You are at: Der Stammbaum arrow Software Stammbaum arrow Stammbaum Grafik arrow Wann es besser ist, ein Erbe auszuschlagen
Wann es besser ist, ein Erbe auszuschlagen E-mail

Wann es besser ist, ein Erbe auszuschlagen 

Wer erbt, hat die Wahl, ob er die Erbschaft annehmen möchte oder ob nicht. Und in einigen Fällen ist es sinnvoller, das Erbe auszuschlagen. Manch einer träumt davon, unerwartet eine größere Erbschaft zu machen und so auf einen Schlag die finanziellen Sorgen los zu sein.

Allerdings kann ein Erbe nicht nur mit Vermögen einhergehen. Genauso gut kann es dem Erben Verpflichtungen bescheren, beispielsweise wenn der Erblasser einen Schuldenberg hinterlässt. Doch auch wenn Geld, eine Immobilie oder andere Wertgegenstände winken, ist der Erbe manchmal besser beraten, das Erbe nicht anzunehmen. 

 

 

Wenn der Erbe die Erbschaft ausschlägt

Bei einer Erbschaft gilt grundsätzlich das Motto: Alles oder nichts. Schlägt der Erbe die Erbschaft aus, muss er also die Schulden des Erblassers nicht bezahlen. Andersherum hat er aber auch keinen Anspruch auf die Vermögenswerte. Nicht einmal den Pflichtteil kann er einfordern und selbst private Erinnerungsstücke wie Fotos oder Schriftstücke darf er nicht behalten. Der Erbe muss also entweder die komplette Erbmasse übernehmen oder auf alles verzichten.

Blind muss der Erbe die Entscheidung aber nicht treffen. Vielmehr hat er die Möglichkeit, sich einen Überblick über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Erblassers zu verschaffen. Entscheidet sich der Erbe dann gegen die Erbschaft, wird er aus rechtlicher Sicht so behandelt, als wäre er verstorben. Das ist notwendig, damit die Erbfolge fortgeführt werden kann. Gibt es ein Testament und ist darin ein Ersatzerbe benannt, tritt er dadurch an die Stelle des ursprünglichen Erben.

Gibt es kein Testament, sind die Erben, die nach der gesetzlichen Erbfolge als nächstes erbberechtigt sind, an der Reihe. Das können beispielsweise die Kinder des ursprünglichen Erben sein. Sind die Kinder noch nicht volljährig, müssen ihre Eltern das Erbe für sie ausschlagen. Bei einer Erbengemeinschaft entscheidet jeder Erbe für sich selbst, ob er das Erbe annimmt oder nicht. Lehnen alle Erben, die aus gesetzlicher Sicht als Erben in Frage kommen, die Erbschaft ab, erbt der Staat. Sowohl das Vermögen als auch die Schulden gehen in diesem Fall ans jeweilige Bundesland.

Sonderregelungen gelten nur für Ehepaare, die eine Zugewinngemeinschaft gebildet haben. Hier kann der Ehegatte die Erbschaft ausschlagen, den Pflichtteil aber trotzdem bekommen. Hatte der verstorbene Ehegatte einen hohen Zugewinn erwirtschaftet, ist es zudem möglich, die Erbschaft abzulehnen und stattdessen den Ausgleich des Zugewinns einzufordern. Dieser wird dann noch durch den Pflichtteil vom übrigen Erbe aufgestockt.  

Wann es besser ist, ein Erbe auszuschlagen

Wenn der Erbe anstelle einer Finanzspritze nur Schulden und Verbindlichkeiten erben würde, wird er sich vermutlich gegen das Erbe entscheiden. Doch auch wenn keine Schulden im Raum stehen, handelt der Erbe mitunter klüger, wenn er die Erbschaft ausschlägt.

Dazu drei Beispiele: 

1. Fall: Der Erbe ist Alleinerbe, aber hoch verschuldet.

Er hat zwei Kinder. Nimmt er die Erbschaft an, kann er zwar seine Schulden bezahlen. Doch während letztlich nur seine Gläubiger profitieren, kann er seinen Kindern nichts hinterlassen. Schlägt der Erbe die Erbschaft hingegen aus, treten seine Kinder an seine Stelle und erben. So haben die Kinder etwas von dem Vermögen, ohne dass die Gläubiger Zugriff auf den Nachlass haben. 

 

2. Fall: Der Erblasser vermacht seinem Kind per Testament ein Vermögen von 25.000 Euro.

Der Pflichtteil des Kindes würde sich auf 20.000 Euro belaufen. Das Erbe beinhaltet aber die Auflage, dass das Kind einem örtlichen Verein in den kommenden 25 Jahren mindestens 200 Euro jährlich spenden muss. In diesem Fall kann das Kind das Erbe ausschlagen und seinen Pflichtteil einfordern. Dadurch fällt die Auflage weg und das Kind kann frei über das Geld verfügen. 

3. Fall: Der alleinstehende und kinderlose Erblasser war vermögend.

Sein gesamter Nachlass geht an seine Schwester. Die Schwester, die selbst schon ein sehr hohes Alter erreicht hat, ist verwitwet, hat drei Kinder und ist ebenfalls vermögend. Nimmt die Schwester das Erbe an, wird die Erbschaftssteuer zweimal fällig. Denn einmal muss die Schwester die Steuer beim Antritt des Erbes bezahlen und danach bezahlen ihre Kinder die Steuer ein zweites Mal, wenn deren Mutter stirbt und sie erben. Schlägt die Schwester das Erbe hingegen aus, erben ihre Kinder den Nachlass des Onkels gleich. Dadurch muss das Erbe nur einmal versteuert werden.  

 

Wie ein Erbe ausgeschlagen wird

Erfährt jemand, dass ein Verwandter verstorben und er dadurch erbberechtigt ist, sollte er am besten wie folgt vorgehen:

·         Zunächst sollte sich der potenzielle Erbe möglichst rasch einen Überblick über die Vermögens- und Schuldenverhältnisse des Erblassers verschaffen. Dazu sollte er die Unterlagen des Erblassers studieren und sich mit seiner Bank in Verbindung setzen.

·         Für die Entscheidung, ob er die Erbschaft antritt oder ablehnt, hat der Erbe sechs Wochen Zeit. Die Frist beginnt ab dem Tag, an dem er von der Erbschaft erfahren hat. Hält sich der potenzielle Erbe zu diesem Zeitpunkt im Ausland auf oder lebte der Erblasser zuletzt im Ausland, verlängert sich die Frist auf sechs Monate. Verpasst der Erbe die Frist, gilt die Erbschaft automatisch und mit allen Konsequenzen als angenommen.

·         Solange noch keine Entscheidung gefallen ist, sollte der potenzielle Erbe keinen Erbschein beantragen. Denn die Beantragung des Erbscheins ist gleichbedeutend mit der Annahme des Erbes. Zudem sollte der potenzielle Erbe alle Handlungen, die mit dem Nachlass verbunden sind, ausdrücklich als vorläufiger Erbe durchführen.

·         Entscheidet sich der Erbe gegen die Erbschaft, muss er sich ans Amtsgericht an seinem Wohnort oder am Wohnort des Erblassers wenden. Dort erklärt er beim Nachlassgericht, dass er das Erbe ausschlägt. Um die Erklärung abzugeben, braucht der Erbe nur seinen Personalausweis. Alternativ kann der Erbe einen Notar einschalten. Der Notar übermittelt dem Nachlassgericht dann eine notariell beglaubigte Erklärung darüber, dass das Erbe ausgeschlagen wird.

·         Schlägt der Erbe die Erbschaft aus, werden Gebühren fällig. Ihre Höhe richtet sich nach dem Wert des Nachlasses. Hätte der Erbe nur Schulden geerbt, erhebt das Nachlassgericht die Mindestgebühr von 30 Euro. 

 

Wer die Bestattung bezahlt, wenn das Erbe ausgeschlagen wurde

Grundsätzlich müssen die Erben die Bestattungskosten übernehmen. Haben alle Erben die Erbschaft ausgeschlagen, werden diejenigen zur Kasse gebeten, die dem Erblasser gegenüber unterhaltspflichtig waren. Das können der hinterbliebene Ehepartner, erwachsene Kinder bei den Eltern oder die Eltern bei minderjährigen Kindern sein. Darüber hinaus lässt das Bestattungsgesetz des jeweiligen Bundeslandes zu, dass die nächsten Angehörigen in die Haftung genommen werden und damit die Bestattung bezahlen müssen. Fehlen die finanziellen Mittel für die Bestattung, springt unter Umständen die Sozialhilfe ein und übernimmt die Bestattungskosten.

Mehr Anleitungen, Tipps und Ratgeber:

  • 7 Tipps zur Gestaltung von Fotobüchern
  • Wie ist das eigentlich mit dem Pflichtteil beim Erben?
  • Stammbaum erstellen: die ersten Schritte
  • Eine Ahnentafel selber machen - Infos und Tipps, 2. Teil
  • Eine Ahnentafel selber machen - Infos und Tipps, 1. Teil
  • Tagebuch schreiben - 7 Tipps
  • Wenn Kinder trauern - Infos und Tipps für Eltern, 2. Teil
  • Thema: Wann es besser ist, ein Erbe auszuschlagen

     
    < Prev   Next >

    mehr Artikel

    Ausführlicher Ratgeber zur Aufnahme eines Pflegekindes, Teil 2 Ausführlicher Ratgeber zur Aufnahme eines Pflegekindes, Teil 2   In Deutschland leben rund 87.500 Kinder und Jugendliche in Pflegefamilien. Dabei ist sehr wichtig, dass es Menschen gibt, die als Pflegeeltern einspringen und den Kindern auf Zeit oder dauerhaft ein Zuhause bieten und für sie sorgen. Doch wer mit dem Gedanken spielt, ein Pflegekind aufzunehmen, hat oft viele Fragen. In einem ausführlichen, mehrteiligen Ratgeber klären wir deshalb die wichtigsten Punkte rund um die Aufnahme eines Pflegekindes. Dabei haben wir in Teil 1 beantwortet, was ein Pflegekind von einem Adoptivkind unterscheidet, wann Pflegefamilien gebraucht werden und wie man Pflegeeltern wird. Außerdem haben wir die verschiedenen Arten der Pflegschaft genannt und beschrieben, welche Voraussetzungen Pflegeeltern erfüllen müssen. Hier ist Teil 2!  Ganzen Artikel...

    Darauf kommt es bei der Suche nach vermissten Kindern an Darauf kommt es bei der Suche nach vermissten Kindern an   Seit 2003 ist der 25. Mai in Deutschland der Tag der vermissten Kinder. Er soll an all die Schicksale erinnern, die noch immer nicht aufgeklärt sind. Gleichzeitig soll er den Eltern Mut machen, ihnen Hoffnung schenken und ihnen vor allem zeigen, dass die Kinder nicht vergessen sind. Wenn ein Kind plötzlich spurlos verschwindet, ist das Leid der betroffenen Familien kaum vorstellbar. Auch wenn die Anteilnahme in der Bevölkerung groß ist und verschiedenste Anstrengungen unternommen werden, findet die Suche leider nicht immer ein erfolgreiches und glückliches Ende. Doch bald könnten Warn-Apps bei der Aufklärung helfen.    Ganzen Artikel...

    Übersicht: Die wichtigsten Leistungen für Familien, 2. Teil Übersicht: Die wichtigsten Leistungen für Familien, 2. Teil Familien brauchen nicht nur Rahmenbedingungen, die ein glückliches Leben als Familie ermöglichen. Sondern sie brauchen auch finanzielle Stabilität. Deshalb hat der Gesetzgeber verschiedene Familienleistungen auf den Weg gebracht. In einer zweiteiligen Übersicht stellen wir die wichtigsten Leistungen für Familien vor.   Ganzen Artikel...

    Die wichtigsten Fragen vor der Anschaffung eines Haustiers Die wichtigsten Fragen vor der Anschaffung eines Haustiers Ein Haustier ist ein Lebewesen, das einen respektvollen und verantwortungsbewussten Umgang verdient. Bevor ein vierbeiniger oder gefiederter Mitbewohner angeschafft wird, sollten deshalb einige grundlegende Punkte geklärt sein.     Ganzen Artikel...



    Weltweit kuriose Riten und Bräuche zu Karneval Einige der weltweit kuriosesten Riten und Bräuche zu Karneval   Weltweit gibt es einige Karnevalshochburgen und ob Rio de Janeiro, Venedig, Köln oder Mainz, das Feiern der närrischen Tage blickt auf eine lange Geschichte zurück. Zu den typischen Traditionen gehören bunte Kostüme und Umzüge mit aufwändig geschmückten Wagen, es wird bis in die Morgenstunden zu einschlägiger Karnevalsmusik getanzt, es gibt deftiges Essen und auch Alkohol gehört zur fünften Jahreszeit irgendwie dazu.    Ganzen Artikel...

    Translation

    Themengebiete

    Die Bedeutung adeliger Vorfahren
    Die Bedeutung adeliger Vorfahren Auf der Suche nach den eigenen familiären Wurzeln kann es durchaus passieren, dass unerwarteter Weise...
    Wenn Kinder trauern - Infos und Tipps für Eltern, 1. Teil
    Wenn Kinder trauern - Infos und Tipps für Eltern, 1. Teil Das Sterben, der Tod und das Trauern sind keine reinen Erwachsenenthemen, son...
    Wie wichtig sind die Großeltern bei der Kinderbetreuung?
    Wie wichtig sind die Großeltern bei der Kinderbetreuung? Früher war die Betreuung der Kinder in erster Linie eine Familiensac...
    Übersicht: Die wichtigsten Leistungen für Familien, 1. Teil
    Übersicht: Die wichtigsten Leistungen für Familien, 1. Teil Für viele steht fest, dass sie eine eigene Familie gründen m...
    Tagebuch schreiben - 7 Tipps
    Tagebuch schreiben - 7 Tipps Viele haben einmal Tagebuch geschrieben. Doch die meisten hören irgendwann damit auf. Dabei kann ein Tage...
    Liste: 40 zeitlose Kindernamen, Teil 1
    Liste: 40 zeitlose Kindernamen, Teil 1 Wie so vieles andere, gehen auch Vornamen mit der Mode. Sie spiegeln den Zeitgeist wieder und unt...

    themesclub.com cms Joomla template
    Copyright © 2025 Stammbaum Vorlagen - Familie, Tipps und Ratgeber  -  All Rights Reserved.
    design by themesclub.com
    themesclub logo
    Autoren & Betreiber Artdefects Media Verlag