Wie wirkt sich die Kindererziehungszeit auf die Rente aus? |
Wie wirkt sich die Kindererziehungszeit auf die Rente aus?
Wer ein Kind erzieht, bekommt dafür in der gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtbeiträge gutgeschrieben. Dadurch erhöht sich die Rente für diese Zeit. Bis vor wenigen Jahren wurde in diesem Zusammenhang flapsig von der Mütterrente gesprochen. Dabei gleicht diese Rente den Umstand aus, dass Eltern in der Zeit, in der sie ihre Kinder erziehen, weniger oder gar nicht arbeiten können. Damit schafft sie eine wichtige Möglichkeit, um für das Alter vorzusorgen. Nur: Wie wirkt sich die Kindererziehungszeit auf die Rente aus? Wer bekommt die Zeiten angerechnet? Und was gilt es zu beachten? Wir geben Antworten!
Was ist die Kindererziehungszeit? Die Erziehungszeit beginnt mit dem Monat, der auf die Geburt des Kindes folgt, und endet 36 Monate später. Bei Kindern, die vor 1992 geboren wurden, ist die Erziehungszeit ein halbes Jahr kürzer. Sie endet also schon nach 30 Monaten. Werden mehrere Kinder gleichzeitig erzogen, verlängert sich die Erziehungszeit genau um den Zeitraum, in dem sich die Erziehung der Kinder überschneidet. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Mehrlinge zur Welt kommen oder wenn während der Erziehungszeit ein weiteres Kind geboren oder adoptiert wird. In der Erziehungszeit bezahlt der Bund die Rentenbeiträge an die Rentenversicherung: ·Für alle Kinder, die vor 1992 geboren wurden, rechnet die Rentenkasse 30 Monate Erziehungszeit an. ·Für alle Kinder, die nach 1992 zur Welt kamen, werden 36 Monate Mütterrente angerechnet.
Beispiel 1 Daniel ist am 08.06.1987 geboren. Die Kindererziehungszeit für Daniel beginnt am 01.07.1987 und endet am 31.12.1989. Weil Daniel vor 1992 geboren ist, werden 30 Monate angerechnet.
Beispiel 2 Max ist am 15.07.2012 geboren, seine Schwester Lisa am 24.05.2014. Die Erziehungszeit für Max beginnt am 01.08.2012 und endet am 31.07.2015. Für Lisa erstreckt sich die Kindererziehungszeit vom 01.06.2014 bis zum 31.05.2017. Weil für jedes Kind 36 Monate Erziehungszeit angerechnet werden, Lisa aber während der Erziehungszeit von Max auf die Welt kam, wird der Zeitraum der Überschneidung an die Erziehungszeit von Lara angefügt. In diesem Beispiel ist das 14 Monate. Dadurch verlängert sich die angerechnete Erziehungszeit vom 01.06.2017 bis zum 31.07.2018.
Um wie viel erhöht die Kindererziehungszeit die Rente? Wer sich dafür entscheidet, beruflich kürzerzutreten oder eine Auszeit zunehmen, um daheim zu bleiben und die Kinder zu erziehen, soll nicht benachteiligt sein. Aus diesem Grund werden auf dem Rentenkonto Entgeltpunkte für die Erziehungszeit jedes Kindes gutgeschrieben, so als hätte die Mutter oder der Vater in dieser Zeit weiter gearbeitet. Die Grundlage für die Bewertung der Erziehungszeit bildet der durchschnittliche Verdienst aller gesetzlich Versicherten im jeweiligen Jahr. Davon abgeleitet, schreibt die Rentenversicherung für jedes anrechenbare Jahr der Kindererziehung einen Entgeltpunkt auf dem Rentenkonto gut. Im Ergebnis erhöht sich die spätere Altersrente durchschnittlich um rund 37 Euro monatlich pro Jahr Kindererziehungszeit.
Woher kommt der Begriff Mütterrente? Bei der Mütterrente handelt es sich nicht um eine eigenständige Rentenart, sondern eher um ein Überbleibsel aus dem Bundeswahlkampf 2013. Seinerzeit spielte die gesetzliche Neuregelung der Kindererziehungszeit eine wichtige Rolle. Dadurch wurde die Mütterrente schnell zum geflügelten Wort und einem gängigen Begriff. Dabei bezieht sich die Mütterrente darauf, dass die Erziehungszeiten für Kinder, die vor 1992 geboren sind, besser anerkannt werden. So werden inzwischen für jedes Kind zwei Jahre auf dem Rentenkonto gutgeschrieben. Davor war es nur ein Jahr. Wer bereits Rente bekommt, erhält seit 2014 pauschal einen weiteren Entgeltpunkt pro Kind. Die Rente erhöht sich somit um den Gegenwert eines Rentenpunktes. Dabei rechnet die Rentenkasse die Zeiten automatisch an, ein gesonderter Antrag ist nicht notwendig. Wer noch nicht in Rente ist, muss einen Anspruch auf die Mütterrente von der Rentenkasse prüfen lassen.
Wem wird die Kindererziehungszeit angerechnet? Die Erziehungszeit kann sich nur ein Elternteil anrechnen lassen, und zwar derjenige, der sich hauptsächlich um die Erziehung der Kinder gekümmert hat. Neben den leiblichen Eltern können das auch nahe Verwandte, Adoptiv-, Pflege- oder Stiefeltern sein. Eine Ausnahme gilt dann, wenn die Person, die die Kinder erzieht, während der Kindererziehungszeit schon eine Altersvollrente bezieht. Dann erfolgt keine Anrechnung mehr. Erziehen beide Elternteil ein Kind gemeinsam, wird der Anspruch auf Erziehungszeit automatisch auf die Mutter übertragen. Eine andere Verteilung ist möglich, wenn zwei Voraussetzungen erfüllt sind: ·Mutter und Vater erklären übereinstimmend gegenüber der Rentenversicherung, dass der Anspruch auf Erziehungszeit anders verteilt werden soll. ·Die Erklärung bezieht sich auf die Zukunft. Rückwirkend ist eine andere Verteilung des Anspruchs nur für maximal zwei Monate möglich.
Was ist mit Blick auf die Kindererziehungszeit und die Rente noch wichtig? Zunächst einmal ist wichtig zu wissen, dass die Erziehungszeiten dem Rentenkonto nur auf Antrag gutgeschrieben werden. Dafür reichen die Eltern bei der Rentenversicherung den „Antrag auf Feststellung von Kindererziehungszeiten“ und die Geburtsurkunde des Kindes ein. Eine Frist müssen sie dabei nicht beachten. Es genügt, den Antrag zusammen mit dem Rentenantrag zu stellen. Ab dem 43. Lebensjahr erhalten gesetzlich Rentenversicherte aber ohnehin ein Erinnerungsschreiben, in dem sich die Rentenkasse unter anderem nach Erziehungszeiten erkundigt. Ist ein Elternteil während der Erziehungszeit sozialversicherungspflichtig tätig, erwirbt er zusätzliche Rentenansprüche. Allerdings können das Erwerbseinkommen und die Kindererziehungszeit nur bis zur jährlichen Beitragsbemessungsgrenze auf die Rente angerechnet werden. Die Zeit der Kindererziehung hat außerdem auch als Berücksichtigungszeit Einfluss auf die Rente. Die Rentenversicherung wertet nämlich die ersten zehn Jahre nach der Geburt eines Kindes als Berücksichtigungszeit. Dadurch wirkt sich der Zeitraum auf die Wartezeit und damit die Mindestversicherungszeit aus. Angerechnet wird die Zeit bei der Person, die das Kind überwiegend erzogen hat. Werden innerhalb der zehn Jahre weitere Kinder geboren, erfolgt aber keine Verlängerung um die vollen zehn Jahre. Bekommen Eltern zum Beispiel zwei Kinder im Abstand von drei Jahren, beginnt die Berücksichtigungszeit mit der Geburt des ersten Kindes und endet, wenn das zweite Kind zehn Jahre alt ist. Mehr Ratgeber, Tipps und Anleitungen:
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