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5 Fragen zum alleinigen Sorgerecht

 

Wenn sich die Eltern trennen, steht bei der Frage nach dem Sorgerecht immer das Wohl des Kindes im Vordergrund. Und aus Sicht des Familiengerichts ist der Idealfall, wenn beide Elternteile an der Erziehung beteiligt sein können. Doch manchmal ist das gemeinsame Sorgerecht nicht die beste Lösung für das Kind. Dann kann das Gericht einem Elternteil das alleinige Sorgerecht zusprechen. Doch was heißt das? Wir klären fünf Fragen zum alleinigen Sorgerecht!

 

1. Was bedeutet es, wenn ein Elternteil das alleinige Sorgerecht hat?

Wird einem Elternteil das alleinige Sorgerecht zugesprochen, trägt er die alleinige Verantwortung für das körperliche, das geistige und das seelische Wohl des Kindes. Der überwiegende Teil aller Rechte und Pflichten bei der Kindererziehung, die sich sonst beide Eltern unter- und miteinander teilen, liegt dadurch beim alleinigen Erziehungsberechtigten. Aus diesem Grund kann er eigenständig und ohne Absprachen mit dem anderen Elternteil entscheiden, wo sich das Kind aufhält, auf welche Schule es geht oder welche notwendigen medizinischen Eingriffe durchgeführt werden sollen.

Der Elternteil ohne Sorgerecht hat aber trotzdem nach wie vor Pflichten und Rechte. So muss er zum Beispiel weiterhin Unterhalt bezahlen. Gleichzeitig behält er ein Umgangsrecht. Der alleinige Erziehungsberechtigte kann den Kontakt zwischen dem Kind und dem zweiten Elternteil also nicht einfach unterbinden.

 

2. Welche Gründe kann es für das alleinige Sorgerecht geben?

Es kann verschiedenste Ursachen haben, warum ein Elternteil das alleinige Sorgerecht beantragt. Oft ist aber die Trennung vom Partner der Auslöser. Gehen die Eltern künftig getrennte Wege und zieht ein Elternteil mit dem Kind vielleicht weiter weg, kann es ihm ein Anliegen sein, wesentliche Entscheidungen alleine treffen zu können. Sind sich beide Elternteile einig, gestaltet sich die Übertragung des Sorgerechts vergleichsweise einfach. Stirbt ein Elternteil, hat der andere Elternteil automatisch das alleinige Sorgerecht.

Das Familiengericht kann einem Elternteil das Sorgerecht aber auch absprechen, wenn er seine Erziehungs- oder Fürsorgepflicht verletzt. In diesem Fall prüft das Gericht, ob der Elternteil ungeeignet ist, das Kind zu erziehen. Eine Alkohol- oder Drogensucht, Gewalt oder Lebensumstände, die das Wohl des Kindes konkret bedrohen, können zum Beispiel gegen die Eignung sprechen.

Zeigt der Elternteil dauerhaft keinerlei Bereitschaft, zu kooperieren, kann das Gericht ebenfalls von einer fehlenden Eignung ausgehen. Allerdings genügt als Begründung für das alleinige Sorgerecht nicht, dass sich die Eltern ständig miteinander streiten.

 

3. Welche Kriterien müssen für das alleinige Sorgerecht erfüllt sein?

Damit ein Elternteil zum alleinigen Erziehungsberechtigten wird, muss das zuständige Familiengericht einerseits das gemeinsame Sorgerecht aufheben. Andererseits muss es dem Elternteil, der den Antrag gestellt hat, das alleinige Sorgerecht zusprechen. Dabei überprüft das Gericht hauptsächlich, ob folgende Kriterien gegeben sind:

·         Der Elternteil muss dem Kind Kontinuität in der Erziehung bieten können. Hier spielt zum Beispiel die Beziehung zwischen dem Elternteil und dem Kind eine maßgebliche Rolle.

·         Der Elternteil muss in der Lage sein, das Kind in seiner Entwicklung bestmöglich zu fördern und auch die materiellen Grundlagen sicherzustellen.

·         Die sozialen Bindungen des Kindes dürfen nicht gekappt werden. 

Auch der Wille des Kindes fließt in die Entscheidung ein. Ist das Kind 14 Jahre oder älter, muss der Richter das Kind danach fragen, was es gerne möchte. Allerdings muss der Richter dem Wunsch des Kindes nicht folgen. Frei entscheiden, wo das Kind in Zukunft leben möchte, kann es erst, wenn es volljährig ist.

Und generell ist es nur das letzte Mittel, einem Elternteil das alleinige Sorgerecht zuzusprechen. Aus diesem Grund prüft das Familiengericht immer, ob nicht ein milderes Mittel in Frage kommt. Das kann zum Beispiel darin bestehen, einem Elternteil das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu übertragen.

 

4. Wie wird der Antrag auf das alleinige Sorgerecht gestellt?

Um das alleinige Sorgerecht zu bekommen, muss der Elternteil einen Antrag beim Familiengericht stellen. Das Familiengericht befindet sich beim Amtsgericht. Sind sich beide Elternteile darin einig, dass das Sorgerecht übertragen werden soll, reicht ein formloser Antrag aus.

Besteht keine Einigkeit, sollte unbedingt ein Anwalt zurate gezogen werden. Denn in diesem Fall muss der Antrag ausführlich und plausibel begründet werden. Das Gericht setzt daraufhin einen Termin fest, an dem die Elternteile und das Kind angehört werden. Auf diese Weise macht sich der Richter ein Bild von der familiären Situation.

Neben den Eltern und dem Kind kann der Richter auch weitere Beteiligte wie zum Beispiel die Großeltern, andere Verwandte oder die neuen Partner der Eltern befragen. Sachverständige kann er ebenfalls zur Sache hören. Die Ergebnisse der Anhörung und eventuelle Empfehlungen von Sachverständigen fließen in die Entscheidung des Richters ein.

 

5. Mit welchen Kosten ist zu rechnen?

Nur das Gericht kann einem Elternteil das alleinige Sorgerecht zusprechen. Gerichtskosten werden deshalb immer fällig. Zusätzlich dazu kann es notwendig sein, sich von einem Anwalt beraten oder vertreten zu lassen. Mit Kosten zwischen 800 und 1.000 Euro sollte der Antragsteller daher rechnen. In komplizierten Fällen können die Gebühren natürlich auch deutlich höher sein. Haben die Eltern nur ein geringes Einkommen, besteht die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu beantragen.


Die Eltern müssen persönlich vor Gericht erscheinen. Denn der Richter muss sie befragen, damit er die familiäre Situation einschätzen kann. Je nachdem, wo sich das zuständige Amtsgericht befindet, können deshalb noch entsprechende Fahrtkosten und ein Verdienstausfall dazukommen.

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