlichen Krankenkasse bei 13 Euro pro Tag. Hat die Mutter aber mehr als 13 Euro netto pro Tag verdient, muss der Arbeitgeber die Differenz ausgleichen. Diese Zahlung nennt sich dann Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld.  Ist die Mutter zwar berufstätig, aber selbst kein Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung, sondern beispielsweise privat- oder familienversichert, geht sie ebenfalls nicht leer aus.

Sie kann das Mutterschaftsgeld vom Bundesversicherungsamt bekommen. Dabei beträgt das Mutterschaftsgeld hier maximal 210 Euro. Ausführliche Informationen und auch die Antragsformulare finden sich auf der Internetseite der Mutterschaftsgeldstelle.

Und: Spricht der Arzt ein Beschäftigungsverbot während der Schwangerschaft oder über die Mutterschutzfrist hinaus aus, muss sich die Mutter keine Sorgen wegen der Finanzen machen. Denn in diesem Fall bekommt sie den sogenannten Mutterschutzlohn. Dieser entspricht mindestens ihrem Durchschnittsverdienst. Außerdem hat die Mutter Anspruch auf den Mutterschutzlohn, wenn sie während der Schwangerschaft auf einen anderen Arbeitsplatz ausweichen muss.   

 

Das Kindergeld

Das Kindergeld gehört zu den wichtigsten Familienleistungen überhaupt. Es wird an die Familien ausbezahlt und trägt dadurch direkt zu einer finanziellen Entlastung bei. Dabei ist das Kindergeld eine Leistung, die unabhängig vom Einkommen bezahlt wird.

Voraussetzung ist lediglich, dass die Eltern in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind und dass das Kind in Deutschland bzw. der EU lebt. Ob und wie viel Geld die Eltern monatlich erwirtschaften, spielt mit Blick auf das Kindergeld also keine Rolle. Stattdessen besteht für jedes Kind Anspruch auf Kindergeld, und zwar ab der Geburt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Über den 18. Geburtstag hinaus wird das Kindergeld dann bezahlt, wenn das Kind eine Ausbildung absolviert, arbeitslos ist oder nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung nur einen Teilzeitjob gefunden hat.

Absolviert das Kind seine erste Berufsausbildung, wird das Kindergeld bis zum 25. Lebensjahr bezahlt. Hat das Kind seine Ausbildung schon beendet und danach keinen Job gefunden oder nur eine Stelle mit einer Wochenarbeitszeit bis 20 Stunden, gibt es Kindergeld bis zum 21. Lebensjahr. Für pflegebedürftige und behinderte Kinder gelten Sonderregelungen.

Die Höhe des Kindergeldes richtet sich nach der Anzahl der Kinder, die in der Familie leben. Nachdem das Kindergeld Anfang 2016 erhöht wurde, beträgt es derzeit

·         190 Euro für das erste und das zweite Kind,
·         196 Euro für das dritte Kind und
·         221 Euro für das vierte und jedes weitere Kind pro Monat.

Dabei wird das Kindergeld an die Person ausbezahlt, die das Kind in ihrer Obhut hat. Leben beide Elternteile und das Kind als eine Familie zusammen, können die Eltern bestimmen, ob die Mutter oder der Vater das Kindergeld erhalten soll. Die rechtlichen Grundlagen für das Kindergeld ergeben sich aus §§ 62 ff. des Einkommensteuergesetzes.

Um das Kindergeld zu bekommen, müssen sich die Eltern an die für sie zuständige Familienkasse bei der Arbeitsagentur wenden. Ist das Kind Vollwaise oder kennt es seine Eltern nicht, kann es für sich selbst Kindergeld beantragen. In diesem Fall erfolgt die Auszahlung auf Basis des Bundeskindergeldgesetzes. Detaillierte Infos zum Kindergeld stellt das Bundesfamilienministerium auf seiner Internetseite zur Verfügung. 

 

Die Freibeträge für Kinder

Durch die Kinderfreibeträge soll das Existenzminimum von Kindern steuerfrei bleiben. Je nach Einkommenssituation der Eltern können die Kinderfreibeträge für sie günstiger sein als das Kindergeld. Das Finanzamt prüft deshalb bei der jährlichen Einkommensteuerveranlagung automatisch, ob sich für die Eltern das ausbezahlte Kindergeld oder die Kinderfreibeträge besser lohnen.

Dabei gibt es zwei Freibeträge, nämlich

·         den Kinderfreibetrag von 4.608 Euro und

·         den Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des Kindes von 2.640 Euro. Bei der Einkommensteuerveranlagung werden beide Freibeträge addiert. Sind die Eltern verheiratet und werden sie zusammen veranlagt, wird somit ein jährlicher Betrag von 7.248 Euro berücksichtigt. Ansonsten wird bei jedem Elternteil der halbe Gesamtbetrag angerechnet. Solange der Nachwuchs noch nicht volljährig ist, müssen wie auch beim Kindergeld keine besonderen Voraussetzungen erfüllt sein. Nach dem 18. Lebensjahr werden die Kinderfreibeträge bei den Eltern berücksichtigt, wenn das Kind

·         eine Berufsausbildung absolviert oder einen Freiwilligendienst leistet und noch keine 25 Jahre alt ist,

·         arbeitslos und jünger als 21. Jahre ist oder

·         eine Behinderung hat und sich deshalb nicht selbst versorgen kann. Ob die Kindergeldbeträge gewährt werden, entscheidet das Finanzamt.

Stellt sich bei der Günstigerprüfung heraus, dass das ausbezahlte Kindergeld die steuerliche Wirkung der Freibeträge nicht erreicht, werden die Kinderfreibeträge vom Einkommen abgezogen und das Kindergeld verrechnet. Hat eine Familie beispielsweise zwei Kinder, beträgt das Kindergeld 190 Euro x 12 Monate x 2 Kinder = 4.560 Euro pro Jahr. Damit ist das Kindergeld niedriger als die Freibeträge. Also zieht das Finanzamt die Kinderfreibeträge von 7.248 Euro vom Einkommen ab und rechnet das ausbezahlte Kindergeld wieder dazu.

Mehr Ratgeber, Anleitungen, Vorlagen und Tipps:

  • Familienbaum basteln - 3 Ideen
  • Ein Pflegekind aufnehmen - die wichtigsten Infos
  • Was ist ein Erbschein?
  • 7 Behördengänge bei Nachwuchs
  • 5 Basistipps zur Ahnenforschung
  • Die Rolle der Väter im Laufe der Zeit
  • Was ist ein Erbenermittler?
  • Thema: Übersicht: Die wichtigsten Leistungen für Familien, 1. Teil

     
    < Prev   Next >

    mehr Artikel

    Lateinische Redewendungen zum Beeindrucken im Alltag Lateinische Redewendungen, mit denen Schlaumeier auch im Alltag beeindrucken können  Im Zusammenhang mit der Ahnenforschung ist es recht hilfreich, zumindest einige lateinische Vokabeln zu kennen. Viele Eintragungen beispielsweise in Kirchenbüchern, Akten und Dokumenten wurden auf Latein vorgenommen. Aber auch in alltäglichen Situationen kann der Klugscheißer mit gezielt platzierten Sprüchen durchaus glänzen.    Ganzen Artikel...

    5 Fragen zum Erbe mit Nießbrauchrecht 5 Fragen zum Erbe mit Nießbrauchrecht   Das sogenannte Nießbrauchrecht macht es möglich, Vermögenswerte zu übertragen und sie trotzdem weiterhin zu nutzen. Dabei kann sich die Übertragung zu Lebzeiten nicht nur steuerlich lohnen, sondern vor allem Streitigkeiten um die Erbschaft vermeiden. Ob der Nießbrauch die richtige Wahl ist, hängt aber von mehreren Faktoren ab. In diesem Beitrag beantworten wir fünf Fragen zum Erbe mit Nießbrauchrecht.    Ganzen Artikel...

    Familiengründung ohne Trauschein: Was die Eltern wissen sollten Familiengründung ohne Trauschein: Was die Eltern wissen sollten Sagt ein Paar “Ja” zum Kind, aber “Nein” zur Ehe, ist das heutzutage eigentlich weder ungewöhnlich noch problematisch. Eigentlich deshalb, weil die Gesellschaft solche Lebensmodelle längst akzeptiert hat. Eltern, Großeltern und andere Verwandte sehen es zwar oft lieber, wenn ein Paar heiratet und die Kinder in den sogenannten geordneten Verhältnissen aufwachsen. Ein Muss ist der Trauschein aus Sicht der Gesellschaft aber eben nicht mehr.    Ganzen Artikel...

    Tipps zum Tiere kaufen Infos und Tipps zum Thema Tiere mit oder ohne Stammbaum (kaufen) Ist die Entscheidung gefallen, ein Tier ins Haus zu holen, gibt es mehrere Möglichkeiten, wie dies vonstatten gehen kann. Tiere wie Fische, Hamster, Meerschweinchen oder Kaninchen werden in den meisten Fällen in Zoohandlungen erworben, wo auch die passende Ausstattung in Form eines Käfigs, Futter oder Spielzeug angeboten wird. Etwas schwieriger gestaltet sich die Auswahl, wenn es um Hunde und um Katzen geht, denn diese können in einem Tierheim, bei Privatpersonen oder bei professionellen Züchtern ausgewählt werden.   Ganzen Artikel...



    Bedürfnisorientierte Erziehung - was heißt das? Bedürfnisorientierte Erziehung - was heißt das?   Es gibt viele verschiedene Erziehungskonzepte mit ganz unterschiedlichen Ansätzen. Und als wäre es so nicht schon schwierig genug, den richtigen Erziehungsstil für sich zu finden, kommen auch noch regelmäßig neue Erziehungstrends auf. Einer dieser aktuellen Trends ist die bedürfnisorientierte Erziehung. Doch was heißt das genau? Was sind überhaupt kindliche Bedürfnisse? Sind Bedürfnisse gleichbedeutend mit Wünschen? Und schließt die Orientierung an Bedürfnissen ein Nein aus? Wir haben uns die bedürfnisorientierte Erziehung einmal näher angeschaut!  Ganzen Artikel...

    Translation

    Themengebiete

    Typische menschliche Denkweisen und Denkfehler
    Einige typische menschliche Denkweisen und Denkfehler, die teils noch aus der Steinzeit stammen Von Beginn an und über viele Jahrtause...
    Die wichtigsten Infos zum Kindergeldantrag
    Die wichtigsten Infos zum Kindergeldantrag auf einen Blick Das Kindergeld gehört zu den wichtigsten Bausteinen der Familienförderu...
    Anleitung Stammbaum Spiegel
    Anleitung für einen gemalten Stammbaum auf einem Spiegel Um einen Stammbaum oder eine Ahnentafel anzufertigen, der allerdings weniger F...
    Wie wirkt sich die Kindererziehungszeit auf die Rente aus?
    Wie wirkt sich die Kindererziehungszeit auf die Rente aus? Wer ein Kind erzieht, bekommt dafür in der gesetzlichen Rentenversicheru...
    Was und wie oft sollten Kinder essen?
    Was und wie oft sollten Kinder essen? Eine ausgewogene Ernährung ist für Kinder genauso wichtig wie für Erwachsene. Doch...
    Alles Wichtige zur Änderung des Personenstands, Teil 1
    Alles Wichtige zur Änderung des Personenstands, Teil 1 Manchmal kann es notwendig werden, den Personenstand zu ändern. Denkbar...

    themesclub.com cms Joomla template
    Copyright © 2026 Stammbaum Vorlagen - Familie, Tipps und Ratgeber  -  All Rights Reserved.
    design by themesclub.com
    themesclub logo
    Autoren & Betreiber Artdefects Media Verlag