You are at: Der Stammbaum arrow Stammbaum Blog arrow Rechtsanspruch auf Kita-Platz: Was heißt das eigentlich? Teil 1
Rechtsanspruch auf Kita-Platz: Was heißt das eigentlich? Teil 1 E-mail

Rechtsanspruch auf Kita-Platz: Was heißt das eigentlich? Teil 1

 

Seit dem 1. August 2013 haben Eltern einen Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz für ihr ein bis drei Jahre altes Kind. Der gesetzlich verankerte Anspruch soll die frühkindliche Förderung stärken und die Eltern entlasten. Doch was in der Theorie gut klingt, erweist sich in der Praxis mitunter als schwierig. Aktuellen Zahlen zufolge fehlen in Deutschland nämlich über 340.000 Krippen- und Kita-Plätze.

Was also können Eltern tun, wenn sie keinen Platz bekommen? Wie können sie ihren Anspruch durchsetzen? Und was beinhaltet der Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz überhaupt? In einem zweiteiligen Beitrag erklären die rechtliche Lage!

 

Was bedeutet der Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz?

Durch den gesetzlich verankerten „Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege“, wie es der Gesetzgeber in § 24 Abs. 2 Sozialgesetzbuch VIII formuliert, sind die Träger der öffentlichen Jugendhilfe dazu verpflichtet, entsprechende Betreuungsplätze zur Verfügung zu stellen. Träger der Jugendhilfe sind in aller Regel die Landkreise und die kreisfreien Gemeinden oder von ihnen beauftragte Stellen. Die Städte und Kommunen müssen also dafür sorgen, dass die Betreuung der Kinder stattfinden kann.

Das im Gesetz enthaltene „oder“ bedeutet, dass es nicht unbedingt ein Platz in einer Kita sein muss. Stattdessen kann die Stadt oder Gemeinde den Eltern zum Beispiel auch die Betreuung bei einer Tagesmutter anbieten. Die Eltern haben zwar grundsätzlich die Wahl zwischen einer Kindertagesstätte und einer Tagesmutter. Wenn aber alle Kita-Plätze belegt sind, ist die Pflicht durch das Angebot auf einen Platz bei der Tagesmutter erfüllt.

 

Ein paar Gerichtsurteile zum Thema

Der Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz ist sehr klar formuliert. So besteht die einzige Voraussetzung darin, dass das Kind älter als ein Jahr und jünger als drei Jahre ist. Das Alter ist also das alleinige und ausschlaggebende Kriterium. Ob die Eltern berufstätig sind oder nicht und aus welchem Grund sie die Betreuung möchten, spielt keine Rolle.

Allerdings legt das Gesetz nur eindeutig fest, dass der Anspruch besteht. Zur genauen Ausgestaltung macht er keine konkreten Angaben. Es gilt lediglich, dass die Betreuung geeignet und zumutbar sein muss. Weil solche Formulierungen einen gewissen Interpretationsspielraum lassen, gibt es bereits mehrere Gerichtsurteile, an denen sich Eltern orientieren können.

 

Dauer der Betreuung

Der Anspruch auf einen Kita-Platz ist nicht an die Dauer der Betreuung geknüpft. Die Eltern können also nicht verlangen, dass ihr Kind in einer Einrichtung unterkommt, in der es ganztags betreut wird. Ebenso haben sie keinen Anspruch auf einen Platz in einer Kita, die auch zu bestimmten Randzeiten geöffnet hat. Das hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen bestätigt (Az. 12 B 1324/19).

 

Entfernung zur Kita

Welche Entfernung zur Kita den Eltern zugemutet werden kann, regelt das Gesetz nicht. Und letztlich wird es meist auf den Einzelfall ankommen. Wohnen die Eltern zum Beispiel sehr ländlich, dürften etwas längere Wege eher zumutbar sein als in einer Großstadt mit vielen Betreuungsstätten.

Das Verwaltungsgericht Köln kam zu der Entscheidung, dass die Stadt den Eltern einen Platz in einer wohnortnahen Einrichtung zur Verfügung stellen muss. Wohnortnah definierten die Verwaltungsrichter dabei als Entfernung von weniger als fünf Kilometer (Az. 19 L 877/13). In der nächsthöheren Instanz legte sich das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen nicht auf eine konkrete Kilometerzahl fest. Stattdessen verwiesen die Richter darauf, dass auch ein wohnortnaher Platz bei einer Tagesmutter zumutbar sein kann (Az. 12 B 793/13).

Das Verwaltungsgericht München wiederum vertrat die Meinung, dass bei der Entfernung nicht die Kilometerzahl, sondern die Zeit maßgeblich ist. Demnach liegt die zumutbare Grenze für die Fahrt von der Wohnung oder Arbeitsstätte bis zur Kita mit öffentlichen Verkehrsmitteln bei einer halben Stunde (Az. M 18 K 13.2256).

 

Übernahme von Mehrkosten

Sind alle Plätze in den öffentlichen Einrichtungen belegt, kann eine Alternative sein, das Kind in einer privaten Kita unterzubringen oder einen Babysitter zu engagieren. Die Mehrkosten, die dadurch entstehen, können die Eltern gerichtlich einfordern. Eine Höchstgrenze gibt es dabei nicht. Allerdings müssen die Eltern wirtschaftlich handeln. Sie können also nicht einfach die teuerste Variante wählen, wenn es auch kostengünstigere Angebote gäbe.

In Rheinland-Pfalz hatte eine Mutter geklagt, weil sie ihre Tochter in einer privaten Kita unterbringen musste, nachdem ihr die Stadt Mainz keinen Betreuungsplatz zur Verfügung stellen konnte. Dass die Stadt die Mehrkosten übernehmen muss, wurde in zwei Instanzen und danach auch höchstrichterlich durch das Bundesverwaltungsgericht bestätigt (Az. 5 C 35.12).

 

Schadensersatz bei Verdienstausfall

Stellt der zuständige Träger der Jugendhilfe den Eltern keinen Betreuungsplatz für ihr Kind zur Verfügung und können sie deshalb ihrer Erwerbstätigkeit nicht nachgehen, können die Eltern Schadensersatz für den Verdienstausfall verlangen. Der Bundesgerichtshof hat bereits in mehreren Urteilen bestätigt, dass die Eltern den entgangenen Lohn einklagen können, wenn sie ihren Job wegen des fehlenden Betreuungsplatzes aufgeben müssen oder nicht antreten können.

 

Der umgekehrte Fall

Nun kann es aber natürlich auch sein, dass die Eltern die Zusage für einen Kita-Platz bekommen, das Kind aber nicht mitspielt. Dass die erste Zeit, bis sich das Kind und die Eltern an die neue Situation gewöhnt haben, etwas schwierig sein kann, ist ein Stück weit normal. Doch es gibt eben auch Kinder, die sich partout nicht eingewöhnen können und vehement dagegen wehren, die Kita zu besuchen. Das Amtsgericht Bonn hatte die Frage zu klären, ob die Eltern in so einem Fall die Möglichkeit haben, den Kita-Vertrag fristlos zu kündigen.


Die Richter entschieden zugunsten der Eltern. Sie sahen es als unangemessene Benachteiligung an,  wenn der Vertrag den Eltern kein fristloses Kündigungsrecht bei Eingewöhnungsschwierigkeiten einräumt. Zumal die Kita den Vertrag fristlos kündigen darf, wenn sich das Kind nicht eingewöhnen kann oder die Eltern die Beiträge nicht bezahlen (Az. 114 C 151/15).

Mehr Ratgeber, Tipps und Anleitungen:

 

 
< Prev   Next >

mehr Artikel

Die häufigsten Erbkrankheiten Die häufigsten Erbkrankheiten in der Übersicht Erbkrankheiten sind nicht nur für Erbforscher, Biologen und Mediziner interessant, sondern können auch für alle Menschen mit Kinderwunsch zu einem wichtigen Thema werden. Mit dem Oberbegriff Erbkrankheiten werden alle die Erkrankungen und Abnormalitäten zusammengefasst, die durch ein oder mehrere defekte Gene verursacht werden. Da Gene vererbt werden, können auch Erbkrankheiten von Generation zu Generation weitergegeben werden. Ist nur ein defektes Gen für die Erbkrankheit verantwortlich, sprechen Fachleute von einer monogenetischen Erkrankung.    Ganzen Artikel...

Begriffe der Genealogie Die wichtigsten Begriffe der Genealogie  Die Genealogie kennt einige wesentliche Begriffe, hier eine Auflistung der wichtigsten: •        Ahnentafel und Ahnenliste. Eine Ahnentafel stellt die Vorfahren in einer festen Ordnung dar und eignet sich insbesondere dann, wenn die Verknüpfungen der Vorfahren übersichtlich und anschaulich aufgezeigt werden sollen. Allerdings ist eine Ahnentafel dann nachteilig, wenn weitverzweigte Verwandtschaftsverhältnisse vorliegen. In diesem Fall ist es einfacher und übersichtlicher, die Vorfahren nicht in einer Baumstruktur, sondern im Rahmen einer Listenansicht, der sogenannten Ahnenliste, zu erfassen.  Ganzen Artikel...

Aussehen, Charakter, Persönlichkeit - geerbt oder selbst entwickelt? Aussehen, Charakter, Persönlichkeit - geerbt oder selbst entwickelt?  “Der Apfel fällt nicht weit vom Stamm” oder “wie der Vater so der Sohn”, weiß der Volksmund. Tatsächlich gibt es, was das Aussehen, den Charakter, die Verhaltensweisen, die Talente oder die Vorlieben betrifft, oft viele Gemeinsamkeiten zwischen Eltern und ihren Kindern. Manchmal scheint ein Kind auch Anlagen von anderen Verwandten und Vorfahren mit auf den Weg bekommen zu haben, etwa von den Großeltern, Onkeln oder Tanten.    Ganzen Artikel...

Geschichten und Legenden über die Inka Die spannendsten Geschichten und Legenden über die Inka Das Reich der Inka, das sie selbst Tawantinsuyu, Land oder Reich der vier Teile, nannten, entstand um 1200. In seiner Hochzeit erstreckte sich das Reich über das Gebiet von Ecuador bis nach Chile und Argentinien. Die Inka sprachen Quechua, was übersetzt soviel wie Sprache der Menschen bedeutet.   Ganzen Artikel...



Der Totengott Der Totengott  Ganzen Artikel...

Translation

Themengebiete

Was Rasenmäher-Eltern lernen sollten
Was Rasenmäher-Eltern lernen sollten Auch wenn es mitunter schwerfällt, es zuzugeben: Bei ehrlicher und objektiver Betrachtung...
7 Tipps zur Gestaltung von Fotobüchern, 2. Teil
7 Tipps zur Gestaltung von Fotobüchern, 2. Teil Ein Fotobuch bringt nicht nur Ordnung in die private Bildersammlung, sondern gibt ihr a...
Die schönsten Bräuche und Riten rund um Neujahr
Die schönsten Bräuche und Riten rund um Neujahr Viele Jahrhunderte lang wurde der Jahreswechsel an unterschiedlichen Tagen gefeier...
Eine Ahnentafel selber machen - Infos und Tipps, 2. Teil
Eine Ahnentafel selber machen - Infos und Tipps, 2. Teil Die Erforschung der eigenen Familiengeschichte kann sehr spannend sein und übe...
5 Fragen zur Rückabwicklung einer Schenkung, Teil 2
5 Fragen zur Rückabwicklung einer Schenkung, Teil 2 Erbstreitigkeiten vorbeugen, den Angehörigen schon zu Lebzeiten unter die...
An diesen Orten wird Atlantis vermutet
Infos für Hobby-Forscher: an diesen Orten wird Atlantis vermutet Frühe Hochkulturen üben eine ganz besondere Faszination aus,...

themesclub.com cms Joomla template
Copyright © 2025 Stammbaum Vorlagen - Familie, Tipps und Ratgeber  -  All Rights Reserved.
design by themesclub.com
themesclub logo
Autoren & Betreiber Artdefects Media Verlag