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Alles Wichtige zur Änderung des Personenstands, Teil 1 E-mail

Alles Wichtige zur Änderung des Personenstands, Teil 1

 

Manchmal kann es notwendig werden, den Personenstand zu ändern. Denkbar ist das zum Beispiel dann, wenn ein neuer Lebensabschnitt beginnt oder die eigene Identität besser zum Ausdruck kommen soll. Doch welche Daten gehören überhaupt zum Personenstand? Wann können sie geändert werden und wie läuft eine Änderung ab? In einem zweiteiligen Beitrag erklären wir alles Wichtige zur Änderung des Personenstands!

 

Was ist der Personenstand?

Der Personenstand beschreibt den rechtlichen Status einer Person mit Blick auf sein Geschlecht, seinen Namen, die Staatsangehörigkeit und seine familiären Verhältnisse. Letztere schließen die Geburt, eine Eheschließung, eine Scheidung, den Tod und andere Aspekte des persönlichen Lebens, die damit zusammenhängen, ein.

Relevant ist der Personenstand zum Beispiel dann, wenn ein Ausweisdokument beantragt wird oder wenn es um Ansprüche auf Sozialleistungen oder eine Erbschaft geht. Auch bei der statistischen Erfassung von Bevölkerungsdaten kommt der Personenstand zum Tragen.

 

Was gehört zu den Personenstandsdaten und wer verwaltet sie?

Die Personenstandsdaten umfassen konkrete Angaben, die den rechtlichen Status einer Person beschreiben. Dazu zählen in erster Linie folgende Daten:

·Vor- und Nachname

·Geschlecht

·Geburtsdatum und Geburtsort

·Staatsangehörigkeit

·Familienstand

·Angaben zu Kindern, Adoptionen und rechtlichen Vormundschaften

Erfasst und verwaltet werden Personenstandsdaten von Standesämtern oder Personenstandsregistern. Die Daten werden für verschiedene Zwecke verwendet, so zum Beispiel bei Eheschließungen, Scheidungen oder um eine Elternschaft festzulegen.

In den Personenstandsdaten sind persönliche und sensible Informationen enthalten, die die Privatsphäre und die Rechte der betroffenen Personen berühren. Deshalb ist der Datenschutz sehr wichtig. Sicherheitsmaßnahmen wie Zugriffskontrollen, Verschlüsselungstechnologien oder Firewalls beugen unbefugten Zugriffen, einem Missbrauch und dem Verlust der sensiblen Daten vor.

 

Was ist eine Personenstandsurkunde?

Bei einer Personenstandsurkunde handelt es sich um ein offizielles Dokument. Es dient als Nachweis für wichtige Daten einer Person, beispielsweise dem Namen, dem Geschlecht, dem Geburtsort oder dem Familienstand.

Üblicherweise stellen Standesämter und staatliche Behörden Personenstandsurkunden aus. Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunden sind Beispiele für solche Urkunden. Sie bestätigen den jeweiligen Personenstand und beinhalten Informationen, die für den betreffenden Rechtsakt relevant sind.

Personenstandsurkunden haben eine rechtliche Bedeutung. Eine Person braucht die Urkunden bei verschiedenen Anlässen, beispielsweise wenn sie einen Ausweis beantragt, eine Immobilie verkauft oder rechtliche Angelegenheiten erledigt. Ein Stempel oder ein Siegel bestätigt den offiziellen Charakter und die Echtheit der Urkunde.

 

Wann ist eine Änderung des Personenstands möglich?

In der heutigen, modernen Gesellschaft haben Selbstbestimmung und individuelle Identität viel Gewicht. In bestimmten Lebensphasen kann es deshalb notwendig werden, den Personenstand zu ändern. Zu den häufigsten Gründen, die eine Änderung des Personenstands mit sich bringen, gehören:

·Namensänderung bei Heirat oder Scheidung: Im Zuge einer Eheschließung entscheiden sich viele dafür, den Namen des Ehepartners anzunehmen oder künftig einen Doppelnamen zu führen. Kommt es zur Trennung, kann im Zuge der Scheidung der Ehename abgelegt und der Geburtsname wieder angenommen werden.

·Adoption: Wird ein Kind adoptiert, muss der Personenstand geändert werden, um die neuen Familienverhältnisse festzuhalten. Meist werden dabei der Nachname und der Familienstand geändert.

·Geschlechtsidentität: Im Zuge einer Änderung des Personenstands kann der rechtliche Geschlechtseintrag in die tatsächliche Geschlechtsidentität umgewandelt werden. Das betrifft insbesondere Trans*Personen, die möchten, dass ihr empfundenes Geschlecht erfasst wird.

 

Wie läuft eine Änderung des Personenstands ab?

Um den Personenstand zu ändern, müssen einige Bedingungen erfüllt sein und bestimmte Schritte durchgeführt werden. Außerdem sind verschiedene Unterlagen notwendig. Dazu können zum Beispiel die Geburtsurkunde, die Heiratsurkunde, ärztliche Berichte oder eine eidesstattliche Versicherung gehören. Je nach Art der Änderung können auch Identitätsnachweise, Zeugenaussagen und weitere Dokumente erforderlich sein. Ratsam ist, alle Unterlagen und Formulare zusammenzustellen und bereitzuhalten, damit das Antragsverfahren reibungslos abgeschlossen werden kann.

In der Praxis ist das Standesamt üblicherweise der zuständige Ansprechpartner für eine Änderung des Personenstands. Der Ablauf gliedert sich in folgende Schritte:

 1.      Vorbereitung: Zunächst gilt es, sich über die Anforderungen zu informieren, die für die beabsichtigte Änderung erfüllt sein müssen. Außerdem sollten alle erforderlichen Dokumente und Unterlagen zusammengetragen werden.

 2.      Antragsstellung: Nun kann beim örtlichen Standesamt ein formeller Antrag auf Änderung des Personenstands gestellt werden. Dazu müssen die entsprechenden Formulare ausgefüllt und zusammen mit den benötigten Dokumenten eingereicht werden. Wichtig dabei ist, auch auf die möglichen Fristen und anfallenden Gebühren zu achten.

 3.      Prüfung: Das Standesamt überprüft den Antrag und fordert bei Bedarf weitere Informationen oder zusätzliche Unterlagen an.

 4.      Entscheidung: Vor allem bei einer Geschlechtsänderung kann eine persönliche Anhörung durch den Standesbeamten oder einen Gutachter notwendig sein. Danach entscheidet das Standesamt über den Antrag.

 5.      Genehmigung: Hat das Standesamt die Änderung des Personenstands genehmigt, werden neue Dokumente ausgestellt. Je nach Änderung erhält der Antragssteller also zum Beispiel eine abgeänderte Geburtsurkunde, eine neue Heiratsurkunde oder einen aktualisierten Personalausweis.

 6.      Benachrichtigung: Der Antragssteller muss jetzt noch relevante Institutionen und Vertragspartner wie den Arbeitgeber, Banken und Versicherungen, Behörden, die Schule und ähnliche Stellen über den geänderten Personenstand informieren.

Transidente, intergeschlechtliche und nicht-binäre Personen erhalten einen sogenannten Ergänzungsausweis. Auch als Zusatzausweis oder Ergänzungsdokument bezeichnet, handelt es sich dabei um einen offiziellen Nachweis der Änderungen. Der Ergänzungsausweis ist rechtlich gültig und wird zusammen mit dem Hauptdokument vorgelegt, um den neuen Personenstand bei Rechtsgeschäften zu belegen.

 

Wie teuer ist eine Änderung des Personenstands?

Bei einer Änderung des Personenstands werden Gebühren fällig. Wie hoch sie ausfallen, hängt zum einen von der Art der Änderung und zum anderen vom Bundesland ab.

·Bei einer Namensänderung entstehen Kosten für die Antragstellung und die Bearbeitung. Sie bewegen sich in einem Rahmen zwischen 20 und mehreren Hundert Euro.

·Für einen neuen Geschlechtseintrag berechnet das Standesamt eine Gebühr für den Antrag und für die Ausstellung neuer Dokumente. Die Kosten liegen bei ungefähr 25 bis 80 Euro. Zusätzlich dazu muss der Antragssteller ein ärztliches Attest vorlegen, das eine „Variante der Geschlechtsentwicklung“ beschreibt. Dieses Attest kostet, je nach ärztlicher Gebühr, einige Hundert Euro.

·Alle anderen Arten von Änderungen des Personenstandes gehen ebenfalls mit Kosten einher. Die Höhe der Gebühren lässt sich meist über die Webseite des Standesamts oder der zuständigen Behörde herausfinden.

 

Was gilt für Änderungen des Personenstands, die im Ausland vorgenommen wurden?

Im Ausland durchgeführte Änderungen des Personenstands werden in Deutschland anerkannt, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehört, dass es im jeweiligen Land eine rechtliche Grundlage geben muss, die regelt, dass Änderungen des Personenstands gültig sind. Außerdem sollte zwischen Deutschland und dem anderen Staat ein Abkommen bestehen, dass die Anerkennung der Änderungen regelt.


Wer im Ausland eine Änderung des Personenstands vorgenommen hat, sollte sie auf jeden Fall bei der deutschen Auslandsvertretung, also zum Beispiel der Botschaft oder dem Konsulat, registrieren lassen. Daheim ist ratsam, sich mit dem zuständigen Standesamt in Verbindung zu setzen.

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