You are at: Der Stammbaum arrow Stammbaum Blog arrow Namensänderung - Infos und Vorlage, Teil 2
Namensänderung - Infos und Vorlage, Teil 2 E-mail

Namensänderung - Infos und Vorlage, Teil 2

 

Im Zuge einer Hochzeit oder Scheidung ist es kein Problem, den Nachnamen zu ändern. Etwas schwieriger wird die Sache, wenn es andere Ursachen hat, dass jemand seinen Namen ablegen und in Zukunft anders heißen will. Eine Namensänderung ist dann zwar möglich, setzt aber einen guten und nachvollziehbaren Grund voraus.

Unabhängig vom Grund bringt ein Namenswechsel jedoch immer jede Menge Papierkram mit sich. Denn der Antrag auf die Namensänderung ist nur der erste Schritt. Nachdem der Antrag bewilligt ist, beginnt die eigentliche Arbeit. Schließlich gibt es zahlreiche Stellen, die über den neuen Namen informiert werden müssen.

In einem zweiteiligen Beitrag haben wir die wichtigsten Infos zur Namensänderung zusammengestellt. Dabei haben wir in Teil 1 erklärt, was der Unterschied zwischen einer zivilrechtlichen und einer öffentlich-rechtlichen Namensänderung ist und wie der Namensträger vorgehen muss. Außerdem haben wir beantwortet, wie lange ein Namenswechsel dauert und welche Kosten dabei entstehen. Weiter geht’s nun mit Teil 2!

 

Wer muss über die Namensänderung informiert werden?

Mit dem neuen Namen werden einige Behördengänge notwendig. Andere Stellen können auf dem Postweg und teilweise auch über ein Online-Kontaktformular über die Namensänderung informiert werden.

Bevor sich der Namensträger an die Arbeit macht, sollte er aber erst einmal genug Kopien von der Heiratsurkunde, der Scheidungsurkunde oder der Urkunde über den Namenswechsel erstellen. Denn es reicht normalerweise nicht aus, den jeweiligen Stellen nur den neuen Namen mitzuteilen. Stattdessen ist auch die Vorlage der Urkunde in Kopie notwendig.

Ratsam ist außerdem, sich eine Briefvorlage vorzubereiten. Dadurch muss der Namensträger nicht jedes Mal ein neues Schreiben aufsetzen, sondern kann einfach die jeweilige Stelle in die Vorlage einsetzen. Wie so ein Musterbrief aussehen kann, zeigen wir am Ende dieses Beitrags. Doch zuerst gehen wir die Stellen durch, die Bescheid bekommen sollten.

 

Ämter und Behörden

Der erste Weg führt den Namensträger zum Einwohnermeldeamt. Dort muss er einen neuen Personalausweis beantragen. Braucht er zusätzlich dazu auch einen Reisepass, wird dafür ebenfalls ein Antrag notwendig.

Den Führerschein muss der Namensträger nicht umschreiben lassen. Er kann zwar eine neue Ausfertigung der Fahrerlaubnis mit dem geänderten Namen beantragen. Wenn die Identität durch den Personalausweis eindeutig belegt werden kann, kann der Führerschein aber auch so bleiben, wie er ist.

Trotzdem muss der Namensträger zur Zulassungsstelle. Nämlich dann, wenn ihm ein Fahrzeug gehört. In diesem Fall muss der neue Name in die Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein) und Teil II (früher: Fahrzeugbrief) eingetragen werden.

Den Gang zum Finanzamt kann sich der Namensträger vorerst sparen. Von der Namensänderung erfährt das Finanzamt ohnehin spätestens bei der nächsten Steuererklärung. Hat der Namensträger öfter mit dem Finanzamt zu tun oder erwartet er in Kürze einen Steuerbescheid, spricht aber natürlich nichts gegen eine kurze Mitteilung.

Mit einer Heirat oder Scheidung ändert sich die Steuerklasse. Beantragt der Namensträger den Wechsel und den entsprechenden Vermerk auf seiner elektronischen Lohnsteuerkarte, kann er das Finanzamt bei dieser Gelegenheit natürlich auch gleich über den geänderten Namen informieren.

 

Banken und Versicherungen

Nach den Ämtern geht es mit den Finanzen weiter. Dabei sollte der Namensträger zunächst seine Hausbank kontaktieren und sich mit seinem neuen Namen als Inhaber des Girokontos eintragen lassen. Gleichzeitig muss er die Girocard (früher: EC-Karte) und eine Kreditkarte mit dem geänderten Namen beantragen.

Hat der Namensträger weitere Konten oder laufende Kredite bei anderen Banken, muss er dort die Namensänderung ebenfalls melden. Gleiches gilt bei einem Bausparvertrag mit einer Bausparkasse.

Als nächstes sind die Versicherungen an der Reihe. Hier teilt der Namensträger zum einen seiner Krankenkasse den neuen Namen mit. Zum anderen informiert er alle anderen Versicherungsgesellschaften, bei denen Verträge bestehen. Hat der Namensträger Kinder, für die er Kindergeld bekommt, sollte er zudem die Familienkasse nicht vergessen.

 

Arbeitgeber, Vermieter und weitere Vertragspartner

Der Arbeitgeber wird die Namensänderung zwar meist schon mitbekommen haben. Trotzdem sollte der Namensträger eine schriftliche Mitteilung für die Personalabteilung erstellen. Auf diese Weise ist gewährleistet, dass die Daten richtig umgeschrieben werden. Das ist vor allem mit Blick auf die Sozialversicherungen sehr wichtig.

Auch der Vermieter wird es begrüßen, wenn er über den Namenswechsel informiert wird. Außerdem sollte der Namensträger den Unternehmen und Einrichtungen Bescheid geben, mit denen Verträge laufen oder mit denen er regelmäßig zu tun hat. Dazu zählen:

·         Festnetz-, Internet- und Mobilfunkanbieter

·         Strom- und Gaslieferant

·         Rundfunkbeitragsservice (früher: GEZ)

·         Webseiten und Online-Bezahldienste

·         Vereine und Abos

·         Geschäftspartner und Kunden

Der Namensträger sollte aber auch daran denken, den Namen am Briefkasten zu ändern. Allerdings sollte er hier die Namen nicht gleich austauschen. Besser ist, wenn er den alten und den neuen Namen zwei, drei Monate lang stehen lässt. Sollte in der Anfangszeit noch Post eintrudeln, die auf den alten Namen adressiert ist, ist auf diese Weise sichergestellt, dass die Post auch ankommt.

 

Was gilt bei einer Namensänderung für die Kinder?

Gibt es Kinder, kann die Namensänderung auch für sie Konsequenzen haben. Maßgeblich ist dabei das Alter der Kinder. Die gesetzlichen Regelungen sind nämlich folgende:

·         Ein Kind, das jünger ist als fünf Jahre, erhält automatisch den neuen Nachnamen.

·         Ist das Kind zwischen fünf und 14 Jahre alt, bekommt es den neuen Namen nur auf Antrag. Dafür muss der Namensträger als gesetzlicher Vertreter eine sogenannte Anschlusserklärung vor dem Standesamt abgeben.

·         Ab dem 14. Lebensjahr muss ein Kind selbst vor dem Standesamt erklären, dass es die Namensänderung möchte. Der gesetzliche Vertreter muss diesem Antrag anschließend zustimmen.

Ändert sich auch der Nachname der Kinder, stehen weitere Behördengänge und Mitteilungen an. So muss der Namensträger unter anderem die Kinderausweise ändern lassen, die Kindergeldstelle informieren und laufende Verträge umschreiben lassen.

 

Vorlage für eine Mitteilung über die Namensänderung

Wie oben schon angekündigt, haben wir zum Schluss noch einen Musterbrief vorbereitet, mit dem der Namensträger über die erfolgte Namensänderung informieren kann.

 

 

Name

Kontaktdaten

 

Empfänger

Anschrift

 

Datum

 

Mitteilung über Namensänderung

Kundennummer/Kontonummer/Vertragsnummer: ____________________________

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

hiermit möchte ich Sie darüber informieren, dass sich (durch meine Heirat/Scheidung) mein Nachnahme geändert hat. Ab sofort trage ich den Namen …

 

Bitte korrigieren Sie Ihre Datenbestände und Unterlagen entsprechend. Als Nachweis über den erfolgten Namenswechsel liegt diesem Schreiben die Urkunde in Kopie bei.

 

Mit freundlichen Grüßen


Unterschrift

Mehr Anleitungen, Tipps und Ratgeber:

 

 
< Prev   Next >

mehr Artikel

Warum die glückliche Patchwork-Familie oft nur Wunschdenken ist, Teil II Warum die glückliche Patchwork-Familie oft nur Wunschdenken ist, Teil II   Eine neue, glückliche Familie, die aus einem Paar, den Kindern aus den vorhergehenden Beziehungen und vielleicht noch gemeinsamem Nachwuchs besteht: So stellen sich viele das Patchwork-Leben vor. Doch so einfach ist es leider nicht. Der Alltag als Patchwork-Familie wird von etlichen Herausforderungen begleitet, für die Lösungen gefunden werden müssen.In einem zweiteiligen Beitrag erklären wir, warum das Idyll der Patchwork-Familie oft eher Wunschdenken ist – und wie es trotzdem klappen kann, als neue, glückliche Familie zusammenzuwachsen. Hier ist Teil II!    Ganzen Artikel...

Was ist ein Erbenermittler? Was ist ein Erbenermittler? Wenn eine Person verstirbt, wird der Nachlass gemäß Testament vererbt oder die gesetzliche Erbfolge tritt in Kraft. Nun kann es aber durchaus sein, dass der Erblasser alleine gelebt hat und nicht bekannt ist, ob überhaupt Erben existieren. In diesem Fall kann ein Erbenermittler eingeschaltet werden.    Ganzen Artikel...

Die richtige Hebamme finden - Infos und Tipps, 2. Teil Die richtige Hebamme finden - Infos und Tipps, 2. Teil   Eine andere Bezeichnung für Hebamme lautet Geburthelferin. Doch die Mutter dabei zu unterstützen, ihr Baby auf die Welt zu bringen, ist nur ein Teil der Arbeit einer Hebamme. Vielmehr begleitet sie die werdenden Eltern schon während der Schwangerschaft, kümmert sich um die Vorsorge und bereitet die Eltern auf die Geburt vor. Nach der Entbindung betreut die Hebamme die Mutter und den Nachwuchs bis zu acht Wochen lang.  Ganzen Artikel...

Darauf kommt es bei der Suche nach vermissten Kindern an Darauf kommt es bei der Suche nach vermissten Kindern an   Seit 2003 ist der 25. Mai in Deutschland der Tag der vermissten Kinder. Er soll an all die Schicksale erinnern, die noch immer nicht aufgeklärt sind. Gleichzeitig soll er den Eltern Mut machen, ihnen Hoffnung schenken und ihnen vor allem zeigen, dass die Kinder nicht vergessen sind. Wenn ein Kind plötzlich spurlos verschwindet, ist das Leid der betroffenen Familien kaum vorstellbar. Auch wenn die Anteilnahme in der Bevölkerung groß ist und verschiedenste Anstrengungen unternommen werden, findet die Suche leider nicht immer ein erfolgreiches und glückliches Ende. Doch bald könnten Warn-Apps bei der Aufklärung helfen.    Ganzen Artikel...



Infos zum Kindergeldantrag 2021 Infos zum Kindergeldantrag 2021   In Deutschland ist das Kindergeld der wichtigste Baustein zur Förderung von Familien. Es soll Eltern und Alleinerziehenden dabei helfen, die Lebenshaltungskosten für ihre Kinder zu stemmen. Doch wo und wie wird Kindergeld beantragt? Wer bekommt es? Und wie lange wird es gezahlt? Wir haben die wichtigsten Infos zum Kindergeldantrag 2021 zusammengestellt!  Ganzen Artikel...

Translation

Themengebiete

Wichtige Errungenschaften der Wissenschaft durch Zufall
Einige der wichtigsten Errungenschaften, die die Wissenschaft nur durch Zufall entdeckt hat Es gibt eine ganze Reihe von Errungenschaften, d...
7 Fragen zum Mutterschaftsgeld, Teil 2
7 Fragen zum Mutterschaftsgeld, Teil 2 Natürlich ist die Freude riesig, wenn Nachwuchs unterwegs ist. Doch zu der Freude mischen si...
7 Behördengänge bei Nachwuchs
7 Behördengänge bei Nachwuchs Wenn ein Baby zur Welt kommt, ist die Freude riesengroß. Doch das Leben wird nicht nur geh&oum...
Was ist eine "Familienaufstellung"? (1. Teil)
Was ist eine Familienaufstellung ? (1. Teil) Wenn der Begriff “Familienaufstellung” fällt, löst dies höchst unte...
Die Geschichte der Ehe
Die Geschichte der Ehe Für Ahnenforscher ist eine Eheschließung ein wichtiger Anhaltspunkt. Durch eine Hochzeit ändert sich...
Die wichtigsten Infos zum Kindergeldantrag
Die wichtigsten Infos zum Kindergeldantrag auf einen Blick Das Kindergeld gehört zu den wichtigsten Bausteinen der Familienförderu...

themesclub.com cms Joomla template
Copyright © 2026 Stammbaum Vorlagen - Familie, Tipps und Ratgeber  -  All Rights Reserved.
design by themesclub.com
themesclub logo
Autoren & Betreiber Artdefects Media Verlag