You are at: Der Stammbaum arrow Online Stammbaum arrow Musik Stammbaum arrow Infos zum Unterhaltsanspruch volljähriger Kinder
Infos zum Unterhaltsanspruch volljähriger Kinder E-mail

Infos zum Unterhaltsanspruch volljähriger Kinder

 

Mit dem 18. Geburtstag beginnt die Volljährigkeit. Das Kind gilt nun offiziell als erwachsen, und das inklusive aller Rechte und Pflichten, die zum Erwachsensein dazugehören. Für die Eltern heißt die Volljährigkeit gleichzeitig auch, dass das Sorgerecht für ihr Kind wegfällt. Doch wie sieht es mit der Unterhaltspflicht aus? Wir fassen die wichtigsten Infos zum Unterhaltsanspruch volljähriger Kinder zusammen!

 

Grundsätzliches zum Unterhaltsanspruch von Kindern

In Deutschland haben Kinder generell solange Anspruch auf Unterhalt, bis sie die Voraussetzungen erfüllen, um ihr eigenes Geld zu verdienen und ihren Lebensunterhalt selbst zu finanzieren. In aller Regel ist das der Fall, bis das Kind den ersten berufsqualifizierenden Abschluss in der Tasche hat. Diese Vorgabe ergibt sich aus § 1610 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch).

Für die Praxis bedeutet das, dass die Eltern solange unterhaltspflichtig sind, bis ihr Kind eine Berufsausbildung oder ein Studium abgeschlossen hat. Ob das volljährige Kind noch bei seinen Eltern wohnt oder inzwischen eine eigene Wohnung hat, spielt dabei keine Rolle.

 

Wer ist gegenüber dem volljährigen Kind unterhaltspflichtig?

Ab dem 18. Geburtstag hat ein Kind Unterhaltsansprüche an beide Elternteile. Das gilt unabhängig davon, wo das Kind wohnt. Wie viel die Elternteile jeweils bezahlen müssen, richtet sich nach ihrem Einkommen. Lebt das Kind bei seinen Eltern oder einem Elternteil, können bestimmte Leistungen aber als sogenannter Natural-Unterhalt angerechnet werden. Zu diesen Leistungen gehören zum Beispiel die Unterkunft, die Verpflegung oder Kleidung.

Die meisten volljährigen Kinder, die noch zu Hause wohnen, wissen, wie wertvoll und bequem Hotel Mama ist. Aus diesem Grund verzichten sie darauf, offiziell Unterhalt zu verlangen. Lediglich das Kindergeld lassen sie sich mitunter auszahlen. Dabei fließt das Kindergeld ab dem 18. Lebensjahr nicht mehr aufs Konto der Eltern, sondern wird von der Familienkasse direkt an das Kind ausgezahlt. Auch wenn sich die Eltern getrennt haben, nimmt ab dann nicht mehr der Elternteil, bei dem das Kind lebt, den Unterhalt für das Kind entgegen. Vielmehr geht der Unterhalt direkt an das Kind.

 

Welche Voraussetzungen gelten für den Unterhaltsanspruch?

Ein volljähriges Kind hat Anspruch auf Unterhalt, wenn es

·bedürftig ist.

·nicht verheiratet ist.

·keine groben Verfehlungen gegenüber seinen Eltern begangen hat.

·noch keinen berufsqualifizierenden Abschluss in der Tasche hat.

Mit dem Berufsabschluss rückt das Ende der Unterhaltspflicht in greifbare Nähe. Bei einer Berufsausbildung endet der Unterhaltsanspruch des volljährigen Kindes sofort, wenn die Ausbildung abgeschlossen ist, bei einem Studium drei Monate nach dem Abschluss.

Allerdings gibt es ein paar Ausnahmen. So bleibt der Unterhaltsanspruch bestehen, wenn sich das Kind nach der Berufsausbildung für ein Studium entscheidet, das inhaltlich und fachlich mit der Berufsausbildung zusammenhängt. Gleiches gilt, wenn das Kind nach einem Bachelorstudium den Master machen möchte. Auch wenn das Kind den Ausbildungsberuf oder das Studienfach begründet wechselt, müssen die Eltern weiterhin Unterhalt zahlen.

 

Wie berechnet sich der Unterhalt für ein volljähriges Kind?

Der Unterhaltsanspruch von Kindern richtet sich nach den Leitlinien der sogenannten Düsseldorfer Tabelle. Das gilt unabhängig davon, wie alt das Kind ist. Während bei Kindern unter 18 Jahren nur der Elternteil betroffen ist, bei dem das Kind nicht lebt, wird bei volljährigen Kindern aber das Nettoeinkommen beider Elternteile berücksichtigt.

Allerdings muss jedes Elternteil nur soviel Unterhalt leisten, wie es gemäß der Düsseldorfer Tabelle im Verhältnis zum Einkommen vorgesehen ist. Verdient ein Elternteil wenig, muss der andere Elternteil die Differenz somit nicht ausgleichen. Eine Ausnahme gilt nur, wenn das Kind studiert. In diesem Fall hat das Kind nämlich Anspruch auf 860 Euro monatlich (Stand 2021). Diesen Betrag muss ein Elternteil zur Not auch alleine aufbringen. Das Kindergeld wird auf den Unterhaltsanspruch angerechnet.

 

Welche Rolle spielt das Einkommen des Kindes bei der Berechnung des Unterhalts?

Grundsätzlich muss jeder selbst für seinen Lebensunterhalt aufkommen. Aus diesem Grund wird das Entgelt, das ein volljähriges Kind im Rahmen einer Ausbildung verdient, vom Unterhaltsanspruch abgezogen.

Allerdings kann das Kind einen ausbildungsbedingten Mehrbedarf geltend machen. Er beträgt pauschal 100 Euro und schließt die Ausgaben für Bücher, die Verpflegung in der Berufsschule und ähnliche Dinge ein. Beläuft sich das Ausbildungsentgelt auf zum Beispiel 700 Euro, werden beim Unterhaltsanspruch also nur 600 Euro berücksichtigt.

Hat das Kind einen Ferien- oder Nebenjob, bleiben die Einkünfte daraus meist außen vor. Denn die Rechtsprechung geht davon aus, dass eine Ausbildung oder ein Studium die Funktion eines Vollzeit-Jobs hat. Vereinzelt haben Gerichte aber auch schon die Einnahmen aus Nebenjobs anteilig auf die Unterhaltsansprüche angerechnet.

 

Was ist, wenn die Eltern ihrer Unterhaltspflicht nicht nachkommen?

Unterhaltspflichtige Eltern müssen nur dann Zahlungen leisten, wenn ihre Einkünfte über dem gesetzlich vorgeschriebenen Selbstbehalt liegen. Ist das Kind jünger als 21 Jahre, lebt es bei einem Elternteil und besucht es eine allgemeinbildende Schule, dürfen die Eltern zum Beispiel mindestens 1.160 Euro für sich behalten. Ist das Kind älter und bereits ausgezogen, fällt der Selbstbehalt der Eltern höher aus. Auch wenn es Geschwister gibt, die ebenfalls Anspruch auf Unterhalt haben, kann der Unterhaltsanspruch volljähriger Kinder niedriger sein oder ganz entfallen.

Möchten Eltern ihrer bestehenden Unterhaltspflicht nicht nachkommen, ist es sinnvoll, zunächst das Gespräch zu suchen. Oft kann innerhalb der Familie eine Lösung gefunden werden. Andernfalls bieten Familienberatungsstellen Unterstützung an und versuchen, zwischen den Parteien zu vermitteln. Studierende können sich außerdem an das zuständige BAföG-Amt wenden. Dort gibt es ebenfalls Ansprechpartner, die auf solche Angelegenheiten spezialisiert sind.


Hilft alles nichts, bleibt nur die Möglichkeit, den Unterhalt einzuklagen. Dazu wendet sich das volljährige Kind an das Amtsgericht. Zuständig ist das Amtsgericht am Wohnort des unterhaltspflichtigen Elternteils. Läuft ein Scheidungsverfahren, ist das jeweilige Familiengericht zuständig. Das Antragsformular ist direkt beim Amtsgericht und beim Jugendamt erhältlich. Daneben kann natürlich auch ein Rechtsanwalt weiterhelfen. Im Rahmen des Gerichtsverfahren werden die Unterhaltsansprüche dann verbindlich geklärt.

Mehr Ratgeber, Tipps und Anleitungen:

 

 
< Prev   Next >

mehr Artikel

Studie: Warum wählen Menschen KI-Chatbots als Partner? Studie: Warum wählen Menschen KI-Chatbots als Partner?   Künstliche Intelligenz (KI) beantwortet unsere Fragen, nimmt uns Arbeit ab, versorgt uns mit Informationen und reagiert dabei in einem Chat oft erstaunlich menschlich. Manche Leute gehen inzwischen sogar so weit, dass sie mit KI-Chatbots richtige Beziehungen führen. Sie schließen digitale Ehen mit ihrem KI-Partner und gründen virtuelle Familien.   „Sie gehört zu den wichtigsten Wesen für mich und ich liebe sie.“ „Ich habe noch nie zuvor so starke Gefühle für einen Mann empfunden.“ „Sie ist meine Frau und ich liebe sie so sehr. Ohne sie kann ich kein glückliches Leben führen.“ Diese Aussagen stammen von Menschen, die eine Beziehung mit einem KI-Chatbot führen. Dabei ist ihnen völlig klar, dass die KI keine Person ist, die in der Realität existiert. Warum also wählen Menschen KI-Chatbots als Partner? Wie funktioniert so eine Beziehung? Und wie tief geht sie? Solchen Fragen ging eine aktuelle Studie an der Technischen Universität Berlin nach.  Ganzen Artikel...

Beliebte und sehr teure Katzenrassen Einige beliebte, aber sehr teure Katzenrassen in der Übersicht In der Liste mit den beliebtesten und am häufigsten gehaltenen Haustieren in Deutschland belegen Katzen den ersten Platz. Dabei ist die Auswahl riesig und von der ruhigen, sensiblen, zierlichen oder verschmusten Wohnungskatze bis hin zum robusten, aufgeweckten oder eigenwilligen Freigänger lässt sich für jeden Geschmack etwas finden. Zu den vergleichsweise pflegeleichten Katzenrassen gehört die Europäisch Kurzhaar. Sie ist nicht zu groß und nicht zu klein, nicht zu dick und nicht zu dünn, fühlt sich drinnen und draußen wohl und ist in unzähligen Farben erhältlich.    Ganzen Artikel...

Ausführlicher Ratgeber zur Aufnahme eines Pflegekindes, Teil 1 Ausführlicher Ratgeber zur Aufnahme eines Pflegekindes, Teil 1   Rund 87.500 Kinder und Jugendliche leben in einer Pflegefamilie. Keine sichergestellte Versorgung oder ein Ausfall der Bezugsperson und die Gefährdung des Kindeswohls sind laut Statistischem Bundesamt die Hauptgründe für die Unterbringung in einer Pflegefamilie. Doch wie ist das Pflegekinderwesen eigentlich geregelt? Welche Formen der Pflegschaft gibt es? Und welche Voraussetzungen muss eine Pflegefamilie erfüllen? In einem ausführlichen Ratgeber beantworten wir die wichtigsten Fragen zur Aufnahme eines Pflegekindes!    Ganzen Artikel...

Wie Adoptierte nach ihren Wurzeln suchen können Wie Adoptierte nach ihren Wurzeln suchen können Sehr viele Adoptierte hatten eine schöne und glückliche Kindheit. In ihren Adoptivfamilien, die sich ja bewusst dazu entschieden haben, ein Adoptivkind bei sich aufzunehmen, haben sie Schutz, Geborgenheit, Zuneigung und Liebe erfahren. Trotzdem bleiben häufig Fragen offen.   Ganzen Artikel...



Die wichtigsten Infos zum Kindergeldantrag Die wichtigsten Infos zum Kindergeldantrag auf einen Blick Das Kindergeld gehört zu den wichtigsten Bausteinen der Familienförderung. Die Idee vom Kindergeld ist, Eltern und Alleinerziehende dabei zu unterstützen, die Lebenshaltungskosten für ihren Nachwuchs zu stemmen. Doch wer bekommt eigentlich Kindergeld? Wie hoch ist es? Wo wird es beantragt? Und wie lange wird es gewährt?   Ganzen Artikel...

Translation

Themengebiete

Übersicht: Die wichtigsten Leistungen für Familien, 2. Teil
Übersicht: Die wichtigsten Leistungen für Familien, 2. Teil Familien brauchen nicht nur Rahmenbedingungen, die ein glückliche...
Mythen und Irrtuemer der Astronomie
Die größten Mythen und Irrtümer der Astronomie Viele führt die Suche nach den eigenen Wurzeln zumindest ein Stück...
Die häufigsten Erbkrankheiten
Die häufigsten Erbkrankheiten in der Übersicht Erbkrankheiten sind nicht nur für Erbforscher, Biologen und Mediziner interess...
Versöhnungsgesten in den vergangenen Jahrzehnten
Einige der beeindruckendsten Versöhnungsgesten in den vergangenen Jahrzehnten Überall auf der Welt und zu allen Zeiten gab und g...
Die beliebtesten Gräber prominenter Idole
Bizarrer Kult - die beliebtesten Gräber prominenter Idole Eigentlich soll ein Verstorbener in seiner Grabstätte die letzte Ruhe...
8 Fragen zur Mut­ter-/Vater-Kind-Kur
8 Fragen zur Mut­ter-/Vater-Kind-Kur Die Herausforderungen des Berufs- und Privatlebens zu meistern, ist nicht immer einfach. Eltern...

themesclub.com cms Joomla template
Copyright © 2026 Stammbaum Vorlagen - Familie, Tipps und Ratgeber  -  All Rights Reserved.
design by themesclub.com
themesclub logo
Autoren & Betreiber Artdefects Media Verlag