You are at: Der Stammbaum arrow Stammbaum Blog arrow 7 Fragen zum Mutterschaftsgeld, Teil 3
7 Fragen zum Mutterschaftsgeld, Teil 3 E-mail

7 Fragen zum Mutterschaftsgeld, Teil 3

 

Kündigt sich Nachwuchs an, ist die Freude groß. Doch zusammen mit der Vorfreude kommen auch Fragen auf. Wird die Schwangerschaft ohne Komplikationen verlaufen? Geht bei der Geburt alles gut? Wie wird der neue Alltag sein? Wie schaffen wir den Spagat zwischen Familie und Beruf? All das sind Überlegungen, die den werdenden Eltern durch den Kopf gehen.

Dass viele bisher eingespielte Abläufe neu organisiert werden müssen, versteht sich von selbst. Aber zumindest was das Finanzielle betrifft, ist die junge Mama abgesichert. Steht sie vor und während der Schwangerschaft in einem Arbeitsverhältnis, bekommt sie in der Zeit des Mutterschutzes nämlich Mutterschaftsgeld.

Allerdings gibt es rund um das Mutterschaftsgeld unterschiedliche Regelungen. Um für Klarheit zu sorgen, beantworten wir in einer kleinen Beitragsreihe sieben Fragen zum Mutterschaftsgeld. Dabei haben wir zunächst erklärt, wann ein Anspruch auf die Geldleistung besteht. Anschließend haben wir erläutert, wie hoch das Mutterschaftsgeld ausfällt und wie es beantragt wird. Hier ist Teil 3!

 

4. Wie lange wird Mutterschaftsgeld bezahlt?

Die gesetzliche Krankenversicherung bezahlt das Mutterschaftsgeld für den Tag der Entbindung und während der Schutzfristen vor und nach der Geburt. § 3 MuSchG (Mutterschutzgesetz) regelt, dass eine Arbeitnehmerin in den letzten sechs Wochen vor der Entbindung und in den ersten Wochen danach nicht beschäftigt werden darf. Diesen Zeitraum deckt das Mutterschaftsgeld ab.

Erwartet die Mutter Zwillinge, verlängert sich die Schutzfrist nach der Entbindung und damit auch das Mutterschaftsgeld auf zwölf Wochen. Gleiches gilt, wenn das Kind zu früh oder mit einer Behinderung geboren wird. Im Fall einer Frühgeburt wird das Mutterschaftsgeld außerdem auch für die Tage bezahlt, die das Baby vor Beginn der sechswöchigen Schutzfrist zur Welt kam.

Arbeitet die Mutter während der Mutterschutzfristen, bekommt sie anstelle des Mutterschaftsgeldes ihr ganz normales Arbeitsentgelt. Macht sie in Teilzeit oder stundenweise weiter, reduziert sich ihr Anspruch auf Mutterschaftsgeld entsprechend. Aus finanzieller Sicht macht es deshalb wenig Sinn, während der Schutzfristen arbeiten zu gehen.

 

5. Wird das Mutterschaftsgeld auf Elterngeld angerechnet?

Gemäß § 3 BEEG (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz) wird das Mutterschaftsgeld in voller Höhe auf das Elterngeld angerechnet. Aus diesem Grund bekommt die Mutter für die Zeit, in der sie Mutterschaftsgeld bezieht, kein Elterngeld. Daran ändert sich auch nichts, wenn die Mutter das Elterngeld erst beantragt, wenn die Mutterschutzfristen abgelaufen sind. Die Anrechnung wird trotzdem durchgeführt.

Anders sieht es beim verringerten Mutterschaftsgeld aus. Die bis zu 210 Euro vom Bundesamt für Soziale Sicherung werden nicht auf das Elterngeld angerechnet. Ob über den Antrag auf Mutterschaftsgeld schon entschieden wurde oder nicht, darf für die Auszahlung des Elterngeldes durch die Elterngeldstelle deshalb auch keine Rolle spielen.

 

6. Wie wird das Mutterschaftsgeld besteuert?

Weder das Mutterschaftsgeld noch der Zuschuss vom Arbeitgeber sind steuerpflichtig. Allerdings unterliegen sie dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Deshalb werden die Zahlungen bei der Berechnung des Steuersatzes, der auf die Einkommensteuer erhoben wird, berücksichtigt.

Ganz praktisch bedeutet das, dass das zu versteuernde Einkommen zwar durch das Mutterschaftsgeld oder den Arbeitgeberzuschuss nicht steigt. Aber der Steuersatz, der auf das gesamte Einkommen angewendet wird, erhöht sich durch die Zahlungen geringfügig.

In der Zeit, in der die Mutter Mutterschaftsgeld bezieht, bleibt sie beitragsfrei in der gesetzlichen Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung versichert. Sie hat also weiterhin den vollen Versicherungsschutz, ohne dass sie vom Mutterschaftsgeld eigene Beiträge bezahlen muss. Etwas anderes gilt natürlich, wenn die Mutter andere Einkünfte hat, die beitragspflichtig sind.

 

7. Was ist der Mutterschaftslohn?

Es kann sein, dass die werdende Mutter aus medizinischen Gründen weit vor Beginn des Mutterschutzes oder über die Schutzfrist hinaus nicht arbeiten darf. Das ist zum Beispiel bei einer Risikoschwangerschaft der Fall oder auch, wenn die Mutter durch die Berufstätigkeit erhöhten Risiken für eine Erkrankung ausgesetzt ist, die ihre Gesundheit oder die des Kindes gefährden könnte. Stellt der Arzt fest, dass die Mutter außerhalb der regulären Mutterschutzfristen pausieren muss, greift das sogenannte Beschäftigungsverbot.

Das Beschäftigungsverbot hat zur Folge, dass die Mutter von ihrem Arbeitgeber Mutterschaftslohn erhält. Die Regelungen dazu ergeben sich aus § 18 MuSchG.

Die Höhe des Mutterschaftslohns entspricht dem durchschnittlichen Arbeitsentgelt in den letzten drei Kalendermonaten, die vor der Schwangerschaft abgerechnet wurden. Daran ändert sich auch nichts, wenn sich wegen des Beschäftigungsverbots die Art der Anstellung oder der Vergütung ändert. Hat die Mutter den Job erst nach Beginn der Schwangerschaft angetreten, berechnet sich der Mutterschaftslohn aus dem durchschnittlichen Arbeitsentgelt in den ersten drei Monaten des Arbeitsverhältnisses.


Auch wenn die Mutter während des Beschäftigungsverhältnisses keine Arbeitsleistung erbringt, wird der Mutterschaftslohn wie ein ganz normales Arbeitsentgelt behandelt. Deshalb werden davon sowohl die Lohnsteuer als auch die Sozialversicherungsbeiträge abgezogen.

Mehr Ratgeber, Tipps und Anleitungen:

 

 
< Prev   Next >

mehr Artikel

Physikalische ungelöste Rätsel Einige der spannendsten physikalischen Rätsel, die die Forschung bis heute nicht gelöst hat Die Wissenschaft neigt durchaus ein wenig dazu, so zu tun, als könne sie die wesentlichen Probleme und die grundlegenden Fragen der Menschheit beantworten. In der Tat gelingt es durch moderne Methoden, bahnbrechende Forschungsergebnisse und technologische Fortschritte auch immer wieder, große Rätsel zu lösen und Phänomene zu erklären.   Ganzen Artikel...

Anleitung - Stammbaum aus Aesten Anleitung für einen dekorativen Stammbaum aus Ästen  Familienforscher betreiben die Suche nach Vorfahren und Familienmitgliedern aus einem eher professionell-wissenschaftlichen Hintergrund heraus.  Ihre Absicht besteht vor allem in der Rekonstruktion der Verwandtschaftsverhältnisse, die dann auch entsprechend korrekt und genau erfasst und als Familienstammbaum oder Ahnentafel präsentiert werden.  Allerdings muss ein Familienstammbaum nicht immer nur einen wissenschaftlichen und damit ernsten Hintergrund haben, sondern kann schlichtweg auch als Möglichkeit dienen, die eigene Familie dekorativ darzustellen.     Ganzen Artikel...

Was hat es mit dem phänologischen Kalender auf sich? Was hat es mit dem phänologischen Kalender auf sich? Wir teilen das Jahr in vier Jahreszeiten ein. Wir erwarten, dass die Natur im Frühling zu neuem Leben erwacht und alles blüht, und dass es im Sommer angenehm warm ist. Im Herbst stellen wir uns auf Regen, Nebel und bunt gefärbtes Laub ein und im Winter rechnen wir mit kalten Temperaturen und Schnee. Aber das ist nur die Theorie, denn die Natur scheint sich wenig um unsere Einteilung in Jahreszeiten zu kümmern.    Ganzen Artikel...

Richtige Bezeichnungen in der Ahnenreihe Übersicht über die richtigen Bezeichnungen in der Ahnenreihe Wer sich näher mit seiner Familie beschäftigt oder sich gar auf die Suche nach seinen Wurzeln macht, wird sehr schnell mit unterschiedlichen Verwandtschaftsgraden in Berührung kommen. In den näheren Generationen ist es dabei meist noch recht einfach, die richtige Bezeichnung zu finden. Spätestens wenn sich der Stammbaum jedoch weiter verzweigt, stoßen viele Hobby-Genealogen an ihre Grenzen. So ist es beispielsweise weit verbreitet, eine Kusine des Vaters als Großkusine zu bezeichnen.   Ganzen Artikel...



5 Fragen zur Rückabwicklung einer Schenkung, 1. Teil 5 Fragen zur Rückabwicklung einer Schenkung, 1. Teil   Das Elternhaus, Geld, der kostbare Familienschmuck oder Unternehmensanteile: Manchmal ist es durchaus sinnvoll, bestimmte Vermögenswerte schon zu Lebzeiten an Verwandte oder andere nahestehende Personen weiterzugeben. Denn auf diese Weise kann der Schenkende dafür sorgen, dass die Sachen auch wirklich zu demjenigen kommen, der sie haben soll. Erbstreitigkeiten lassen sich dadurch oft verhindern.  Ganzen Artikel...

Translation

Themengebiete

Rechtsanspruch auf Kita-Platz: Was heißt das eigentlich? Teil 2
Rechtsanspruch auf Kita-Platz: Was heißt das eigentlich? Teil 2 Der Besuch einer Kita soll einerseits der frühkindlichen F&ou...
Mustervorlage - Auskunft aus dem Kirchenbuch
Mustervorlagen für eine Auskunft aus dem Kirchenbuch deutsch/englisch/französisch Im Zuge der Familienforschung wird es frühe...
Anleitung fuer ein Ortsfamilienbuch
Anleitung zum Schreiben und Vermarkten von einem OrtsfamilienbuchGrundsätzlich gibt es eine Reihe unterschiedlicher Möglichkeiten,...
Wenn Kinder trauern - Infos und Tipps für Eltern, 2. Teil
Wenn Kinder trauern - Infos und Tipps für Eltern, 2. Teil Kinder trauern zwar anders als Erwachsene. Doch auch Kinder trauern. Und es i...
Stammbaum-Vorlage deutscher Adel
Stammbaum-Vorlage deutscher Adel Der deutsche Adel geht zunächst auf die Edelfreien des frühen Mittelalters zurück, die in ih...
Tipps zur Ahnenforschung mittels Kirchenbüchern
Infos und Tipps zur Ahnenforschung mittels Kirchenbüchern Kirchenbücher können sehr hilfreiche Quellen für den Ahnenfor...

themesclub.com cms Joomla template
Copyright © 2025 Stammbaum Vorlagen - Familie, Tipps und Ratgeber  -  All Rights Reserved.
design by themesclub.com
themesclub logo
Autoren & Betreiber Artdefects Media Verlag