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6 Fragen zur Vaterschaftsanerkennung E-mail

6 Fragen zur Vaterschaftsanerkennung

 

Vor dem Gesetz ist die Frau die Mutter eines Kindes, die es zur Welt bringt. Der Vater des Kindes ist der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter verheiratet ist. Sind Mutter und Vater also miteinander verheiratet und bekommen Nachwuchs, gilt die Vaterschaft als anerkannt. Sind die Eltern hingegen zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet, muss der Vater seine Vaterschaft anerkennen lassen. Erst durch die Vaterschaftsanerkennung werden die Daten des Vaters in die Geburtsurkunde des Kindes eingetragen und er ist zusammen mit der Kindsmutter sorgeberechtigt.

Doch wie genau läuft eine Vaterschaftsanerkennung ab? Welche Folgen hat sie? Und was ist, wenn einer der Elternteile die Vaterschaft nicht anerkennen will? Wir beantworten sechs Fragen zur Vaterschaftsanerkennung!

 

1. Wer ist für die Vaterschaftsanerkennung zuständig?

Bei der Vaterschaftsanerkennung handelt es sich um eine urkundliche Erklärung. Der Vater beweist damit gewissermaßen, dass er der Vater des Kindes ist. Dazu wird sein Name in die Geburtsurkunde des Kindes eingetragen. Die Beurkundung können das Amtsgericht, das Standesamt und das Jugendamt durchführen.

Daneben kann die Vaterschaftsanerkennung auch von einem Notar beurkundet werden. Im Gegensatz zur Vaterschaftsanerkennung beim Standes- oder Jugendamt ist die Beurkundung durch einen Notar aber gebührenpflichtig.

 

2. Zu welchem Zeitpunkt ist eine Vaterschaftsanerkennung möglich?

Die Anerkennung der Vaterschaft ist sowohl vor als auch nach der Geburt möglich. Und sie ist auch dann gültig, wenn der Vater nicht der biologische Vater ist.

Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet, ist es ratsam, die Vaterschaft frühzeitig anerkennen zu lassen. Nach der Geburt ist eine Vaterschaftsanerkennung mit mehr bürokratischem Aufwand und oft auch höheren Kosten verbunden. Eine vorgeburtliche Eintragung des Vaters in die Geburtsurkunde kostet nichts, für eine nachträgliche Änderung werden um die 30 Euro fällig.

 

3. Welche Unterlagen werden für die Vaterschaftsanerkennung benötigt?

Um die Vaterschaft anerkennen zu lassen, sind grundsätzlich folgende Dokumente erforderlich:

·Ausweise und Geburtsurkunden beider Elternteile

·Dokument zum Nachweis des möglichen Geburtsdatums (wie zum Beispiel der Mutterpass) bei einer Vaterschaftsanerkennung vor der Geburt

·Geburtsurkunde des Kindes bei einer Vaterschaftsanerkennung nach der Geburt

Manchmal braucht das Standesamt zusätzliche Dokumente. Ratsam ist deshalb, sich im Vorfeld zu erkundigen. Auf diese Weise lassen sich Wege sparen.

 

4. Was ist, wenn der Vater oder die Mutter die Vaterschaft nicht anerkennen möchten?

Jeder Mensch hat ein Recht darauf, seine Wurzeln zu kennen. Für ein Kind ist wichtig, dass es eine Mutter und einen Vater hat und dadurch weiß, von wem es abstammt. Ist die Mutter oder der Vater nicht dazu bereit, die Vaterschaft anzuerkennen, kann beim zuständigen Familiengericht ein Antrag auf Vaterschaftsanerkennung gestellt werden.

Sehen die Behörden keine Anhaltspunkte dafür, dass ein anderer Mann der Vater des Kindes ist, wird die Vaterschaftsanerkennung wirksam. Möchte der Vater seine Vaterschaft anfechten, muss er sich ebenfalls ans Familiengericht wenden und Klage erheben. In dem Verfahren geht es um eine Feststellungsklage, durch die festgestellt wird, dass der Mann nicht der biologische Vater des Kindes ist.

Auch Kinder haben die Möglichkeit, eine Vaterschaftsanerkennung zu beantragen. Zuständiger Ansprechpartner in diesem Fall ist das Jugendamt, das in solchen Angelegenheiten weiterhilft.

 

5. Was ist eine Sorgerechtserklärung?

Die Anerkennung der Vaterschaft und das Sorgerecht hängen unmittelbar zusammen. Mit der offiziellen Anerkennung, Vater des Kindes zu sein, gehen zahlreiche Rechte und Pflichten einher.

So hat der Vater zum Beispiel das Recht, sein Kind über die Familienversicherung in seiner Krankenkasse mitzuversichern. Ihm steht genauso ein Vaterschaftsurlaub zu, wie die Mutter Mutterschaftsurlaub beantragen kann. Und wenn das Kind krank ist, kann sich der Vater wie die Mutter krankschreiben lassen, um das Kind zu betreuen. Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, den Vater für die Betreuung des erkrankten Kindes von der Arbeit freizustellen.

Sind die Eltern miteinander verheiratet, teilen sie sich nach anerkannter Vaterschaft das Sorgerecht für das Kind. Gleichzeitig ist der Vater dazu verpflichtet, für den Unterhalt seines Kindes zu sorgen. Bei unverheirateten Paaren ist die Situation anders. Hier sind die Mutter und der Vater nur dann gleichermaßen für das Kind verantwortlich, wenn sie beim Notar eine Sorgerechtserklärung unterschreiben. Diese Erklärung kann auch vor dem Jugendamt abgegeben werden. Das Sorgerecht geht dann mit einer Unterhaltspflicht einher, bis das Kind sein eigenes Geld verdient.

 

6. Welche Rechte und Pflichten hat das Kind?

Nicht nur der Vater, sondern auch das Kind hat zahlreiche Rechte und Pflichten. Ist die Vaterschaft anerkannt, trägt das Kind den Nachnamen des Vaters. Haben die Mutter und der Vater unterschiedliche Nationalitäten, kann das Kind in so gut wie allen Fällen beide Staatsbürgerschaften annehmen, wenn die Vaterschaft schon vor der Geburt anerkannt wurde.


Stirbt der Vater, hat das Kind Anspruch auf eine Halbwaisenrente. Außerdem steht ihm sein Erbteil zu. Andersherum muss das Kind als Erwachsener Unterhalt für seine Eltern aufbringen, insbesondere wenn diese pflegebedürftig werden und das Kind ein ausreichend hohes Einkommen erzielt.

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