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Rechtliche Aspekte der Ahnenforschung E-mail

Infos zu den rechtlichen Aspekten der Ahnenforschung 

Die Ahnenforschung steht in engem Zusammenhang mit dem Umgang mit unterschiedlichen Daten aus verschiedenen Quellen, die teils ausschließlich in den eigenen Aufzeichnungen genutzt werden, teils jedoch auch veröffentlicht werden, beispielsweise um sich mit anderen auszutauschen.

Dabei gibt es jedoch einige rechtliche Aspekte, die in Verbindung mit der Ahnenforschung zum Tragen kommen.

 

 

Hier die wichtigsten Infos dazu:

 

       

Grundsätzlich gilt das Bundesdatenschutzgesetz auch für die Ahnenforschung. So erhält der Forscher durch die Datenschutzbestimmungen von 1977 beispielsweise keine Auskünfte, wenn die Elternteile einer Weitergabe ihrer Daten widersprochen haben.

Gleiches gilt für Krankenhäuser, Kinderheime und andere öffentliche Einrichtungen, die ohne Zustimmung der jeweiligen Person grundsätzlich keine Daten an Dritte weitergeben dürfen.

Das Personenstandsgesetz von 1957 wurde in einigen Bundesländern zwar mittlerweile überarbeitet und die Informationsbeschaffung wurde dadurch spürbar erleichtert, aber dennoch dürfen nicht alle Auskünfte uneingeschränkt erteilt werden.

 

• Abstammungsnachweise       

Standesämter und andere Behörden dürfen nur dann Auskünfte erteilen, wenn der Forscher nachweisen kann, dass er überhaupt auskunftsberechtigt ist. Dies ist prinzipiell immer dann der Fall, wenn er mittels entsprechenden Dokumenten als Abstammungsnachweise belegen kann, dass er der Ehepartner oder ein direkter Nachkomme der gesuchten Person ist.

Grundlage dafür, dass Standesämter Informationen nur an auskunftsberechtigte Personen weitergeben dürfen, ist das durch das Grundgesetz gegebene Recht auf informationelle Selbstbestimmung als Bestandteil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, das auch im Erbfall greift.

Insofern ist es aus Zeit- und Kostengründen sinnvoll, einer Anfrage immer entsprechende Nachweise in Kopie beizulegen, denn ansonsten kann es passieren, dass die jeweilige Behörde die Anfrage erst gar nicht bearbeitet.

 

       

Sofern ein Ahnenforscher Daten von anderen Personen veröffentlichen möchte, benötigt er hierfür deren schriftliche Genehmigung.

Dies ist vor allem dann von großer Bedeutung, wenn es sich um Daten handelt, die Informationen über den Wohnort oder den beruflichen Status enthalten.

Handelt es sich dabei um entferntere, bereits verstorbene Verwandte, sollte eine entsprechende Erlaubnis von den direkten Erben eingeholt werden.

 

       

Nutzt der Ahnenforscher keine eigene, sondern eine allgemein zugängliche Internetseite für die Veröffentlichung seiner Forschungsergebnisse, sollte er unbedingt die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Seitenbetreibers beachten.

So muss beispielsweise sichergestellt sein, dass die Daten vor einem Zugriff durch nichtberechtigte Personen geschützt werden können, also nur für einen eingeschränkten Personenkreis sichtbar gemacht werden.

Außerdem muss die Option bestehen, die Daten jederzeit zu aktualisieren oder auch zu löschen.

 

 

Thema: Infos zu den rechtlichen Aspekten der Ahnenforschung 

 
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