You are at: Der Stammbaum arrow Software Stammbaum arrow Stammbaum Druck arrow 5 Fragen zum Erbe mit Nießbrauchrecht
5 Fragen zum Erbe mit Nießbrauchrecht E-mail

5 Fragen zum Erbe mit Nießbrauchrecht

 

Das sogenannte Nießbrauchrecht macht es möglich, Vermögenswerte zu übertragen und sie trotzdem weiterhin zu nutzen. Dabei kann sich die Übertragung zu Lebzeiten nicht nur steuerlich lohnen, sondern vor allem Streitigkeiten um die Erbschaft vermeiden. Ob der Nießbrauch die richtige Wahl ist, hängt aber von mehreren Faktoren ab. In diesem Beitrag beantworten wir fünf Fragen zum Erbe mit Nießbrauchrecht.

 

1. Was bedeutet Nießbrauch?

Die Erklärung, was Nießbrauch ist, liefert § 1030 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Demnach handelt es sich um das Nutzungsrecht an einer Sache.

Der sogenannte Nießbraucher ist dazu berechtigt, eine Sache zu nutzen, ohne dass er ihr Eigentümer ist. Geht es zum Beispiel um eine Immobilie, kann der Nießbraucher darin wohnen, obwohl ihm das Haus nicht gehört. Außerdem hat er das Recht, mit der Sache einen Ertrag zu erzielen. Er könnte die Immobilie daher auch vermieten.

Ein Recht schließt der Nießbrauch aber nicht ein. Nämlich das Recht, die Sache zu verkaufen. Im Fall der Immobilie dürfte das nur derjenige, der im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist.

Der Nießbrauch wird hauptsächlich bei Immobilien verwendet. Doch er kann auch bei Grundstücken, Wertpapieren, Rechten, Vermögen und beweglichen Sachen wie Fahrzeugen eingesetzt werden.

Im Zusammenhang mit Häusern und Wohnungen wird der Nießbrauch gerne genutzt, um ein Wohnrecht auf Lebenszeit zu regeln. Dabei muss sich das Nießbrauchrecht nicht auf die gesamte Immobilie erstrecken. Stattdessen kann es sich nur auf einen Teil beziehen, zum Beispiel eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus. Das wird dann als Bruchteilnießbrauch bezeichnet.

Dem Nießbraucher können außerdem die Einnahmen aus einer Sache übertragen werden, beispielsweise die Mieten für ein Wohnhaus. Gilt die übertragene Nutzung nur für einen bestimmten Anteil der Erträge, etwa die Hälfte der Mieteinnahmen, wird von einem Quotennießbrauch gesprochen.

 

2. Für wen eignet eine Nießbrauch-Vereinbarung?

Nießbrauch eignet sich, wenn der Eigentümer seine Immobilie weiterhin bewohnen oder vermieten will, aber schon jetzt eine Übertragung des Eigentums mit Eigentümerwechsel vornehmen möchte. Interessant ist diese Möglichkeit vor allem für vermögende Senioren und ihre Erben. Denn eine solche Schenkung zu Lebzeiten kann verhindern, dass Erbschafts- oder Schenkungssteuern fällig werden.

Möchte jemand unliebsamen Erben so wenig wie möglich hinterlassen, kann er zu Lebzeiten eine Schenkung an die bevorzugten Erben durchführen. Grundsätzlich hat jeder gesetzliche Erbe Anspruch auf den sogenannten Pflichtteil. Doch je länger eine Schenkung her ist, desto kleiner wird der Pflichtteil von demjenigen, der enterbt werden soll. Und zehn Jahre nach der Schenkung ist der Anspruch komplett erloschen.

Eigentümer von vermieteten Immobilien räumen ihren Kindern oft ein Nießbrauchrecht ein, um ihnen durch die Mieteinnahmen finanziell unter die Arme zu greifen, zum Beispiel während der Ausbildung oder des Studiums. Für die Eltern kann das mit Steuervorteilen einhergehen. Denn ein Azubi oder Student hat meist geringere Einnahmen, sodass sich die Mieterlöse günstiger versteuern lassen als über das Einkommen der Eltern.

 

3. In welchen Formen gibt es den Nießbrauch?

Beim Nießbrauch werden drei verschiedene Varianten voneinander unterschieden. Jede davon unterliegt bestimmten erb- und steuerrechtlichen Regelungen.

 

Zuwendungsnießbrauch

Bei dieser Variante bestellt der Eigentümer den Nießbrauch zugunsten eines Dritten. Meist geht es um Rechte oder Grundstücke und der Begünstigte erhält die Einnahmen, die durch die Vermietung oder Verpachtung entstehen. Der Zuwendungsnießbrauch kann entgeltlich, teil-entgeltlich oder unentgeltlich ausgestaltet sein.

 

Vorbehaltsnießbrauch

Bei einem Vorbehaltsnießbrauch wechselt zum Beispiel die Immobilie den Eigentümer. Gleichzeitig bekommt der bisherige Eigentümer das Nießbrauchrecht. In aller Regel beinhaltet das Nießbrauchrecht dann ein Wohnrecht auf Lebenszeit und den Anspruch auf die künftigen Mieteinnahmen.

 

Nachrangiger Nießbrauch

Diese Form legt schon bei der Übergabe fest, wer das Nießbrauchrecht erhält, wenn der jetzige Nießbraucher stirbt. In vielen Fällen möchte der ursprüngliche Immobilienbesitzer, dass ein Haus im Besitz der Familie bleibt. Das kann er sicherstellen, indem er ein Rückforderungsrecht vereinbart. Stirbt der neue Besitzer oder wird er insolvent, wird die Immobilie wieder auf den bisherigen Eigentümer übertragen. So lässt sich vermeiden, dass ein Dritter das Haus kauft.

Die Übertragungsvereinbarung legt präzise fest, wann eine Rückübertragung erfolgt. Über das Rückforderungsrecht als solches wiederum erfolgt ein Eintrag im Grundbuch.

 

4. Welche Rechte und Pflichten ergeben sich aus dem Nießbrauch?

Die Pflichten, die mit dem Nießbrauchrecht verknüpft sind, ergeben sich aus dem BGB. So muss der Nießbraucher einer Immobilie zum Beispiel gemäß § 1045 BGB eine Versicherung für das Objekt abschließen. Außerdem ist er verpflichtet, die Immobilie ordnungsgemäß zu erhalten und zu bewirtschaften.

Übliche Kosten und Absicherungen übernimmt der Nießbraucher. Dazu gehören zum Beispiel normale, verschleißbedingte Reparaturen vom Dach, der Fassade und in den Innenräumen. Außerdem bezahlt er die Grundsteuer und Kommunalabgaben, Schornsteinfegergebühren, Versicherungen sowie Wasser und Strom. Der Nießbraucher ist also praktisch der wirtschaftliche Eigentümer. Und weil er ein Aufnahmerecht hat, kann er die Immobilie gemeinsam mit seiner Familie, seinem Partner oder auch einer Pflegekraft bewohnen.

Umfangreiche Umgestaltungen oder Veränderungen an der Immobilie darf er jedoch nicht durchführen. Alle Kosten, die über eine normale Bewirtschaftung hinausgehen, trägt der Eigentümer. Das können zum Beispiel eine Erneuerung des Dachs, eine Modernisierung der Heizungsanlage oder Anliegerbeiträge sein. Auch als Absicherung für eine Baufinanzierung darf der Nießbraucher die Immobilie ohne Zustimmung des Eigentümers nicht einsetzen.

 

5. Kann das Nießbrauchrecht übertragen oder verkauft werden?

Der Nießbraucher kann sein Recht weder übertragen noch verkaufen. In aller Regel erlischt es mit seinem Tod.


Möglich ist aber auch, dass das Nießbrauchrecht nach einer gewissen Frist abläuft oder endet, wenn der Nießbraucher als überlebender Ehepartner neu heiratet. Für solche Fälle ist oft eine Verpflichtung zur Rückübertragung vereinbart, durch die der Nießbraucher sein Nießbrauchrecht aufgeben muss. Auch ein einvernehmliches Aufheben des Nießbrauchs ist möglich.

Mehr Ratgeber, Tipps und Anleitungen:

 

 
< Prev   Next >

mehr Artikel

Gleichgeschlechtliche Ehe: die Rechte und Pflichten, 1. Teil Gleichgeschlechtliche Ehe: die Rechte und Pflichten, 1. Teil  Gleichgeschlechtliche Paare müssen es nicht bei einer eingetragenen Lebenspartnerschaft belassen. Stattdessen steht ihnen inzwischen die Ehe offen. Doch mit welchen Rechten und Pflichten geht die gleichgeschlechtliche Ehe einher? Wir klären die wichtigsten Punkte.   Ganzen Artikel...

Was Rasenmäher-Eltern lernen sollten Was Rasenmäher-Eltern lernen sollten   Auch wenn es mitunter schwerfällt, es zuzugeben: Bei ehrlicher und objektiver Betrachtung steckt in allen Müttern und Vätern ein bisschen von Helikopter- oder sogar Rasenmäher-Eltern. Tatsächlich ist das auch gar nicht weiter schlimm. Denn Eltern handeln aus Liebe und wollen nur das Beste für ihre Kinder. Und dazu gehört eben auch, sich schützend vor die Kinder zu stellen und einzugreifen, wenn ein Scheitern droht. Allerdings sollten Rasenmäher-Eltern lernen, nicht übers Ziel hinauszuschießen. Das ständige Es-gut-meinen kann nämlich sehr negative Nebenwirkungen haben.  Ganzen Artikel...

Tiere in Sagen und Mythen Die bekanntesten Tiere in Sagen und Mythen Es gibt eine Reihe von geheimnisvollen, legendenumwobenen Tieren, die die Menschen mitunter mehr faszinieren als echte, tatsächlich existierende Tiere. Dies mag daran liegen, dass bislang niemand diese Tiere selbst gesehen hat, über die Jahrhunderte hinweg immer abenteuerlichere Geschichten entstanden sind und es eigentlich ja auch denkbar wäre, dass es diese Tiere vielleicht doch geben könnte.   Ganzen Artikel...

Vererbung von Blutgruppen und Rhesusfaktor Infos und Übersicht über die Vererbung von Blutgruppen und des Rhesusfaktors Die Eigenschaften der roten Blutkörperchen bestimmen das jeweils einzigartige Blutgruppenmuster eines Menschen. Eine sehr große Rolle spielen die Blutgruppen und deren Muster beispielsweise bei Bluttransfusionen, denn die wichtigsten Merkmale des Spender- und des Empfängerblutes müssen übereinstimmen. Ist dies nicht der Fall, könnte es zu lebensgefährlichen Komplikationen kommen, die als Blutverklumpung bezeichnet werden. Blutverklumpung bedeutet, dass der Körper eine Abwehrreaktion gegen Spenderblut einer anderen Blutgruppe zeigt.   Ganzen Artikel...



Was ist eine "Familienaufstellung"? (1. Teil) Was ist eine "Familienaufstellung"? (1. Teil) Wenn der Begriff “Familienaufstellung” fällt, löst dies höchst unterschiedliche Reaktionen aus. So geraten die einen ins Schwärmen und erzählen begeistert von den unglaublichen Erfolgen, die durch diese Methode innerhalb kürzester Zeit erzielt werden konnten. Die anderen hingegen winken sofort ab oder kommentieren die Methode mit Wörtern wie Quatsch, Humbug oder gar Scharlatanerie.    Ganzen Artikel...

Translation

Themengebiete

Was macht ein Hospizbegleiter?
Was macht ein Hospizbegleiter? Einige Menschen werden in ihrem Leben schon sehr früh mit dem Tod konfrontiert. Andere Menschen komm...
Ausführlicher Ratgeber zur Aufnahme eines Pflegekindes, Teil 1
Ausführlicher Ratgeber zur Aufnahme eines Pflegekindes, Teil 1 Rund 87.500 Kinder und Jugendliche leben in einer Pflegefamilie. Kei...
Die spannendsten Infos zur Weltuntergangstheorie der Maya
Die spannendsten Infos zur Weltuntergangstheorie der Maya Der Maya-Kalender prophezeit, dass die Welt am 21. Dezember 2012 untergehen wird....
Liste: 40 zeitlose Kindernamen, Teil 4
Liste: 40 zeitlose Kindernamen, Teil 4 Kündigt sich Nachwuchs an, stellt sich die Frage, wie das Kind heißen soll. Dabei gehe...
7 Fragen zum Mutterschaftsgeld, Teil 2
7 Fragen zum Mutterschaftsgeld, Teil 2 Natürlich ist die Freude riesig, wenn Nachwuchs unterwegs ist. Doch zu der Freude mischen si...
Uebersicht zum Berufsbild Historiker
Infos und Übersicht zum Berufsbild Historiker Grundsätzlich handelt es sich bei einem Historiker um einen Wissenschaftler, dessen...

themesclub.com cms Joomla template
Copyright © 2025 Stammbaum Vorlagen - Familie, Tipps und Ratgeber  -  All Rights Reserved.
design by themesclub.com
themesclub logo
Autoren & Betreiber Artdefects Media Verlag