You are at: Der Stammbaum
Das Sorgerecht abtreten - Infos und Tipps, Teil 2 E-mail

Das Sorgerecht abtreten - Infos und Tipps, Teil 2

 

Vor allem wenn eine Beziehung in die Brüche geht und sich die Wege des Paares trennen, stehen viele Fragen im Raum. Wie geht es finanziell weiter? Was passiert mit der gemeinsamen Wohnung? Wer behält was? All das sind Dinge, die geklärt werden müssen.

Noch wichtiger ist aber, Regelungen für den Nachwuchs zu vereinbaren. Meistens ist es so, dass sich die Eltern das Sorgerecht für ihr Kind teilen. Doch im Fall einer Trennung kommt es vor, dass ein Elternteil das alleinige Sorgerecht haben möchte. Andersherum ist genauso denkbar, dass ein Elternteil freiwillig auf sein Sorgerecht verzichten will. Aber geht das überhaupt? Und was sind die Folgen?

In einem zweiteiligen Beitrag vermitteln wir Infos und Tipps zum freiwilligen Verzicht auf das gemeinsame Sorgerecht. Dabei haben wir in Teil 1 erklärt, was das Sorgerecht genau ist und woraus es besteht. Außerdem haben wir Gründe genannt, die ein Elternteil dazu veranlassen können, sein Sorgerecht abzutreten. Hier ist Teil 2!

 

Wie läuft das Verfahren bei der Abgabe des Sorgerechts ab?

Üben beide Elternteile bisher das Sorgerecht gemeinsam aus, kann ein Elternteil sein Sorgerecht abtreten. Allerdings kann dieser Elternteil keine Erklärung abgeben, dass er verzichtet. Genauso gibt es kein Formular, das er zu diesem Zweck ausfüllen kann.

Das Familienrecht sieht nämlich einen etwas anderen Ablauf vor. So muss der andere Elternteil bei Gericht einen Antrag auf das alleinige Sorgerecht stellen. Damit ein Elternteil seine elterliche Sorge abtreten kann, muss der andere Elternteil also die Übernahme des alleinigen Sorgerechts beantragen. Sind sich beide einig, ist der Rest reine Formsache. Doch selbst wenn sich beide Elternteile auf diese Lösung verständigt haben, führt am Gericht kein Weg vorbei. Denn das Familiengericht ist die einzige Stelle, die ein Sorgerecht zu- und absprechen kann.

Selbstverständlich ist auch möglich, dass der (Ex-)Partner sein Sorgerecht gar nicht abtreten will. In diesem Fall muss der andere Partner ebenfalls die alleinige Übernahme der elterlichen Sorge beantragen. In dem Antrag muss er dann erklären und schlüssig begründen, warum das Kindeswohl gefährdet ist, wenn es beim gemeinsamen Sorgerecht bleibt. Daraufhin findet eine Gerichtsverhandlung statt, in der beide Elternteile ihre Ansichten schildern können. Anschließend entscheidet das Gericht, was für das Kind das Beste ist. Einem Elternteil das Sorgerecht zu entziehen, wird das Gericht aber immer als letzte Lösung sehen. Zuvor wird es genau prüfen, ob mildere Mittel möglich sind.

Eher eine Ausnahme ist, dass beide Elternteile freiwillig auf das Sorgerecht verzichten wollen. Das kommt meist nur dann vor, wenn sie wegen ihrer Lebensumstände nicht für das Kind sorgen können oder mit ihm komplett überfordert sind. In solchen Fällen kann das Gericht entscheiden, dass das Sorgerecht auf das Jugendamt oder auf Pflegeeltern übertragen wird.  

 

Welche Kosten entstehen bei dem Sorgerechtsverfahren?

Alle Entscheidungen, die die elterliche Sorge betreffen, laufen über das Familiengericht. Aus diesem Grund entstehen auch immer Gerichtskosten. Die Höhe der Kosten für ein Sorgerechtsverfahren ist in § 45 FamGKG (Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen) geregelt. Demnach liegt der Verfahrenswert bei 3.000 Euro. Sind sich beide Elternteile einig und der Antrag auf das alleinige Sorgerecht ist letztlich eine reine Formalität, belaufen sich die Gerichtskosten auf knapp 45 Euro.

Deutlich teurer wird es, wenn sich die Ex-Partner nicht einig sind. Im Unterschied zu einer Scheidung gilt bei Kindschaftssachen zwar kein Anwaltszwang. Die Vertretung durch einen Rechtsanwalt ist also nicht zwingend notwendig. Möchte ein Elternteil das alleinige Sorgerecht gegen den Willen des anderen Elternteils durchsetzen, dürfte es ohne anwaltliche Hilfe aber schwierig werden. Die Kosten werden sich in dem Fall auf ungefähr 600 Euro erhöhen. Endet das Verfahren mit einem Vergleich, kommen weitere 200 Euro dazu.

 

Welche Folgen hat es, wenn ein Elternteil sein Sorgerecht abtritt?

Die Entscheidung, das Sorgerecht abzutreten, hat weitreichende Folgen. Deshalb sollte so ein Schritt sehr genau und gut überlegt sein. Denn die Abgabe des Sorgerechts wieder rückgängig zu machen, ist praktisch unmöglich.

Tritt ein Elternteil sein Sorgerecht ab, verliert er sämtliche Mitspracherechte bei der Erziehung. Selbst bei sehr wichtigen Fragen kann er keinen Einfluss mehr nehmen. Möchte der Ex-Partner zum Beispiel mit dem Kind auswandern oder muss ein schwerer medizinischer Eingriff durchgeführt werden, bleibt der andere Elternteil außen vor. Auch die Personen- und die Vermögenssorge entfallen vollständig.

Eine besondere Problematik kann entstehen, wenn der allein sorgeberechtigte Elternteil schwer erkrankt oder verstirbt. Dann muss nämlich geklärt werden, wo das Kind in Zukunft leben und wer es versorgen soll. Der andere Elternteil, der sein Sorgerecht abgetreten hatte, bekommt es nicht automatisch zurück. Auch dann nicht, wenn er sein Kind bei sich aufnehmen möchte. Stattdessen überprüft das Familiengericht, ob diese Möglichkeit in Betracht kommt und ob alle Voraussetzungen dafür vorliegen.

Aber: Die freiwillige Abgabe des Sorgerechts führt nicht dazu, dass dieser Elternteil nicht mehr für sein Kind da sein darf. Sein Umgangsrecht behält er nämlich. Dass der Kontakt dem Ex-Partner möglicherweise missfällt, ist letztlich dessen Problem. Unterbinden kann er den Kontakt jedenfalls nicht. Für einen Entzug des Umgangsrechts müsste es eine zusätzliche, entsprechende Entscheidung des Familiengerichts geben.


Was jedoch immer und auf jeden Fall erhalten bleibt, ist die Unterhaltspflicht. Die Idee, das Sorgerecht abzutreten, um sich auf diese Weise die Zahlung des Unterhalts zu sparen, funktioniert nicht. Die Unterhaltspflicht wird nämlich allein durch die Tatsache ausgelöst, Mutter oder Vater des Kindes zu sein. Mit dem Sorgerecht hat das nichts zu tun.

Mehr Ratgeber, Tipps und Anleitungen:

 

 
< Prev   Next >

mehr Artikel

Liste: 40 zeitlose Kindernamen, Teil 1 Liste: 40 zeitlose Kindernamen, Teil 1   Wie so vieles andere, gehen auch Vornamen mit der Mode. Sie spiegeln den Zeitgeist wieder und unterliegen Trends. Nur heißt das eben auch, dass Namen, die heute schwer angesagt sind, morgen schon wieder out sein können.  Ganzen Artikel...

Tipps zum Scannen alter Familienfotos Tipps zum Scannen alter Familienfotos Nicht nur Familienforscher scannen alte Familienfotos ein, um diese dann in einen bebilderten Stammbaum zu integrieren. Generell lösen digitale Fotoalben auf dem Rechner oder auf eine CD gebrannt klassische Fotoalben immer mehr ab. Nun ist es recht einfach, neue Fotos von der Digitalkamera oder dem Handy auf den Computer zu übertragen, denn benötigt wird lediglich ein entsprechendes Kabel. Ältere Fotos hingegen müssen in aller Regel eingescannt werden.    Ganzen Artikel...

Basistipps für die Ahnenforschung, 1. Teil Basistipps für die Ahnenforschung, 1. Teil   Viele Leute interessieren sich für ihre Herkunft und ihre Vorfahren. Vor allem, wenn es mehrere Generationen zurück in die Vergangenheit geht, ist es spannend zu erfahren, woher die Ahnen kamen, wie sie lebten und wie sich die Familie im Laufe der Zeit verzweigte. Wer sich als Genealoge versuchen und auf die Spuren seiner Familiengeschichte machen möchte, sollte ein paar Dinge wissen und beachten. In einem ausführlichen Beitrag geben wir Basistipps für die Ahnenforschung und zeigen, wo mögliche Stolperfallen lauern.   Eine kurze Erklärung zur Genealogie  Ganzen Artikel...

Stammbaumanalyse Uebungen Stammbaumanalyse Übungen Die Stammbaumanalyse gehört zusammen mit der Zwillingsforschung, der Analyse von Karyogrammen und der populationsstatistischen Methode zu den ältesten Verfahren im Zusammenhang mit der Erbforschung beim Menschen.Im Wesentlichen kümmert sich die Stammbaumanalyse dabei um drei Fragen, nämlich:1.       ob das jeweilige Merkmal dominant oder rezessiv vererbt wird,2.       ob die Vererbung des jeweiligen Merkmales gonosomal oder autosomal erfolgt und3.       welche sicheren und welche möglichen Genotypen auftreten.   Ganzen Artikel...



Beliebte und sehr teure Katzenrassen Einige beliebte, aber sehr teure Katzenrassen in der Übersicht In der Liste mit den beliebtesten und am häufigsten gehaltenen Haustieren in Deutschland belegen Katzen den ersten Platz. Dabei ist die Auswahl riesig und von der ruhigen, sensiblen, zierlichen oder verschmusten Wohnungskatze bis hin zum robusten, aufgeweckten oder eigenwilligen Freigänger lässt sich für jeden Geschmack etwas finden. Zu den vergleichsweise pflegeleichten Katzenrassen gehört die Europäisch Kurzhaar. Sie ist nicht zu groß und nicht zu klein, nicht zu dick und nicht zu dünn, fühlt sich drinnen und draußen wohl und ist in unzähligen Farben erhältlich.    Ganzen Artikel...

Translation

Themengebiete

5 gute Gründe fürs Basteln im Herbst mit den Kids
5 gute Gründe fürs Basteln im Herbst mit den Kids Die Blätter werfen ihr Laub ab, die Temperaturen sinken, es wird neblig...
Infos Familienwappen
Infos rund um das Familienwappen Zunächst handelt es sich bei Wappen um bildliche, gleichbleibende Kennzeichen einer Körperschaft...
Die bekanntesten Hominiden Teil II
Die bekanntesten Hominiden, Teil II Im ersten Teil dieser kleinen Reihe haben wir kurz über die Paläoanthropologie, die Wissenscha...
Hinterbliebenen-Renten: Wer bekommt was?, Teil 1
Hinterbliebenen-Renten: Wer bekommt was?, Teil 1 Wenn ein Familienmitglied stirbt, müssen die Hinterbliebenen nicht nur den Verlust ver...
Mustervorlage - Auskunft aus dem Kirchenbuch
Mustervorlagen für eine Auskunft aus dem Kirchenbuch deutsch/englisch/französisch Im Zuge der Familienforschung wird es frühe...
5 Fragen zur Rückabwicklung einer Schenkung, Teil 2
5 Fragen zur Rückabwicklung einer Schenkung, Teil 2 Erbstreitigkeiten vorbeugen, den Angehörigen schon zu Lebzeiten unter die...

themesclub.com cms Joomla template
Copyright © 2026 Stammbaum Vorlagen - Familie, Tipps und Ratgeber  -  All Rights Reserved.
design by themesclub.com
themesclub logo
Autoren & Betreiber Artdefects Media Verlag