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Ausführlicher Ratgeber zur Aufnahme eines Pflegekindes, Teil 1 E-mail

Ausführlicher Ratgeber zur Aufnahme eines Pflegekindes, Teil 1

 

Rund 87.500 Kinder und Jugendliche leben in einer Pflegefamilie. Keine sichergestellte Versorgung oder ein Ausfall der Bezugsperson und die Gefährdung des Kindeswohls sind laut Statistischem Bundesamt die Hauptgründe für die Unterbringung in einer Pflegefamilie. Doch wie ist das Pflegekinderwesen eigentlich geregelt? Welche Formen der Pflegschaft gibt es? Und welche Voraussetzungen muss eine Pflegefamilie erfüllen? In einem ausführlichen Ratgeber beantworten wir die wichtigsten Fragen zur Aufnahme eines Pflegekindes!

 

Was unterscheidet ein Pflegekind von einem Adoptivkind?

Aus juristischer Sicht gibt es große Unterschiede zwischen einer Pflegschaft und einer Adoption. So sind Adoptiveltern mit leiblichen Eltern gleichzusetzen. Denn durch die Adoption eines Kindes erhalten sie automatisch alle Rechte, einschließlich des Sorgerechts.

Im Unterschied dazu entlasten Pflegeeltern die leiblichen Eltern des Kindes nur für eine gewisse Zeit. Für diesen Einsatz haben die Pflegeeltern gegenüber dem Finanzamt Anspruch auf finanzielle Leistungen. Das Ziel ist grundsätzlich immer, dass das Pflegekind möglichst schnell wieder in seine leibliche Familie zurückkehren kann. Aus diesem Grund legen das Jugendamt und das Gericht fest, wie lange das Kind in der Pflegefamilie bleibt und welche Aufgaben die Pflegeeltern haben.

Weil das Pflegekind rechtlich das Kind der Herkunftsfamilie bleibt, können die leiblichen Eltern auch weiterhin alle wesentlichen Dinge entscheiden. Das betrifft zum Beispiel die Wahl der Schule. Das gilt jedenfalls dann, wenn den leiblichen Eltern das Sorgerecht nicht entzogen wurde. Alltägliche Entscheidungen hingegen treffen die Eltern, wenn das Pflegekind länger bei ihnen lebt.

 

Wann wird eine Pflegefamilie gebraucht?

Pflegeeltern sind Partner des Jugendamts und erbringen in gewisser Hinsicht eine Dienstleistung. Sind die leiblichen Eltern (vorübergehend) nicht in der Lage, ihr Kind zu versorgen und zu erziehen, können sie über das Jugendamt eine Pflegschaft beantragen. Ob die Pflegschaft eher kurzfristig oder als Dauerlösung angelegt wird, richtet sich nach dem Einzelfall.

Oft stammt ein Pflegekind aus zerrütteten Verhältnissen und hat eine schwere Zeit hinter sich. Schließlich wird kein Kind den leiblichen Eltern einfach so weggenommen und in die Pflege gegeben. Deshalb brauchen Pflegeeltern viel Einfühlungsvermögen. Besonders schwierig kann es werden, wenn der Austausch mit den leiblichen Eltern notwendig ist. Denn nicht selten gehen die Meinungen weit auseinander und eine tragfähige Lösung lässt sich nur durch viele Kompromisse finden.

 

Wie wird man zu Pflegeeltern?

Wer ein Pflegekind aufnehmen möchte, wendet sich zunächst an das zuständige Jugendamt. Am Telefon oder im persönlichen Gespräch lassen sich die verschiedenen Möglichkeiten in Ruhe besprechen.

Die meisten Jugendämter haben einen Pflegekinderfachdienst eingerichtet, der in aller Regel unkompliziert für einen Erstkontakt zur Verfügung steht. In einigen Regionen agieren auch Verbände als Vermittlungsstellen für Pflegschaften. Meistens steht schon nach dem Erstgespräch fest, ob eine Bewerbung als Pflegefamilie Aussicht auf Erfolg hat.

Ist die Bewerbung eingereicht und geprüft, finden mehrere Gespräche mit dem Jugendamt statt. Auch ein Hausbesuch wird durchgeführt. Von der Aufnahme auf die Bewerberliste bis zur endgültigen Entscheidung können durchaus mehrere Monate vergehen.

Hat alles geklappt, werden die künftigen Pflegeeltern in einem Seminar auf ihre Aufgaben vorbereitet. Das Jugendamt sucht dann nach einem Pflegekind, das in der Pflegefamilie gut aufgehoben ist und mit dem die Pflegeeltern genauso zurechtkommen werden wie umgekehrt. Weil diese Suche langwierig sein kann, brauchen die angehenden Pflegeeltern Geduld. Trotzdem ist wichtig, nichts zu überstürzen. Denn für Pflegekinder ist die Situation ohnehin schon schwierig und belastend. Sie mehrfach von einer Familie in die nächste weiterzureichen, wäre fatal.

 

Wie lange bleibt ein Pflegekind in der Pflegefamilie?

Es gibt verschiedene Arten der Pflegschaft, die sich sowohl in den Aufgaben als auch im Zeitraum unterscheiden:

·Bereitschaftspflege: In die Bereitschaftspflege werden Kinder sofort aufgenommen, bis eine akute Krisensituation vorbei und eine langfristige Lösung gefunden ist. Daneben gibt es die Bereitschaftspflege für Säuglinge. Sie greift, wenn ein Neugeborenes aus unterschiedlichen Gründen nicht bei seinen leiblichen Eltern bleiben kann. Die Bereitschaftspflege dauert einige Tage bis mehrere Wochen.

·Kurzzeitpflege: Die Kurzzeitpflege wird oft genutzt, um eine akute Krisensituation in der Herkunftsfamilie zu überbrücken. Daneben wird sie eingesetzt, bis die langfristige Perspektive des Kindes geklärt ist, zum Beispiel während eines Gerichtsverfahrens. Im Rahmen der Kurzzeitpflege bleibt das Kind wenige Tage bis mehrere Monate bei der Pflegefamilie.

·Langzeitpflege: Im Rahmen der Langzeitpflege nimmt die Pflegefamilie das Pflegekind für unbestimmte Zeit auf. Das Kind wird unterstützt und in einem sicheren Umfeld stabilisiert. Die Pflegschaft kann sich über Monate bis Jahre erstrecken. Sie dauert so lange an, bis das Kind in seine Herkunftsfamilie zurückkehren kann oder eine andere, dauerhafte Lösung gefunden ist.

·Dauerpflege: Diese Form der Pflegschaft ähnelt der Langzeitpflege. Allerdings ist die Dauerpflege ausdrücklich darauf ausgelegt, dass das Pflegekind langfristig, oft bis zur Volljährigkeit oder auch darüber hinaus, in der Pflegefamilie bleibt. Die Dauerpflege wird meist dann als Lösung eingesetzt, wenn ausgeschlossen ist, dass das Kind in seine Herkunftsfamilie zurückkehrt.

·Sonderpflege: Als spezielle Pflegeart ist die Sonderpflege für Kinder gedacht, die besondere Bedürfnisse haben, zum Beispiel wegen einer Behinderung oder nach einem schweren traumatischen Erlebnis. Die Dauer hängt von den individuellen Anforderungen des Kindes ab und kann entsprechend variieren.

 

Welche Voraussetzungen müssen Pflegeeltern erfüllen?

Das Pflegschaftsrecht schreibt keinen bestimmten Familienstand vor. Auch als Single ist es also durchaus möglich, Pflegemutter oder Pflegevater zu werden. Trotzdem stehen die Chancen auf eine Zusage bei Paaren besser, die verheiratet sind oder seit vielen Jahren in einer Partnerschaft leben. Gibt es im Haushalt eigene Kinder, muss das Pflegekind mindestens zwei Jahre jünger sein als das jüngste eigene Kind.

Eine Voraussetzung ist, dass die Pflegeeltern finanziell abgesichert sind. Das Pflegegeld ist zwar eine finanzielle Unterstützung, der Lebensunterhalt muss aber unabhängig davon bestritten werden können. Bei einer Partnerschaft muss der Nachweis erbracht werden, dass es auch ohne das Einkommen des Partners möglich ist, das Pflegekind zu finanzieren.

Daneben muss die Wohnung groß genug und kindgerecht ausgestattet sein. Viele Gemeinden verlangen ein eigenes, mindestens zehn Quadratmeter großes Zimmer für das Pflegekind, in dem es sich frei entfalten kann. Atteste zum Gesundheitszustand und ein polizeiliches Führungszeugnis müssen die Pflegeeltern ebenfalls vorlegen.


Besonders wichtig ist, dass die Pflegeeltern in stabilen und geregelten Verhältnissen leben und genug Zeit haben, um das Pflegekind zu versorgen, zu betreuen und zu erziehen. Zudem müssen sie belastbar sein und den festen Willen haben, die Lebensgeschichte des Pflegekindes zu respektieren und ihm den Halt zu geben, den es braucht.

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