You are at: Der Stammbaum arrow Stammbaum Menschen arrow Cytochrom Stammbaum arrow 7 Fragen zum Mutterschaftsgeld, Teil 3
7 Fragen zum Mutterschaftsgeld, Teil 3 E-mail

7 Fragen zum Mutterschaftsgeld, Teil 3

 

Kündigt sich Nachwuchs an, ist die Freude groß. Doch zusammen mit der Vorfreude kommen auch Fragen auf. Wird die Schwangerschaft ohne Komplikationen verlaufen? Geht bei der Geburt alles gut? Wie wird der neue Alltag sein? Wie schaffen wir den Spagat zwischen Familie und Beruf? All das sind Überlegungen, die den werdenden Eltern durch den Kopf gehen.

Dass viele bisher eingespielte Abläufe neu organisiert werden müssen, versteht sich von selbst. Aber zumindest was das Finanzielle betrifft, ist die junge Mama abgesichert. Steht sie vor und während der Schwangerschaft in einem Arbeitsverhältnis, bekommt sie in der Zeit des Mutterschutzes nämlich Mutterschaftsgeld.

Allerdings gibt es rund um das Mutterschaftsgeld unterschiedliche Regelungen. Um für Klarheit zu sorgen, beantworten wir in einer kleinen Beitragsreihe sieben Fragen zum Mutterschaftsgeld. Dabei haben wir zunächst erklärt, wann ein Anspruch auf die Geldleistung besteht. Anschließend haben wir erläutert, wie hoch das Mutterschaftsgeld ausfällt und wie es beantragt wird. Hier ist Teil 3!

 

4. Wie lange wird Mutterschaftsgeld bezahlt?

Die gesetzliche Krankenversicherung bezahlt das Mutterschaftsgeld für den Tag der Entbindung und während der Schutzfristen vor und nach der Geburt. § 3 MuSchG (Mutterschutzgesetz) regelt, dass eine Arbeitnehmerin in den letzten sechs Wochen vor der Entbindung und in den ersten Wochen danach nicht beschäftigt werden darf. Diesen Zeitraum deckt das Mutterschaftsgeld ab.

Erwartet die Mutter Zwillinge, verlängert sich die Schutzfrist nach der Entbindung und damit auch das Mutterschaftsgeld auf zwölf Wochen. Gleiches gilt, wenn das Kind zu früh oder mit einer Behinderung geboren wird. Im Fall einer Frühgeburt wird das Mutterschaftsgeld außerdem auch für die Tage bezahlt, die das Baby vor Beginn der sechswöchigen Schutzfrist zur Welt kam.

Arbeitet die Mutter während der Mutterschutzfristen, bekommt sie anstelle des Mutterschaftsgeldes ihr ganz normales Arbeitsentgelt. Macht sie in Teilzeit oder stundenweise weiter, reduziert sich ihr Anspruch auf Mutterschaftsgeld entsprechend. Aus finanzieller Sicht macht es deshalb wenig Sinn, während der Schutzfristen arbeiten zu gehen.

 

5. Wird das Mutterschaftsgeld auf Elterngeld angerechnet?

Gemäß § 3 BEEG (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz) wird das Mutterschaftsgeld in voller Höhe auf das Elterngeld angerechnet. Aus diesem Grund bekommt die Mutter für die Zeit, in der sie Mutterschaftsgeld bezieht, kein Elterngeld. Daran ändert sich auch nichts, wenn die Mutter das Elterngeld erst beantragt, wenn die Mutterschutzfristen abgelaufen sind. Die Anrechnung wird trotzdem durchgeführt.

Anders sieht es beim verringerten Mutterschaftsgeld aus. Die bis zu 210 Euro vom Bundesamt für Soziale Sicherung werden nicht auf das Elterngeld angerechnet. Ob über den Antrag auf Mutterschaftsgeld schon entschieden wurde oder nicht, darf für die Auszahlung des Elterngeldes durch die Elterngeldstelle deshalb auch keine Rolle spielen.

 

6. Wie wird das Mutterschaftsgeld besteuert?

Weder das Mutterschaftsgeld noch der Zuschuss vom Arbeitgeber sind steuerpflichtig. Allerdings unterliegen sie dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Deshalb werden die Zahlungen bei der Berechnung des Steuersatzes, der auf die Einkommensteuer erhoben wird, berücksichtigt.

Ganz praktisch bedeutet das, dass das zu versteuernde Einkommen zwar durch das Mutterschaftsgeld oder den Arbeitgeberzuschuss nicht steigt. Aber der Steuersatz, der auf das gesamte Einkommen angewendet wird, erhöht sich durch die Zahlungen geringfügig.

In der Zeit, in der die Mutter Mutterschaftsgeld bezieht, bleibt sie beitragsfrei in der gesetzlichen Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung versichert. Sie hat also weiterhin den vollen Versicherungsschutz, ohne dass sie vom Mutterschaftsgeld eigene Beiträge bezahlen muss. Etwas anderes gilt natürlich, wenn die Mutter andere Einkünfte hat, die beitragspflichtig sind.

 

7. Was ist der Mutterschaftslohn?

Es kann sein, dass die werdende Mutter aus medizinischen Gründen weit vor Beginn des Mutterschutzes oder über die Schutzfrist hinaus nicht arbeiten darf. Das ist zum Beispiel bei einer Risikoschwangerschaft der Fall oder auch, wenn die Mutter durch die Berufstätigkeit erhöhten Risiken für eine Erkrankung ausgesetzt ist, die ihre Gesundheit oder die des Kindes gefährden könnte. Stellt der Arzt fest, dass die Mutter außerhalb der regulären Mutterschutzfristen pausieren muss, greift das sogenannte Beschäftigungsverbot.

Das Beschäftigungsverbot hat zur Folge, dass die Mutter von ihrem Arbeitgeber Mutterschaftslohn erhält. Die Regelungen dazu ergeben sich aus § 18 MuSchG.

Die Höhe des Mutterschaftslohns entspricht dem durchschnittlichen Arbeitsentgelt in den letzten drei Kalendermonaten, die vor der Schwangerschaft abgerechnet wurden. Daran ändert sich auch nichts, wenn sich wegen des Beschäftigungsverbots die Art der Anstellung oder der Vergütung ändert. Hat die Mutter den Job erst nach Beginn der Schwangerschaft angetreten, berechnet sich der Mutterschaftslohn aus dem durchschnittlichen Arbeitsentgelt in den ersten drei Monaten des Arbeitsverhältnisses.


Auch wenn die Mutter während des Beschäftigungsverhältnisses keine Arbeitsleistung erbringt, wird der Mutterschaftslohn wie ein ganz normales Arbeitsentgelt behandelt. Deshalb werden davon sowohl die Lohnsteuer als auch die Sozialversicherungsbeiträge abgezogen.

Mehr Ratgeber, Tipps und Anleitungen:

 

 
< Prev   Next >

mehr Artikel

Die wichtigsten Fragen zum Kindesunterhalt, Teil 3 Die wichtigsten Fragen zum Kindesunterhalt, Teil 3   Grundsätzlich haben Eltern gegenüber ihren Kindern immer die Pflicht, Unterhalt zu leisten. Die Höhe der Ansprüche richtet sich nach der Größe der Familie, dem Alter der Kinder und dem Einkommen der Eltern. Außerdem gibt es zum einen den Barunterhalt und zum anderen den Naturalunterhalt.  Ganzen Artikel...

Fragen und Antworten zur Zeitumstellung Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Zeitumstellung Mit dem Frühling beginnt auch die sogenannte Sommerzeit. Jedes Jahr wird am letzten Wochenende im März in der Nacht von Samstag auf Sonntag die Uhr um eine Stunde vorgestellt. Am letzten Wochenende im Oktober wird das Spielchen dann wiederholt, dieses Mal aber in die andere Richtung.    Ganzen Artikel...

Ein Pflegekind aufnehmen - die wichtigsten Infos, 2. Teil Ein Pflegekind aufnehmen - die wichtigsten Infos, 2. Teil   Pflegefamilien leisten eine wichtige und wertvolle Aufgabe. Denn sie bieten einem Kind zeitweise ein Zuhause und die Geborgenheit einer Familie. Damit unterstützen sie nicht nur das Pflegekind, sondern entlasten auch seine leiblichen Eltern.  Ganzen Artikel...

Namensänderung - Infos und Vorlage, Teil 2 Namensänderung - Infos und Vorlage, Teil 2   Im Zuge einer Hochzeit oder Scheidung ist es kein Problem, den Nachnamen zu ändern. Etwas schwieriger wird die Sache, wenn es andere Ursachen hat, dass jemand seinen Namen ablegen und in Zukunft anders heißen will. Eine Namensänderung ist dann zwar möglich, setzt aber einen guten und nachvollziehbaren Grund voraus. Unabhängig vom Grund bringt ein Namenswechsel jedoch immer jede Menge Papierkram mit sich. Denn der Antrag auf die Namensänderung ist nur der erste Schritt. Nachdem der Antrag bewilligt ist, beginnt die eigentliche Arbeit. Schließlich gibt es zahlreiche Stellen, die über den neuen Namen informiert werden müssen.  Ganzen Artikel...



Die wichtigsten Fragen zum Kindesunterhalt, Teil 2 Die wichtigsten Fragen zum Kindesunterhalt, Teil 2   Gegenüber ihren Kindern sind Eltern grundsätzlich zu Unterhalt verpflichtet. Wie hoch die Unterhaltsansprüche ausfallen, hängt davon ab, wie groß die Familie ist, wie alt die Kinder sind und wie viel die Elternteile verdienen. Außerdem wird zwischen dem Natural- und dem Barunterhalt unterschieden. Doch was heißt das genau? In einer Beitragsreihe beantworten wir die wichtigsten Fragen zum Kindesunterhalt. Hier ist Teil 2!  Ganzen Artikel...

Translation

Themengebiete

Lateinische Redewendungen zum Beeindrucken im Alltag
Lateinische Redewendungen, mit denen Schlaumeier auch im Alltag beeindrucken können Im Zusammenhang mit der Ahnenforschung ist es rech...
Hinterbliebenen-Renten: Wer bekommt was?, Teil 1
Hinterbliebenen-Renten: Wer bekommt was?, Teil 1 Wenn ein Familienmitglied stirbt, müssen die Hinterbliebenen nicht nur den Verlust ver...
Liste: 40 zeitlose Kindernamen, Teil 2
Liste: 40 zeitlose Kindernamen, Teil 2 Eine Emma kann wenige Tage alt sein, mitten im Leben stehen oder im betagten Alter ihren Lebensab...
Die schönsten Bräuche und Riten rund um Neujahr
Die schönsten Bräuche und Riten rund um Neujahr Viele Jahrhunderte lang wurde der Jahreswechsel an unterschiedlichen Tagen gefeier...
Einige der skurrilsten Forschungsvorhaben
Einige der skurrilsten Forschungsvorhaben in der Übersicht Wenn von einem Wissenschaftler die Rede ist, haben viele einen Mann mit Bril...
Wie Elternschaft das Gehirn verändert
Wie Elternschaft das Gehirn verändert Wenn ein Kind geboren wird, verändert sich vieles. Das betrifft nicht nur die Abläu...

themesclub.com cms Joomla template
Copyright © 2025 Stammbaum Vorlagen - Familie, Tipps und Ratgeber  -  All Rights Reserved.
design by themesclub.com
themesclub logo
Autoren & Betreiber Artdefects Media Verlag