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Ein Pflegekind aufnehmen - die wichtigsten Infos, 2. Teil E-mail

Ein Pflegekind aufnehmen - die wichtigsten Infos, 2. Teil

 

Pflegefamilien leisten eine wichtige und wertvolle Aufgabe. Denn sie bieten einem Kind zeitweise ein Zuhause und die Geborgenheit einer Familie. Damit unterstützen sie nicht nur das Pflegekind, sondern entlasten auch seine leiblichen Eltern.

In einem zweiteiligen Ratgeber vermitteln wir die wichtigsten Infos zum Pflegekinderwesen. Dabei haben wir im 1. Teil erklärt, was ein Pflegekind genau ist, wann Pflegeeltern gebraucht werden, welche Voraussetzungen eine Pflegefamilie mitbringen muss und wie das Bewerbungsverfahren abläuft. Hier ist der 2. Teil!

 

Werden die Pflegeeltern zum Vormund des Kindes?

Im Unterschied zu leiblichen Eltern und Adoptiveltern haben Pflegeeltern die rechtliche Elternschaft nicht. Sie erhalten zwar die Befugnis, in alltäglichen Fragen zu entscheiden. Doch das Sorgerecht verbleibt beim Vormund. Der Vormund können die leiblichen Eltern des Pflegekindes sein. Häufiger ist es aber so, dass das Jugendamt oder ein gerichtlich bestellter Vormund die Vormundschaft hat.

Bleibt das Kind in Dauerpflege bei seinen Pflegeeltern, besteht die Möglichkeit, dass das Sorgerecht auf einen oder beide Pflegeelternteile übertragen wird. Um die Vormundschaft zu erhalten, muss das zuständige Familiengericht eine entsprechende Entscheidung treffen. Für die Pflegeeltern wird es einfacher, wenn sie offiziell das Sorgerecht für das Pflegekind haben. Denn als Vormund können sie weiter reichende Entscheidungen treffen, ohne jedes Mal auf das Okay des Jugendamtes oder der leiblichen Eltern angewiesen zu sein. Die Einigung darüber, dass der aktuelle Vormund das Sorgerecht freiwillig auf die Pflegeeltern überträgt, gestaltet sich in der Praxis aber mitunter schwierig.

Haben die leiblichen Eltern kein Sorgerecht mehr, bleibt die Vormundschaft zunächst beim Jugendamt. Wohnt das Pflegekind schon seit vielen Jahren in seiner Pflegefamilie, wird es etwas einfacher. Denn dann können die Eltern die Vormundschaft vergleichsweise unbürokratisch beantragen.

 

Bekommen die Pflegeeltern eine finanzielle Vergütung?

Ganz nüchtern betrachtet, erbringen die Pflegeeltern eine Dienstleistung, wenn sie ein Pflegekind bei sich aufnehmen, es betreuen und versorgen. Aus diesem Grund bekommen sie auch ein Pflegekindergeld. Das Pflegegeld umfasst verschiedene Fördermittel und ist je nach Kommune unterschiedlich hoch.

Das Grundpflegegeld, das die materiellen Aufwendungen ausgleichen soll, ist nach dem Alter des Kindes gestaffelt. Es steigt, je älter das Pflegekind ist. Dazu kommt eine Pauschale für die Erziehungsleistung. Insgesamt bewegt sich das monatliche Pflegegeld dann in einem Rahmen zwischen rund 700 und 900 Euro.

Zusätzlich dazu können die Eltern verschiedene Beihilfen beim Jugendamt beantragen, zum Beispiel für die Erstausstattung, Klassenfahrten oder Urlaubsreisen. Außerdem bekommen die Eltern Kindergeld. Dieses wird allerdings anteilig mit dem Pflegegeld verrechnet. Ist das Pflegekind das älteste Kind im Haushalt, wird das halbe Kindergeld auf das Pflegekindergeld angerechnet, bei älteren Pflegegeschwistern zu einem Viertel.

 

Was ist, wenn die Pflegeeltern ein Flüchtlingskind aufnehmen möchten?

Kinder und Jugendliche, die ohne Begleitung ihrer Eltern aus ihrem Heimatland flüchten mussten, haben auf ihrer gefährlichen Reise oft Traumatisches erlebt. Die Jugendämter bemühen sich deshalb darum, möglichst schnell Pflegefamilien zu finden. Die finanzielle Unterstützung entspricht den Leistungen bei einer klassischen Pflegschaft.

Allerdings werden die Pflegeeltern meist von einem Vormund unterstützt, der rechtlichen Beistand leistet, beispielsweise im Zusammenhang mit dem Asylantrag. Verschiedene Träger bieten außerdem spezielle Fortbildungen an, die dabei helfen, die Kinder aufzufangen, ein Verständnis für ihr Verhalten zu entwickeln und kommunikative Hürden abzubauen. Abgesehen von der intensiveren Begleitung, gibt es bei den Abläufen keine großen Unterschiede.

 

Was bedeutet Bereitschaftspflege?

Sehr viele Pflegekinder wachsen in ihrer Pflegefamilie auf oder bleiben zumindest solange, bis sie als Heranwachsende in eine betreute Wohngruppe umziehen. Neben dieser Dauerpflege gibt es aber noch die Kurzzeitpflege, die auch als Bereitschaftspflege bezeichnet wird.

Im Rahmen der Kurzzeitpflege ist die Pflegefamilie tatsächlich nur eine Familie auf Zeit. Die Pflegefamilie springt zum Beispiel ein, wenn die Herkunftsfamilie überfordert ist oder sich aus gesundheitlichen Gründen vorübergehend nicht um das Kind kümmern kann. Auch wenn die Eltern vor Gericht um das Sorgerecht streiten, wird ein Kind bis zur Entscheidung mitunter in einer Pflegefamilie untergebracht. Daneben sind es oft Alleinerziehende, die sich über die Kurzzeitpflege Hilfe holen, etwa wenn sie medizinisch behandelt werden müssen oder erschöpft sind.

Bei der Bereitschaftspflege stehen die Pflegeeltern also gewissermaßen bereit und springen kurzfristig ein, wenn das Jugendamt anfragt. Die Pflegedauer ist dabei in aller Regel auf ein paar Wochen oder wenige Monate begrenzt.

 

Können die Pflegeeltern das Kind später adoptieren?


Eine Pflegschaft versteht sich nicht als Vorstufe einer Adoption. Das Ziel ist vielmehr, das Pflegekind zu versorgen, zu betreuen und im Sinne der Eltern zu erziehen, bis es wieder in seine Herkunftsfamilie zurückkehren kann. Außerdem müssten die leiblichen Eltern ihr Kind überhaupt zur Adoption freigeben. Es gibt zwar Fälle, in denen sich das Jugendamt darum bemüht, so eine Freigabe zu erwirken. Doch das ist eher die Ausnahme. Denn die Pflegschaft soll grundsätzlich dazu beitragen, dass das Pflegekind und seine Herkunftsfamilie wieder vereint werden.

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