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Auflistung von häufigen Sätzen in lateinischen Kirchenbüchern 

Zunächst unterscheidet man im Zusammenhang mit Kirchenbüchern Taufbücher, Heiratsbücher und Sterbebücher. In einem Taufbauch, das auch als Taufregister bezeichnet wird, sind die Geburts- oder Taufdaten einer Person sowie seine Eltern und seine Paten erfasst.

In einem Heiratsbuch finden sich Angaben zu den beiden Eheleuten und teils auch die Namen der Eltern und der Trauzeugen und in einem Sterbebuch sind die Todes- oder die Begräbnisdaten einer Person verzeichnet.

 

In einigen Fällen finden sich in Kirchenbüchern zudem weitere Eintragungen, beispielsweise über den Wohnort oder den Beruf der betreffenden Person. Wie ausführlich die Kirchenbücher geführt wurden, hängt von den Gewohnheiten des Pfarrers und davon ab, wie gut er die Person kannte.

In erster Linie dienten Kirchenbücher aber zur Erfassung von kirchlichen Handlungen, so gerade in alten Kirchenbüchern die Daten von Taufe, Eheschließung oder Beerdigung, jedoch noch das eigentliche Geburtsdatum oder der Todestag verzeichnet sind. Für die Recherche reicht es häufig aus, wenn das Datum der jeweiligen kirchlichen Handlung bekannt ist.

Zudem finden sich auf Urkunden weitere Angaben, die das Auffinden erleichtern. So benennen Urkunden die Nummer des Kirchenbuches und entweder die Seite oder das Blatt, abgekürzt durch pag. oder p. für pagina oder fol. oder f. für folio. Bei einer Blattzählung ist zudem angegeben, ob sich die Eintragung auf der Vorder- oder auf der Rückseite befindet, wobei r für recto und Vorderseite und v für verso und Rückseite steht. Lautet das Kürzel auf der Urkunde beispielsweise fl246r so befindet sich die Eintragung auf der Vorderseite des 246. Blattes des Kirchenbuches. Erschwerend im Hinblick auf die Familienforschung kann sich allerdings auswirken, dass die meisten alten Kirchenbücher in lateinischer Sprache geführt wurden.

 

Daher hier einige Beispiele für häufige Sätze in lateinischen Kirchenbüchern und deren Übersetzung:

 

        Nomen prolis: Franziscus MüllerParentes: Petrus Müller, Maria Maier, Conj., Catho, MünchenTempus Nativitatis 1802, Martis 14da Augusti hor. 10. nocturna Name des Kindes: Franz MüllerEltern: Peter Müller, Maria Müller, Eheleute, katholisch, aus MünchenGeburtszeit: 1802, Dienstag, 14. August um 10 Uhr abends.

 

        Marcus Schmidt ex Trier et Barbara Klein ex Worms adolescentes copulati sunt 12ma Maius in praesentiae testis Henricus Fischer et Helena Jung. Markus Schmidt aus Tier und Barbara Klein aus Worms, Junggesellen, sind am 12. Mai im Beisein der Zeugen Heinrich Fischer und Helena Jung verheiratet worden.  

 

        24. July Petrus natus et quottidie baptizatus est, Joannis Müller et Elisabethae Maier filius legitimus. Patrinus erat Antonius Jung et Agnes Schmidt. Am 24. Juli geboren und am folgenden Tag getauft wurde Peter, ehelicher Sohn von Johannes Müller und Elisabeth Maier. Paten waren Anton Jung und Agnes Schmidt. 

 

        oblata dispensatione super Bannis et clauso tempore Mathias Groß, Gerhardi Müller et Gertrudis Schmidt filius, cum Barbara Maier, Adami Jung et Mariae Fischer puellae copulatus est.  

Nach Befreiung vom Aufgebot und der geschlossenen Zeit ist Mathias Groß, Sohn von Gerhard Müller und Gertrud Schmidt, mit Barbara Maier, Mädchen von Adam Jung und Maria Fischer verheiratet worden. Mit geschlossener Zeit bezeichnet das kirchliche Recht Zeiträume, in denen eine Eheschließung nicht möglich war. Um sie dennoch durchzuführen, muss der Generalvikar eine Erlaubnis, die sogenannte Dispens, erteilen.

 

Thema: Übersicht zu den häufigsten Sätzen in lateinischen Kirchenbüchern

 
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