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Die wichtigsten Infos zur elterlichen Aufsichtspflicht E-mail

Die wichtigsten Infos zur elterlichen Aufsichtspflicht

 

Gemäß der UN-Konvention haben Kinder das Recht auf die Fürsorge ihrer Eltern. Auch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) verpflichtet Eltern klar dazu, ihre Kinder zu pflegen, zu beaufsichtigen und zu erziehen. Aber das BGB besagt auch, dass Eltern ihre Kinder darin unterstützen sollen, selbstständig und verantwortungsbewusst zu handeln.

Aus rechtlicher Sicht ist die Erziehung also nicht ganz eindeutig geregelt. Vielmehr gilt es, die richtige Balance zwischen Kontrolle und Loslassen sowie zwischen Beaufsichtigen und eigenständigem Handeln zu finden. Trotzdem sind Eltern nun einmal für das Wohl ihrer Kinder genauso verantwortlich wie für deren Handlungen.

Damit stellt sich die Frage nach der elterlichen Aufsichtspflicht. Welche Regelungen dazu gibt es? Was droht, wenn sie verletzt wird? Und wann können Kinder alleine bleiben? Wir haben die wichtigsten Infos zur elterlichen Aufsichtspflicht zusammengestellt!

 

Wann und wie können Eltern ihre Aufsichtspflicht übertragen?

Grundsätzlich sind die Eltern dafür zuständig, für ihre Kinder zu sorgen. Die gesetzlichen Regelungen dazu finden sich in den §§ 1626 ff. BGB. Die elterliche Sorge schließt auch die Aufsichtspflicht mit ein.

Aber natürlich kommt es vor, dass Eltern ihre Kinder zeitweise nicht selbst beaufsichtigen können. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn die Kinder in der Kita, dem Kindergarten oder der Schule sind. In öffentlichen Einrichtungen geht die gesetzliche Aufsichtspflicht in der Zeit, in der die Kinder im Kindergarten oder im Unterricht sind, automatisch auf das Betreuungs- und Lehrpersonal über. Das ist im BGB so geregelt.

Bei Kitas und Schulen in privater Trägerschaft übertragen die Eltern die Aufsichtspflicht durch eine vertragliche Vereinbarung. Meist erfolgt das, wenn die Kinder in der jeweiligen Einrichtung angemeldet werden. Durch die Unterschrift unter dem Vertrag übertragen die Eltern die Pflicht, die Kinder während ihrer Abwesenheit zu beaufsichtigen, auf die Erzieher und Lehrkräfte.

Auch wenn die Eltern zum Beispiel ein Kindermädchen oder einen privaten Musiklehrer beauftragen, findet eine vertragliche Übertragung der Aufsichtspflicht statt. Allerdings ist es nicht immer notwendig, einen Vertrag abzuschließen. Stattdessen kann die Übertragung der Aufsichtspflicht auch mündlich vereinbart werden. Das ist in aller Regel der Fall, wenn zum Beispiel ein Babysitter, die Großeltern, die Nachbarn oder Bekannte auf die Kinder aufpassen.

 

Ab welchem Alter können Eltern Kinder unbeaufsichtigt alleine lassen?

Eine pauschale Empfehlung, ab wann Kinder bedenkenlos alleine bleiben können, ist schwierig. Denn jedes Kind ist vom Charakter und der Reife her anders. Aus diesem Grund bleibt es immer eine Abwägung im Einzelfall. Als grobe Richtlinien gilt aber folgendes:

·Kinder unter drei Jahren sollten auf keinen Fall unbeaufsichtigt alleine sein.

·Ab dem vierten Lebensjahr können Kinder 15 bis 30 Minuten lang ohne Aufsicht daheim bleiben. Auch auf einem Spielplatz oder einem sicheren Gelände können Kinder im Kindergartenalter für diesen Zeitraum alleine spielen. Die Eltern sollten sich dann aber in Rufnähe aufhalten.

·Bei Kindern ab dem siebten Lebensjahr können die Eltern die Wohnung bis zu zwei Stunden lang verlassen und zum Beispiel einkaufen, zum Frisör gehen oder sich dem Sport widmen. Um die Kinder einen ganzen Arbeitstag lang alleine zu lassen, sind sie aber noch zu jung.

·Ab dem zehnten Lebensjahr sind viele Kinder schon so selbstständig, dass sich die Eltern einen Restaurantbesuch gönnen, ins Kino gehen oder einer Party-Einladung folgen können. Sie sollten aber mit ihrem Nachwuchs abklären, ob sich das Kind wirklich zutraut, längere Zeit alleine zu sein.

·Ab dem 14. Lebensjahr sollte es mit Blick auf die Aufsichtspflicht kein Thema mehr sein, dass der Teenager alleine zu Hause ist.

 

Darauf sollten Eltern achten, wenn Kinder alleine daheim sind

Es ist durchaus sinnvoll, Kinder langsam daran zu gewöhnen, dass sie auch mal alleine daheim sind.  Schließlich müssen die Eltern manchmal Besorgungen erledigen, bei denen sie die Kinder nicht mitnehmen können. Gleiches gilt, wenn sie berufstätig sind und die Kinder vor ihnen aus der Schule kommen oder wenn die Eltern etwas als Paar oder mit Freunden unternehmen möchten. Damit es keine bösen Überraschungen gibt, sollten die Eltern aber diese Tipps beachten:

·Zeit ausmachen: Die Eltern sollten mit den Kindern absprechen, wann sie wieder zurück sind, und sich dann auch genau an diese Absprache halten.

·Tür nicht abschließen: Kinder dürfen nicht eingeschlossen sein, weder in einem Zimmer noch in der Wohnung oder im Haus. Denn bei Gefahr müssen sich die Kinder in Sicherheit bringen können.

·Erreichbar sein: Es sollte sichergestellt sein, dass die Kinder ihre Eltern jederzeit telefonisch erreichen können.

·Vereinbarungen treffen: Die Eltern und die Kinder sollten verbindliche Verhaltensregeln aufstellen. So sollten sie zum Beispiel absprechen, was gilt, wenn es an der Haustür klingelt.

·Zu Hause kindersicher machen: Sinnvoll ist, die Risiken so weit wie möglich zu minimieren. Dazu gehört zum Beispiel, Streichhölzer und Feuerzeuge, alkoholische Getränke, Medikamente und Reinigungsmittel kindersicher wegzuräumen.

 

Was ist, wenn die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzen?

Verletzen die Eltern ihre Aufsichtspflicht und verursachen die Kinder dann einen Schaden, können Schadensersatzansprüche gegenüber den Eltern entstehen. Gleiches für die Personen, auf die die Eltern die Aufsichtspflicht übertragen hatten. Denn § 832 BGB besagt, dass derjenige den Schaden ersetzen muss, den ein Minderjähriger verursacht hat, der das Kind hätte beaufsichtigen müssen. Bis zu einem Alter von sieben Jahren sind Kinder aber grundsätzlich deliktunfähig, im Straßenverkehr liegt diese Altersgrenze bei zehn Jahren.


Allerdings ist in der Praxis die Frage, ob die Aufsichtspflicht wirklich verletzt wurde, oft gar nicht so einfach zu beantworten. Pauschale Aussagen dazu sind überhaupt nicht möglich. Stattdessen muss in jedem Einzelfall betrachtet werden, was genau in welcher Form und unter welchen Umständen passiert ist. Auch das Alter und die Reife des Kindes spielen eine maßgebliche Rolle.

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