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Infos rund um Urbarien E-mail

Infos rund um Urbarien

 

Nachdem sich Familien- und Ahnenforscher unterschiedlicher Quellen bedienen, um Informationen zu sammeln, können für sie sicher auch Urbarien interessant sein.

 

Bei einem Urbar handelt es sich um ein Verzeichnis, in dem die Besitzverhältnisse einer Grundherrschaft erfasst sind. In den Grundzügen ist ein Urbar damit mit dem heutigen Grundbuch vergleichbar.

 

Neben den Besitzrechten sind in einem Urbar darüber hinaus jedoch auch die Leistungen dokumentiert, die die Grunduntertanen der Grundherrschaft gegenüber erbringen mussten.

 

 

 

 

Je nach Region werden Urbarien auch als Berain, Heberegister, Zinsrödel, Rodel oder Erdbuch bezeichnet und auf für Gült- und Lagerbücher wird der Begriff Urbar verwendet.

Das Wort Urbar leitet sich aus dem althochdeutschen Wort ur-beran und dem mittelhochdeutschen Wort erbern ab, die etwa so viel bedeuten wie hervorbringen oder einen Ertrag bringen.

  

Im heutigen Sprachgebrauch finden sich die Wurzeln dieser Worte in den Verben erben und erwerben.

Die frühesten Aufzeichnungen in Urbarien waren wenig ausführlich, denn es wurde grundsätzlich nur erfasst, wem das Land gehörte oder wem es zugewiesen war, später dann auch, welche Pflichten es gegenüber dem Grundherren gab. Viele Urbarien wurden dabei in lateinischer Sprache geführt.

Im Laufe der Zeit nahmen die erfassten Informationen zu, beispielsweise indem auch das Amt und die Gerichtsbarkeit eingetragen wurden und ab dem 16. Jahrhundert existieren Urbarien in der jeweiligen Landesprache.

Die Funktion der Grundherrschaften ist mit den heutigen staatlichen Verwaltungsstellen vergleichbar, auch wenn eine grundlegend andere Struktur vorlag. Üblicherweise residierten Grundherren in einem Schloss, einer Burg oder im Fall von kirchlichen Herrschaften in einem Pfarramt. Die Hauptaufgabe der Grundherrschaft bestand in der Verwaltung, die verschiedenste Bereiche abdeckte, angefangen bei der Marktaufsicht über die Erhebung von Steuern bis hin zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung sowie der Klärung von Rechtsstreitigkeiten.

 

Judikative, Exekutive und Legislative

Eine Teilung der Gewalten in Judikative, Exekutive und Legislative, wie dies heute der Fall, gab es zu dieser Zeit somit nicht. Zudem gab es keine klar festgelegten Gebiete, sondern die Herrschaft bezog sich immer auf Häuser und deren Bewohner, so dass es in einem Ort durchaus mehrere Herrschaften geben konnte.

Als Vertreter der Grundherren fungierten die im Ort ansässigen Richter, die auch als Amtmann bezeichnet wurden und Bürgermeister, Notar, Steuereintreiber und Rechtssprecher in einer Person waren.  

Parallel zu den Urbarien führten diese Amtmänner Herrschaftsprotokolle, in denen beispielsweise abgeschlossene Verträge oder steuerliche Angelegenheiten aufgezeichnet wurden.

 

Weiterführende Fachartikel zur Ahnenforschung und Geschichte: 

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Die wichtigsten Begriffe der Genealogie
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Thema: Infos rund um Urbarien

 
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