You are at: Der Stammbaum arrow Stammbaum Blog arrow Gleichgeschlechtliche Ehe: die Rechte und Pflichten, 1. Teil
Gleichgeschlechtliche Ehe: die Rechte und Pflichten, 1. Teil E-mail

Gleichgeschlechtliche Ehe: die Rechte und Pflichten, 1. Teil  

Gleichgeschlechtliche Paare müssen es nicht bei einer eingetragenen Lebenspartnerschaft belassen. Stattdessen steht ihnen inzwischen die Ehe offen. Doch mit welchen Rechten und Pflichten geht die gleichgeschlechtliche Ehe einher? Wir klären die wichtigsten Punkte.

 

 

Der 1. Oktober 2017 war vor allem für gleichgeschlechtliche Paare ein wichtiger, fast schon historischer Tag. Denn seit diesem Tag gibt es in Deutschland ganz offiziell die Ehe für alle. Während gleichgeschlechtliche Paare bis dahin nur eine Lebenspartnerschaft begründen und eintragen lassen konnten, können Sie seitdem vor einen Standesbeamten treten, heiraten und das Standesamt dann als rechtmäßig verbundene Eheleute wieder verlassen.

Die Ehe kann also unabhängig vom Geschlecht vollzogen werden. Und weil nicht mehr unterschieden wird, ob ein Mann und eine Frau, zwei Frauen oder zwei Männer den Bund fürs Leben schließen, gibt es auch keine Unterschiede mehr, was die Rechte und Pflichten der Eheleute betrifft. Doch was heißt das für die Praxis? Was hat sich durch das Gesetz für gleichgeschlechtliche Paare verändert? Und was wird nun aus der eingetragenen Lebenspartnerschaft?

In einem zweiteiligen Beitrag beantworten wir die wichtigsten Fragen. Dabei klären wir im 1. Teil, welche Veränderungen das Gesetz zur Ehe für alle mit sich bringt. Im 2. Teil schauen wir uns die Rechte und Pflichten von gleichgeschlechtlichen Eheleuten dann im Detail an. 

 

Ersetzt die gleichgeschlechtliche Ehe die eingetragene Lebenspartnerschaft?

Die gleichgeschlechtliche Ehe läutete gewissermaßen das Ende der eingetragenen Lebenspartnerschaft ein. Das gilt zumindest für Paare, die bisher einfach nur so zusammenleben. Eine eingetragene Lebenspartnerschaft können sie nun nämlich nicht mehr begründen. Möchten sie ihre Partnerschaft auch vor dem Gesetz offiziell machen, müssen sie, wie gemischtgeschlechtliche Paare, heiraten.Paare, die bereits in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben und daran nichts ändern möchten, sind aus gesetzlicher Sicht nach wie vor nicht miteinander verheiratet.

Für sie gilt stattdessen § 2 des Lebenspartnerschaftsgesetzes (LPartG). Demnach sind die Lebenspartner verpflichtet, füreinander zu sorgen, sich gegenseitig zu unterstützen, ihr Leben gemeinsam zu gestalten und füreinander Verantwortung zu übernehmen. Diese und andere grundlegende Leitlinien ermöglichen es, konkrete Ansprüche abzuleiten. Daran ändert sich auch in Zukunft nichts. Für Paare, die sich für eine eingetragene Lebenspartnerschaft entschieden haben und es dabei belassen möchten, bleibt also sowohl persönlich als auch rechtlich alles beim Alten.  

 

Was ändert sich, wenn die Lebenspartnerschaft in eine Ehe umgewandelt wird?

Bei einer Ehe sind die rechtlichen Rahmenbedingungen weiter gefasst als bei einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. Da gleichgeschlechtliche Ehen genauso behandelt werden wie Ehen zwischen Mann und Frau, ergeben sich bei einer Umwandlung Veränderungen vor allem in solchen Bereichen, die bislang der Ehe im traditionellen Sinne vorbehalten waren.

Familien- und erbrechtliche Angelegenheiten sind Beispiele dafür. Im Unterschied dazu bleiben die Auswirkungen etwa im Vermögens- und Steuerrecht überschaubar. Denn hier wurden schon vor längerem Anpassungen vorgenommen, die die Ehe und die eingetragene Lebenspartnerschaft gleichstellen. 

 

Wie kann ein Paar eine Lebenspartnerschaft in eine Ehe umwandeln?

Möchte ein Paar seine eingetragene Lebenspartnerschaft in eine Ehe umwandeln, muss es sich ans zuständige Standesamt wenden. Das ist das Standesamt, das für den Bereich zuständig ist, in dem einer der beiden Partner seinen Wohnsitz hat. Da eingetragene Lebenspartner aber meist ohnehin zusammenwohnen, ist das für ihren Wohnort zuständige Standesamt also der richtige Ansprechpartner. Die Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe ist ein rechtsverbindlicher Akt und ähnelt im Prinzip einer standesamtlichen Eheschließung.

Beide Partner müssen bei dem Termin persönlich anwesend sein. Gegenüber dem Standesbeamten müssen sie dann ihre Identität, ihren Wohnsitz, ihren Familienstand und ihre Staatsangehörigkeit erklären. Außerdem müssen sie festlegen, welchen Nachnamen sie künftig führen möchten. Anschließend wird die Ehe offiziell geschlossen und durch die Unterschriften der Beteiligten besiegelt.

Übrigens: Ob die Voraussetzungen für eine Ehe erfüllt sind, wird bei einer Umwandlung nicht überprüft. Denn die Prüfung gemäß § 13 des Personenstandsgesetzes (PStG) wurde schon bei der Gründung der eingetragenen Lebenspartnerschaft durchgeführt. 

 

Welches Datum gilt bei einer Umwandlung als Hochzeitstag?

Entschließt sich ein Paar dazu, seine eingetragene Lebenspartnerschaft in eine Ehe umzuwandeln, wird der Tag, an dem die Lebenspartnerschaft begründet und eingetragen wurde, gleichzeitig zum Tag der Eheschließung. Die Eheschließung gilt also rückwirkend. Die Partner werden so gestellt, als wären sie schon seit der Gründung der eingetragenen Lebenspartnerschaft miteinander verheiratet.

Diese rückwirkende Gleichstellung kann rückwirkend auch Rechte und Ansprüche mit sich bringen. Das ist beispielsweise bei Beamten der Fall. Denn ihre Besoldung richtet sich nach dem Familienstand. Bevor das Paar die Umwandlung durchführt, kann sich deshalb eine rechtliche Beratung lohnen. Die Praxis zeigt aber, dass es Betroffene mitunter schwer haben, ihre Rechte rückwirkend geltend zu machen. Es bleibt abzuwarten, ob Gerichtsurteile in diesem Zusammenhang künftig zu mehr Rechtssicherheit verhelfen können.

Mehr Anleitungen, Ratgeber und Tipps:

  • Hinterbliebenen-Renten: Wer bekommt was?, Teil 1
  • Wann es besser ist, ein Erbe auszuschlagen
  • 7 Tipps zur Gestaltung von Fotobüchern, 2. Teil
  • 7 Tipps zur Gestaltung von Fotobüchern
  • Wie ist das eigentlich mit dem Pflichtteil beim Erben?
  • Stammbaum erstellen: die ersten Schritte
  • Eine Ahnentafel selber machen - Infos und Tipps, 2. Teil
  • Thema: Gleichgeschlechtliche Ehe: die Rechte und Pflichten, 1. Teil

     
    < Prev   Next >

    mehr Artikel

    Checkliste: Die Grundausstattung für ein Baby Checkliste: Die Grundausstattung für ein Baby Wenn sich der erste eigene Nachwuchs ankündigt, haben Familie und Freunde viele Tipps und noch mehr gute Ratschläge parat. Allerdings hat jeder seine eigenen Erfahrungen gemacht. Hinzu kommt, dass jeder seinen eigenen Geschmack, seine eigenen Abläufe und seine eigenen Vorlieben hat.   Ganzen Artikel...

    6 Anregungen für Familien-Aktivitäten im Winter 6 Anregungen für Familien-Aktivitäten im Winter   Natürlich wünschen sich die Kinder auch in den Winterferien ein unterhaltsames Programm. Doch für eine Urlaubsreise mit Skipass oder Snowboard-Kurs für die ganze Familie reicht das Budget nicht immer aus. Und selbst Besuche der örtlichen Eislaufbahn oder von winterlichen Märkten können schnell zum teuren Vergnügen werden. Doch es geht auch anders! Wir haben sechs Anregungen für Familien-Aktivitäten im Winter zusammengestellt, die viel Spaß machen und die Haushaltskasse schonen.   1. Idee: Schneefiguren bauen  Ganzen Artikel...

    Aussehen, Charakter, Persönlichkeit - geerbt oder selbst entwickelt? Aussehen, Charakter, Persönlichkeit - geerbt oder selbst entwickelt?  “Der Apfel fällt nicht weit vom Stamm” oder “wie der Vater so der Sohn”, weiß der Volksmund. Tatsächlich gibt es, was das Aussehen, den Charakter, die Verhaltensweisen, die Talente oder die Vorlieben betrifft, oft viele Gemeinsamkeiten zwischen Eltern und ihren Kindern. Manchmal scheint ein Kind auch Anlagen von anderen Verwandten und Vorfahren mit auf den Weg bekommen zu haben, etwa von den Großeltern, Onkeln oder Tanten.    Ganzen Artikel...

    Die wichtigsten Fragen zum Kindesunterhalt, Teil 1 Die wichtigsten Fragen zum Kindesunterhalt, Teil 1   Eltern sind ihren Kindern gegenüber immer unterhaltspflichtig. Dabei wird zwischen dem sogenannten Naturalunterhalt und dem Barunterhalt unterschieden. Wie viel Unterhalt gezahlt werden muss, hängt vom Alter der Kinder, der Größe der Familie und dem monatlichen Einkommen der Eltern ab. In einer Beitragsreihe beantworten wir die wichtigsten Fragen rund um den Kindesunterhalt!   Was genau bedeutet Unterhalt?  Ganzen Artikel...



    Die bekanntesten Hominiden, Teil III Die bekanntesten Hominiden, Teil III In Teil I und Teil II dieser Reihe, die sich mit der Entwicklungsgeschichte der Menschheit beschäftigt, haben wir bereits mehrere Urformen und Vorfahren des Menschen kennengelernt. Dieser dritte und zugleich letzte Teil der Reihe stellt weitere Hominiden vor und spannt dabei den Bogen zum heutigen, modernen Menschen.   Ganzen Artikel...

    Translation

    Themengebiete

    Die häufigsten Erbkrankheiten
    Die häufigsten Erbkrankheiten in der Übersicht Erbkrankheiten sind nicht nur für Erbforscher, Biologen und Mediziner interess...
    Uebersicht zum Berufsbild Historiker
    Infos und Übersicht zum Berufsbild Historiker Grundsätzlich handelt es sich bei einem Historiker um einen Wissenschaftler, dessen...
    Ritterturniere - die Idee dahinter und ihr Ablauf
    Ritterturniere - die Idee dahinter und ihr Ablauf Wenn von Ritterturnieren die Rede ist, haben die meisten folgendes Bild vor Augen: Ein arm...
    Richtige Bezeichnungen in der Ahnenreihe
    Übersicht über die richtigen Bezeichnungen in der Ahnenreihe Wer sich näher mit seiner Familie beschäftigt oder sich gar...
    Bezeichnungen fuer Familienmitglieder
    Übersicht über die wichtigsten Bezeichnungen für Familienmitglieder in alten QuellenIm Zuge der Familienforschung und der Suc...
    Anleitung - Stammbaum aus Aesten
    Anleitung für einen dekorativen Stammbaum aus Ästen Familienforscher betreiben die Suche nach Vorfahren und Familienmitgliedern a...

    themesclub.com cms Joomla template
    Copyright © 2025 Stammbaum Vorlagen - Familie, Tipps und Ratgeber  -  All Rights Reserved.
    design by themesclub.com
    themesclub logo
    Autoren & Betreiber Artdefects Media Verlag