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Alleiniges Sorgerecht - Alles zu Rechten, Pflichten und Antrag 

Der Traum von der glücklichen Familie geht leider nicht immer in Erfüllung. Und wenn es zu einer Trennung kommt, stellt sich auch die Frage nach dem Sorgerecht für den Nachwuchs.

 

 

Wenn eine Entscheidung darüber getroffen werden muss, wer das Sorgerecht bekommt, steht das Wohl des Kindes immer im Vordergrund. Das Familiengericht bemüht sich dabei grundsätzlich darum, eine Lösung zu finden, durch die sich beide Elternteile an der Erziehung beteiligen können.

Doch das gemeinsame Sorgerecht ist nicht automatisch das Beste für das Kind. Es gibt Fälle, in denen es eher zum Wohl des Kindes ist, wenn nur einem Elternteil das alleinige Sorgerecht zugesprochen wird. Doch wie ist das eigentlich mit dem alleinigen Sorgerecht? Welche Folgen hat es? Welche Kriterien müssen erfüllt sein? Und wie wird es beantragt?

Hier alles zu den Rechten, den Pflichten und dem Antrag!

Alleiniges Sorgerecht - die Rechte und Pflichten

Der Elternteil, der das alleinige Sorgerecht hat, trägt die volle Verantwortung für das körperliche, das geistige und das seelische Wohl des Kindes. Fast alle Rechte und Pflichten, die mit der Erziehung, Versorgung und Betreuung des Kindes einhergehen und die sich sonst beide Elterneteile teilen, liegen damit bei diesem Elternteil.

Durch das alleinige Sorgerecht ist er auch der alleinige Erziehungsberechtigte. Deshalb muss er sich nicht mit dem anderen Elternteil absprechen, sondern kann eigenständig entscheiden, wo sich das Kind beispielweise aufhält, welche Schule es besucht oder wann es von welchem Arzt behandelt wird.  Der andere Elternteil ist zwar nicht erziehungsberechtigt und an wesentlichen Entscheidungen nicht beteiligt. Aber das heißt nicht, dass er keinerlei Rechte und Pflichten mehr hat.

So ist er weiterhin dazu verpflichtet, Unterhalt für sein Kind zu bezahlen. Außerdem hat er ein sogenanntes Umgangsrecht. Der erziehungsberechtigte Elternteil kann deshalb nicht verbieten, dass der andere Elternteil den Kontakt zu seinem Kind aufrechterhält.  

 

Alleiniges Sorgerecht - mögliche Gründe

Stirbt ein Elternteil, hat der andere Elternteil automatisch das alleinige Sorgerecht. Ansonsten kann es viele verschiedene Gründe dafür geben, weshalb sich ein Elternteil dazu entschließt, das alleinige Sorgerecht zu beantragen. So kann beispielsweise eine Trennung oder eine Scheidung der Auslöser sein. In diesem Fall verläuft die Übertragung des Sorgerechts vergleichsweise unproblematisch, wenn sich beide Elternteile einig sind.

Ein anderer Grund kann sein, dass ein Elternteil seine Fürsorge- oder Erziehungspflicht verletzt hat. Das Familiengericht prüft dann, inwieweit die Eignung für die Erziehung des Kindes besteht. Stellt das Familiengericht eine konkrete Bedrohung für das Kindswohl fest, beispielsweise weil der Elternteil Alkoholiker ist, Drogen nimmt, zur Gewalttätigkeit neigt oder sich in einem bedenklichen Lebensumfeld bewegt, kann er als ungeeignet eingestuft werden.

Gleiches gilt, wenn der Elternteil offensichtlich und dauerhaft nicht dazu bereit ist, im Sinne und zum Wohl des Kindes mit dem anderen Elternteil zusammenzuarbeiten. Kommt das Familiengericht zu dem Ergebnis, dass ein Elternteil für die Kindeserziehung ungeeignet ist, kann es das gemeinsame Sorgerecht absprechen.  

 

Alleiniges Sorgerecht - die Kriterien

Damit ein Elternteil zum alleinigen Erziehungsberechtigten wird, sind zwei Schritte notwendig. So muss einerseits das gemeinsame Sorgerecht der beiden Elternteile aufgehoben werden. Und andererseits muss dem Elternteil, der den Antrag gestellt hat, das alleinige Sorgerecht zugesprochen werden. Das Familiengericht legt bei der Prüfung, ob der Antragsteller als alleiniger Erziehungsberechtigter geeignet ist, mehrere Kriterien zugrunde:

·         Der Elternteil muss eine Kontinuität in seiner Erziehung sicherstellen können. Ob dies der Fall ist, wird unter anderem am Verhältnis zwischen dem Kind und dem Elternteil gemessen.

·         Der Elternteil muss gewährleisten, dass das Kind bestmöglich gefördert wird. Hierbei spielen auch die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen eine Rolle. Das heißt allerdings nicht, dass der Elternteil finanziell abgesichert oder gar vermögend sein muss. Es geht vielmehr darum, dass die materiellen Möglichkeiten vorhanden sein müssen, um das Kind fördern zu können.

·         Das Kind darf nicht aus seinen sozialen Bindungen herausgerissen werden.

·         Der Wille des Kindes fließt ebenfalls in die Entscheidung ein. Ist das Kind älter als 14 Jahre, ist das Familiengericht dazu verpflichtet, das Kind zu fragen, wo es gerne leben möchte. Doch auch jüngere Kinder werden in aller Regel nach Ihren Wünschen gefragt. In beiden Fällen sind die Richter zwar nicht an den Willen des Kindes gebunden. Wenn ein Kind aber klar zum Ausdruck bringt, dass ihm beide Elternteile gleichwichtig sind, wird das Gericht dies bei seiner Entscheidung sicher berücksichtigen. Selbst entscheiden, wo das Kind leben möchte, kann es erst bei Erreichen der Volljährigkeit.

Grundsätzlich ist die Übertragung des alleinigen Sorgerechts auf ein Elternteil aber immer nur die letzte Maßnahme. Zuvor wird das Familiengericht genau prüfen, ob nicht auch mildere Mittel als Lösung in Frage kommen. Ein solches Mittel kann beispielsweise sein, dass das Aufenthaltsbestimmungsrecht einem Elternteil zugesprochen wird.  

 

Alleiniges Sorgerecht - der Antrag

Um das alleinige Sorgerecht zugesprochen zu bekommen, muss der Elternteil einen Antrag beim zuständigen Amtsgericht stellen. Sind sich beide Elternteile darüber einig, dass künftig nur dieser eine Elternteil das alleinige Sorgerecht haben soll, reicht ein formloser Antrag aus. Ist der andere Elternteil hingegen nicht einverstanden, sollte sich der Antragsteller an einen Rechtsanwalt wenden.

Denn in diesem Fall muss ausführlich erläutert und schlüssig begründet werden, warum das alleinige Sorgerecht beantragt wird. Ein Rechtsanwalt ist dabei nicht vorgeschrieben, kann aber sicher helfen, gute Argumente zu nennen und Fehler zu vermeiden.

Ist der Antrag bei Gericht eingegangen, wird ein Anhörungstermin angesetzt. Bei diesem Termin werden der Antragsteller und das Kind angehört. Dadurch kann sich der Richter ein besseres Bild von der familiären Situation machen. Sofern es notwendig erscheint, wird der Richter außerdem weitere Familienmitglieder und andere beteiligte Personen aus dem Umfeld befragen oder auch Sachverständige um ihre Einschätzung bitten. Die Ergebnisse der Anhörung und der Befragungen wird der Richter bei seiner Entscheidung berücksichtigen.  

 

Alleiniges Sorgerecht - die Kosten

Die Entscheidung, ob einem Elternteil das alleinige Sorgerecht zugesprochen wird, kann nur ein Gericht treffen. Aus diesem Grund entstehen auf jeden Fall Gerichtskosten. Wie hoch sie ausfallen, hängt vom Streitwert und davon ab, wie komplex das Verfahren ist. Der Streit- bzw. Gegenstandswert wird bei Sorgerechtsverfahren üblicherweise mit 3.000 Euro beziffert.

Die Gebühren, die sich aus diesem Streitwert ergeben, werden mit einem bestimmten Faktor multipliziert. Der Faktor wiederum hängt vom Umfang des Verfahrens ab. Sind Sachverständigengutachten notwendig, kommen weitere Kosten dazu. Eine pauschale Aussage zu den Gerichtskosten ist deshalb nicht möglich, denn sie müssen für den Einzelfall berechnet werden. Da der Elternteil persönlich vor Gericht erscheinen muss, fallen noch die Kosten für die Anfahrt an. In vielen Fällen wird der Antragsteller zudem einen Rechtsanwalt brauchen, der ihn berät oder auch vor Gericht vertritt. Dafür sollten von Kosten von etwa 800 bis 1.000 Euro eingeplant werden.

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