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Was ändert sich beim Konto, wenn das Kind 18 wird?

 

Viele Kinder und Teenager haben entweder noch gar kein eigenes Konto oder sie nutzen ein spezielles Kontomodell für Minderjährige. Doch mit Beginn der Volljährigkeit ergeben sich einige Änderungen. Wir fassen zusammen, was sich beim Konto ändert, wenn das Kind 18 wird.

 

Bleibt ein bestehendes Girokonto über die Volljährigkeit hinaus kostenfrei?

Bei vielen Banken kann das Kind das vorhandene Konto samt Karte auch nach dem 18. Geburtstag kostenlos nutzen, solange es zur Schule geht, eine Ausbildung absolviert, studiert, ein freiwilliges soziales Jahr macht oder Wehrdienst leistet. Trotzdem ist ratsam, sich rechtzeitig beim jeweiligen Geldinstitut zu informieren. Außerdem verlangen die Banken üblicherweise einen entsprechenden Nachweis wie zum Beispiel den Schülerausweis, den Ausbildungsvertrag oder die Immatrikulationsbescheinigung. Wird der Nachweis nicht vorgelegt, wechselt das Konto unter Umständen in ein kostenpflichtiges Modell.

Sinnvoll ist auch, zu überprüfen, ob und zu welchen Konditionen die Bankkarte im Ausland genutzt werden kann. Geht das Kind auf Reisen, kann es sich andernfalls nicht mit Bargeld versorgen oder muss hohe Gebühren bezahlen.

 

Kann das volljährige Kind Online-Banking nutzen?

Das Online-Banking steht in aller Regel ab dem 18. Geburtstag in vollem Umfang zur Verfügung. Vor allem bei Rechnungen und anderen Zahlungen ist das Online-Banking ein großer Vorteil. Denn während die Zahlungen online kostenfrei erledigt werden können, fallen für Überweisungen auf Papier oft hohe Gebühren an.

Praktisch ist das Online-Banking außerdem, wenn der Kontostand zwischendurch überprüft werden soll oder sich das Kind im Ausland aufhält. Wichtig ist aber, an die Sicherheit zu denken und entsprechende Einstellungen vorzunehmen.

 

Kann das Kind ab dem 18. Geburtstag eine Kreditkarte nutzen?

Zum Girokonto gehört oft auch eine Kreditkarte dazu. Bis zur Volljährigkeit wird aber nur eine Prepaid-Kreditkarte ausgegeben, die für die Nutzung vorab mit einem Guthaben aufgeladen werden muss. Erst ab dem 18. Geburtstag kann das Kind eine Charge-Kreditkarte erhalten, die einen gewissen Kreditrahmen einschließt.

Eine Kreditkarte ist in vielen Fällen praktisch, so zum Beispiel bei Einkäufen in Onlineshops oder auf Reisen. Allerdings sollte vorher überprüft werden, ob und welche Gebühren die Bank für die Nutzung der Kreditkarte berechnet.

Alternativ besteht natürlich auch über den 18. Geburtstag hinaus die Möglichkeit, bei der Prepaid-Kreditkarte zu bleiben. Sie geht zwar mitunter mit höheren Kosten einher, minimiert aber das Risiko, in die Schuldenfalle zu geraten.

 

Was gilt es zu beachten, wenn das volljährige Kind sein erstes eigenes Konto eröffnen will?

Spätestens, wenn das volljährige Kind in eine eigene Wohnung zieht oder regelmäßig Einkommen erzielt, muss es ein Girokonto eröffnen. Daneben kann ein Wechsel sinnvoll sein, wenn eine andere Bank ein Kontomodell mit niedrigeren Kosten oder besseren Leistungen bietet. Bei vielen Banken gibt es spezielle Modelle für junge Erwachsene.

Ab dem 18. Geburtstag ist das Kind voll geschäftsfähig und kann eigenständig rechtsgültige Verträge schließen. Die Eltern müssen der Kontoeröffnung deshalb nicht mehr zustimmen. Bei der Auswahl eines Kontos sollte das Kind auf die Gebühren und die enthaltenen Leistungen achten. Möchte das Kind die Bank wechseln, hilft die Kontowechselhilfe der Banken bei einem unkomplizierten Umzug ohne viel Papierkram.

 

Sollten die Eltern Zugriff auf das Konto haben?

Oft haben junge Erwachsene seit der Kindheit ein Konto bei der gleichen Bank wie ihre Eltern. Und bis zur Volljährigkeit sind die Eltern dazu berechtigt, über das Konto ihres Kindes zu verfügen. Diese Verfügungsberechtigung endet aber, sobald das Kind 18 Jahre alt ist.

Ratsam ist, dass die Eltern mit ihrem Kind absprechen, ob eine Bankvollmacht für sie oder eine andere Vertrauensperson eingerichtet werden soll. Die Vollmacht ermöglicht, notfalls auf das Konto zuzugreifen, etwa wenn das Kind erkrankt oder sich aus anderen Gründen nicht selbst um seine Bankgeschäfte kümmern kann.

 

Was wird aus den Sparverträgen des Kindes?

Ein Sparbuch und anderes Guthaben, das auf den Namen des Kindes angelegt ist, gehört dem Kind. Ab dem 18. Geburtstag kann es frei über das Geld verfügen. Die Eltern haben keinen Zugriff auf die Sparverträge mehr und haben auch kein Mitspracherecht darüber, was das Kind mit dem Geld anstellt.

Rückt der 18. Geburtstag näher, ist ein guter Zeitpunkt, um die bestehenden Finanzprodukte zu überprüfen. Wann steht die Auszahlung an? Bleiben mögliche Sonderbedingungen bestehen oder fallen sie mit der Volljährigkeit weg? Lohnt es sich, die Verträge weiterzuführen, oder gibt es Anlageprodukte mit besseren Konditionen?

Es kann durchaus sinnvoll sein, sich frühzeitig mit der Altersvorsorge zu befassen. Denn je früher das Kind mit dem Sparen beginnt, desto mehr Zeit bleibt und desto geringer sind die Beiträge. Viele Anlageprodukte belohnen einen frühen Abschluss außerdem mit Sonderleistungen. Bei der Riester-Rente zum Beispiel gibt es einen staatlichen Bonus von 200 Euro, wenn der Vertrag vor dem 25. Lebensjahr abgeschlossen wird. Auch vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers können bereits Azubis nutzen.

Generell ist eine Überlegung wert, neben dem Girokonto ein separates Spar- oder Tagesgeldkonto zu eröffnen. Darauf kann das Kind Rücklagen für größere Anschaffungen oder als Reserve für den Notfall bilden. Anders als bei einem festen Sparvertrag entscheidet das Kind bei einem Tagesgeldkonto selbst, wann und wie viel es einzahlt oder abhebt.

 

Kann ein Kind mit Schulden ins Erwachsenenleben starten?

Eigentlich werden an Minderjährige keine Kredite vergeben und damit Verträge wirksam werden können, müssen die Eltern einwilligen. Trotzdem kann es passieren, dass ein Kind zum Beginn der Volljährigkeit Schulden hat. Denkbar ist das zum einen dann, wenn die Eltern Verträge auf den Namen des Kindes abgeschlossen haben und ihren Verpflichtungen dann nicht nachgekommen sind. Zum anderen ist möglich, dass die Eltern in Verträge eingewilligt haben, die dem Kind über den Kopf gewachsen sind. Außerdem können Behörden Sozialleistungen, die sie dem Minderjährigen fälschlicherweise bewilligt haben, zurückfordern.


Die Eltern sollten so fair sein, genau zu prüfen, ob es irgendwelche Verpflichtungen gibt, für die ihr Kind haftbar gemacht werden kann. In vielen Fällen besteht die Möglichkeit, die Haftung des Kindes zu beschränken.

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